- Forstabfindung
-
Als Forstabfindung bezeichnet man eine Entschädigung für den Entzug von Nutzungsrechten an Grundstücken, die im Eigentum einer Gemeinde, Gemeinschaften oder anderen Privatpersonen standen. Häufig handelte es sich um Forsten, Torfmoore und Weiden. Die Berechtigten konnten Nutz- und Brennholz, Streu und Torf entnehmen und die Grundstücke als Weideland nutzen.
Im neunzehnten Jahrhundert wollte man diese Grundstücke von den Nutzungslasten befreien, um unbelastete Grundstücke zu erhalten. Dazu mussten die Rechte der Nutzungsberechtigten abgefunden werden. Die Behörden erließen hierzu Vorschriften, nach denen eine Entschädigung (keine Abfindung im eigentlichen Sinne) in Form einer Barzahlung oder in Land erfolgen konnte. Überwiegend handelte es sich um Forstnutzungen. Man findet daher häufig die Bezeichnung „Forstabfindung“, aber auch Forstabgeltung und Forstablösung, auch mal Landabfindung. In manchen Fällen wurde dieser Begriff übertragen auf das betreffende Grundstück, so in Messtischblättern oder in Berichten über Landverkäufe von Gemeinden.
Das Problem der Ablösung der so genannten Waldservituten hat viele Forstleute über Jahrzehnte beschäftigt, unter ihnen Georg Ludwig Hartig und Wilhelm Pfeil, die darüber auch Bücher schrieben.
Kategorie:- Forstrecht (Deutschland)
Wikimedia Foundation.