Freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung

Individualversicherungen (in der Schweiz Privatversicherung genannt) sind diejenigen Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis auf Grund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zustande kommt. Dadurch unterscheiden sie sich von Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung), die im Rahmen der Versicherungspflichtgrenzen für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben sind, und auf Grund Gesetzes durch Aufnahme in eine öffentlich-rechtliche Organisation bestehen. Die Leistungen und Gegenleistungen (Beitrag) in der Individualversicherung sind, bis auf geringe Einschränkungen durch gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Versicherungsnehmer, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz, frei zwischen den Vertragsparteien aushandelbar. Da Versicherung aber eine Risikobewältigung auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv bedeutet, sind müssen Versicherer bemüht sein, stets eine möglichst große Zahl möglichst ähnlicher Verträge abzuschließen. Daher, und nicht zuletzt auch wegen des Rationalisierungseffektes, schließen Versicherer meist Verträge nach einem vorgestalteten Muster ab, das sie für sich selbst im Hinblick auf eine möglichst große Akzeptanz im Markt entwickeln. Sie versuchen mit diesen Vertragsmustern möglichst genau die Versicherungsbedürfnisse von möglichst vielen potenziellen Versicherungsnehmern zu treffen. Umfang und Inhalt der Sozialversicherung hingegen bestimmt sich ausschließlich nach politisch motivierten Vorgaben des Gesetzgebers.

Auch Individualversicherungen können (wie die Sozialversicherung für die gesetzlich bezeichneten Personen stets) Pflichtversicherungen sein. In dem Fall sind die betreffenden Personen gesetzlich verpflichtet, einen - bestimmten Kriterien genügenden - Versicherungsvertrag abzuschließen. Hierbei darf der Versicherer weitgehend frei gewählt werden (im Unterschied zur früheren Zwangsversicherung, wo auch der Versicherer vorgeschrieben war und der Vertrag oft schon kraft Gesetzes z. B. bei einem Hauskauf zustande kam). Dies ist z. B. im Fall der Krankenversicherung der Fall, soweit nicht schon über die Sozialversicherung Krankenversicherungsschutz besteht. Auch sind Betreiber eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Versicherung gegen eine mögliche Haftpflicht aus dem Betrieb des Fahrzeuges abzuschließen. Ansonsten gibt es nur noch in besonderen Fällen, insbesondere für Angehörige bestimmter Berufe, Gewerbetreibende und Unternehmen, eine Verpflichtung zur Versicherungsnahme.

Individualversicherungen sind zum Beispiel:

Inhaltsverzeichnis

Personenversicherung

Unter dem Begriff Personenversicherung werden alle Versicherungen zusammengefasst, die der Absicherung / Vorsorge der Risiken, die in der Person selbst liegen, dienen. Der Begriff umfasst meist nicht die Unfallversicherung, da diese zur Kompositversicherung gerechnet wird. Personenversicherungen sind insbesondere die:

Kompositversicherung

Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst. Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf. Klassische Beispiele für Kompositversicherungen sind die:

Industrieversicherungen/Gewerbeversicherungen

Sach-, Industrie- und Gewerbeversicherungen werden auch als Kompositversicherungen bezeichnet. Bei sogenannten schweren Risiken, kann von mehreren Versicherungsgesellschaften ein Versicherungspool gebildet werden.

Siehe auch


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • freiwillige Versicherung — I. Gesetzliche Sozialversicherung:Formen: (1) Freiwilliger Beitritt zur Versicherung; (2) freiwillige Fortsetzung einer Pflichtversicherung. 1. Krankenversicherung: Der gesetzlichen Krankenversicherung können als freiwillige Versicherte die in §… …   Lexikon der Economics

  • Freiwillige Beiträge — sind Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die aus anderen Rechtsgründen als sogenannte Pflichtbeiträge erbracht werden. Sie werden nämlich tatsächlich freiwillig erbracht § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB VI. Nach Absatz… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiwillige Krankenversicherung — Die freiwillige Krankenversicherung nach § 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll grundsätzlich dazu dienen, Menschen zu ermöglichen, sich weiter über die gesetzliche Krankenversicherung in einer Krankenkasse für den Fall der… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit — Die Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit in Deutschland bietet seit dem 1. Februar 2006 bestimmten Personengruppen die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsagentur freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Versicherung an Eides statt — Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung — Die Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit in Deutschland bietet seit dem 1. Februar 2006 bestimmten Personengruppen die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsagentur freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • eidesstattliche Versicherung — Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Die e.V. ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen, kann aber auch sonst in einem förmlichen Beweisverfahren vor einer Behörde als Grundlage für eine Entscheidung abgegeben …   Lexikon der Economics

  • Weiterversicherung — ⇡ freiwillige Versicherung …   Lexikon der Economics

  • Versicherungsberechtigung — ⇡ freiwillige Versicherung, ⇡ Selbstversicherung …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”