- Freibank
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Die Freibank war eine Einrichtung zum Verkauf minderwertigen, aber nicht gesundheitsschädlichen Fleisches, das in der Fleischbeschau als „bedingt tauglich“ eingestuft wurde. Freibankfleisch stammte aus Schlachtung von Tieren, die eigentlich nicht für die Schlachtung bestimmt waren, d. h. die z. B. durch Unfälle, Notschlachtungen etc. zu Tode gekommen waren. Die Preise waren hier durchgehend niedriger als in den übrigen Verkaufseinrichtungen. Die Verwertung älterer Tiere war möglich, aber nicht die Regel, sondern es wurden mehr jüngere Tiere verarbeitet, die verunfallt waren, oder deren tierärztliche Behandlung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll war. Die veterinärmedizinischen Untersuchungen für Fleisch, das in der Freibank verkauft wurde, waren aber erheblich ausführlicher als bei allen Normalschlachtungen. Dadurch war es möglich, Fleisch in hervorragender Qualität zu minimalem Preis in der Freibank zu erwerben.
Die Freibank diente, insbesondere in einer Zeit des Mangels, der Verwertung möglichst aller tierischen Produkte. Seit den 1970er-Jahren besteht mehr und mehr ein Überangebot an Fleisch, das zu relativ günstigen Preisen verkauft wird. Die Freibank hatte damit ihre wirtschaftliche Basis verloren.
Eine der großen Freibankbetriebe war die VESTIA Konserven und Fleischwarenfabrik GmbH & Co KG mit Sitz in Gelsenkirchen. Im Zuge der Industrialisierung der Tierproduktion, der fallenden Erzeuger- und Verbraucherpreise gab es letztlich keinen Markt mehr für Freibankfleisch. Vestia gab deshalb 1995 auf.
Auch der Begriff Freibank ist eigentlich seit 1996 überholt. Heute spricht der Gesetzgeber von besonderen Abgabestellen für Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben. Diese sind gesetzlich vorgeschriebene Schlachtbetriebe für Krankschlachtungen. Von einer Krankschlachtung spricht man, wenn das Tier aufgrund schwerer physiologischer und funktioneller Störungen geschlachtet werden soll. Die Schlachtung solcher Tiere in normalen Schlachthöfen ist nicht zulässig. Die Abgabe des Fleisches darf nicht über normale Metzgereien erfolgen. Das Fleisch darf nur in besonderen Verkaufseinrichtungen, die meist dem Isolierschlachtbetrieb angeschlossen sind, angeboten werden. Das Fleisch ist minderwertig, aber noch für menschlichen Verzehr geeignet. Besteht regional keine Nachfrage, wird das Fleisch der Tierkörperbeseitigung zugeführt oder als Tierfutter verwertet. Für die Hersteller von Fertigfutter ist das sogenannte Freibankfleisch wegen der nicht kalkulierbaren und zu geringen Verfügbarkeit und der Ablehnung vieler Verbraucher nicht interessant.
Kategorien:- Lebensmittelhygiene
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