- Forstabgeltung
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Forstabfindung bezeichnet das in früheren Jahrhunderten kostenlose Nutzungsrecht an Grundstücken, die im Eigentum der Gemeinde, Gemeinschaften oder anderen Privatpersonen standen. Häufig handelte es sich um Forsten, Torfmoore und Weiden. Die Berechtigten konnten Nutz- und Brennholz, Streu und Torf entnehmen und die Grundstücke als Weideland nutzen.
Im 19. Jhd. wollte man diese Grundstücke von den Nutzungslasten befreien, um unbelastete Grundstücke zu erhalten. Dazu mussten die Rechte der Nutzungsberechtigten abgefunden werden. Die Behörden erließen hierzu Vorschriften, nach denen eine Abfindung in Form einer Barzahlung oder in Land erfolgen konnte. Überwiegend handelte es sich um Forstnutzungen. Man findet daher häufig die Bezeichnung „Forstabfindung“, aber auch Forstabgeltung und Forstablösung, auch mal Landabfindung. In manchen Fällen wurde dieser Begriff übertragen auf das betreffende Grundstück, so in Messtischblättern oder in Berichten über Landverkäufe von Gemeinden.
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