Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit

Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit

Die Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit in Deutschland bietet seit dem 1. Februar 2006 bestimmten Personengruppen die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsagentur freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die freiwillige Weiterversicherung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt, sie wird in § 28a SGB III geregelt. Nach Angaben der Bundesregierung ist für die Zeit danach eine Fortsetzung geplant. Dabei sollen die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt werden. Diese Regelungen werden derzeit im Beschäftigungschancengesetz diskutiert. Die neue Regelung soll danach Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag heißen.

Inhaltsverzeichnis

Berechtigte Personengruppen

  • Pflegepersonen, die Angehörige mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen
  • Selbständige mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
  • Auslandsbeschäftigte, die außerhalb der Europäischen Union oder assoziierten Staaten beschäftigt sind

Voraussetzungen und Fristen

Voraussetzung für den Anspruch auf Weiterversicherung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit/Pflegetätigkeit ist eine zwölf-monatige Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung.

Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, so können Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe herangezogen werden. Die Dauer des Bezugs dieser Entgeltersatzleistungen spielt keine Rolle.

Der Antrag muss innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit bei der am Wohnort zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden, später ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Ab 2011 erhöht sich diese Frist auf drei Monate.

Ab 2011 ist die Inanspruchnahme maximal zweimal möglich, danach ist eine freiwillige Versicherung regelmäßig nicht mehr möglich.

Beiträge

Basis des Monatsbeitrags 2011 sind 3 % der Bezugsgröße. Bis 2010 galt eine Übergangsregelung, welche eine Ermäßigung auf ein Zehntel bzw. ein Viertel vorsah. Danach wird der Beitragssatz in zwei Schritten erhöht, 2011 auf die Hälfte, 2012 auf die volle Bezugsgröße. Die Sonderregelung für Pflegepersonen bleibt bestehen. Für Existenzgründer gilt für das erste Jahr ein reduzierter Satz von 50 %. Begründet wird die Erhöhung mit der Beitragsgerechtigkeit sowie einer prognostizierten Einnahmen-/Ausgabengleichheit, welche nach dem alten Stand (basierend auf den Zahlen des Gesetzentwurfs) nicht gegeben war. Die Subvention der Pflege wird mit der gesellschaftlichen Relevanz begründet.

Jahr Selbständige Pflegepersonen Auslandsbeschäftigte
West Ost West Ost West+Ost
2006 39,81€ 33,56€  ?  ?  ?
2009 17,64€ 14,95€ 7,06€ 5,99€ 17,64€
2010 17,89€ 15,19€ 7,15€ 6,08€ 17,98€
2011 38,33€ 33,60€ 7,67€ 6,72€ 38,33€
2012 ca. 76,65€ ca. 65,10€ ca. 7,67€ ca. 6,72€ ca. 76,65€

Aufgrund der Verdoppelung bzw. Vervierfachung der Beiträge bei gleicher Leistung besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. März 2011. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, jedoch erstmals nach Ablauf von 5 Jahren. Ein Zahlungsverzug von 3 Monaten führt jedoch weiterhin zur außerordentlichen Kündigung.

Leistungen

Die Leistung wird nach Qualifikationsstufen und Steuerklasse berechnet. Beispielsweise ist die monatliche Leistung bei Steuerklasse III und keinen Kindern (Stand 2009):

  • ohne Berufsausbildung (Q-Gruppe 4): 706,80 € (West) und 597,30 € (Ost)
  • Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3): 919,80 € (West) und 796,20 € (Ost)
  • Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2): 1.098,30 € (West) und 961,80 € (Ost)
  • Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1): 1.245,30 € (West) und 1.110,00 € (Ost)

Hierbei richtet sich die Dauer der Leistung nach der Dauer der Einzahlung und dem Lebensalter.

Richtwert: Gezahlt wird maximal für die halbe Dauer der Beitragszahlung (z. B. 12 Monate gezahlt - 6 Monate Leistung). Ein Anspruch entsteht erst nach zwölf gezahlten Beiträgen, d. h. es müssen erst ein Jahr lang Beiträge gezahlt werden, um überhaupt einen Anspruch auf Leistungen zu haben.

Einzahlungs/Auszahlungs-Verhältnis

Während bis 2010 die freiwillige Arbeitslosenversicherung durchaus attraktiv war, ist dies aufgrund der geänderten Regelungen spätestens ab 2012 mindestens fraglich.

Für Pflegetätigkeiten ergibt sich keine Verschlechterung; für alle anderen Bereiche empfiehlt sich eine erneute Kosten-/Nutzenrechnung.

Grenzwertbetrachtung (Jahresbeitrag zu Maximalbezug 12 Monate, gerundet)
  Q1 West, selbständig Q4 West, selbständig Q1 West, Pflege Q4 West, Pflege
2010 69 40 174 98
2012 16 9 174 98

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Einzelnachweise


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