- Form A
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Form A und Form B ist die Bezeichnung für Formulare, welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt werden. Die Anwendung dieser Formulare basiert auf der Anwendung diverser bi- und multilateraler Abkommen innerhalb des paneuropäischen Präferenzsystems. Das Form A und B findet hier vor allem in den Präferenzabkommen zwischen der EU und Entwicklungs- und Schwellenländern Anwendung. Die Vorlage dieser Papiere ermöglicht die Einfuhr von Handelswaren zu ermäßigten Zollsätzen bis hin zur Zollfreiheit.
In den Präferenzabkommen werden Waren definiert, welche zu ermäßigten Zollsätzen oder auch gänzlich zollfrei eingeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder in einem solchen so weit bearbeitet wurden, dass sie gemäß den Abkommen den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden. Ein Beispiel ist die Anerkennung jamaikanischer Strickpullover, welche in Jamaika vollständig aus Garnen hergestellt wurden. Der Ursprung der Garne ist für die Anerkennung der Pullover als jamaikanische Urspungswaren unerheblich.
Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachweisen und so vom Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss der zuständigen Behörde (Zollverwaltung) das Ursprungszeugnis Form A übergeben werden, in welcher eine dafür zugelassene Stelle des Ursprungslandes den Ursprung der Waren bescheinigt.
Das Form A wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt.
In der Praxis werden gerade in von Korruption geplagten Staaten Ursprungszeugnisse auch von dafür nicht zuständigen Behörden gegen Bestechung ausgestellt. Als Einführer ist hier besondere Vorsicht geboten, da diese Ursprungszeugnisse als ungültig gelten und ihre Verwendung negative Folgen für den Einführer haben kann (z.B. Bußgeld oder Verfall).
Siehe auch
Weblink
Kategorien:- Außenwirtschaftsrecht
- Zollpapier
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