- Freie Deutsche Aikidovereinigung
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Die Freie Deutsche Aikido-Vereinigung e.V. (FDAV) ist eine gemeinnützige Vereinigung von Aikidoka, welche sich zum Ziel gesetzt haben, Aikidō nach den Grundsätzen des Aikidō-Begründers Morihei Ueshiba in Deutschland zu verbreiten.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Gegründet wurde die FDAV im Jahre 1984 von Eginhard Köhler und Volker Riemann, nachdem diese sich mit einigen anderen Aikidoka vom Aikikai Deutschland e.V. abgespalten hatten.
Die FDAV ist Mitglied in der Féderation Européenne d'Aïkido (FEA) mit Sitz in Nizza. Technisch orientieren sich die Mitglieder der Vereinigung an Nobuyoshi Tamura Sensei (8. Dan Aikikai), Gesandter und Delegierter des Aikikai Tokio. Tamura Sensei selbst war Schüler von Morihei Ueshiba.
Die Vereinigung besteht zurzeit aus ca. 350 Mitglieder, welche in 20 Dōjōs in 8 verschiedenen Bundesländern (Hessen, Rheinland Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen) organisiert sind.
Präsident der FDAV ist Bernd Hubl, 4. Dan Aikidō. Vorsitzender der technischen Kommission ist Pierre Congard, 5. Dan Aikidō. (Stand: Dezember 2009)
Unterstützt wird die FDAV durch Jaques Bonemaison (7. Dan) und Toshiro Suga (7. Dan), beide Schüler von Nobuyoshi Tamura Sensei, sowie bis zu seinem Tod von Tamura Sensei selbst, der einmal im Jahr einen Aikidōlehrgang in Deutschland abgehalten hat.
Graduierungen
Die Schülergraduierungen für Erwachsene beginnen beim 6. Kyu und enden beim 1. Kyu, wobei der 1. Kyu der fortgeschrittenste Schülergrad ist. Für Kinder gibt es noch den 10. bis 7. Kyu. Anders als in vielen anderen Budosportarten (z.B. im Judo) wird vom 10. bis 1. Kyu einheitlich ein weißer Gürtel getragen. Ab dem 2. Kyu wird regelmäßig zusätzlich ein schwarzer oder dunkelblauer Hakama (trad. japanischer Hosenrock) getragen.
Die Dangrade beginnen beim 1. Dan und enden beim 10. Dan, wobei die höchste Graduierung eines FDAV-Mitglieds zurzeit der 6. Dan ist. Der 1. bis 4. Dan muss durch eine Prüfung absolviert werden, ab den 5. Dan erfolgt die Graduierung durch Verleihung ohne Prüfung. Nach dem Erreichen eines FDAV-Dan besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Dan auch durch Prüfung oder Verleihung ohne Prüfung im Hombu Dojo Tokio zu erlangen (sog. Aikikai-Graduierung).
Quellen
- Werner Lind: Das Lexikon der Kampfkünste. China, Japan, Okinawa, Korea, Vietnam, Thailand, Burma, Indonesien, Indien, Mongolei, Philippinen, Taiwan u.a. Sonderausgabe. Sport Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-328-00898-5.
Weblinks
Kategorien:- Aikidō
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