Fremdenverkehrsbeitrag

Fremdenverkehrsbeitrag

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbstständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde. Diese wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes erlassen. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.

Inhaltsverzeichnis

Wirksamkeit

Der Fremdenverkehrsbeitrag darf nur dann erhoben werden, wenn die durchschnittliche Zahl der Fremdenübernachtungen das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Erst dann kann angenommen werden, dass besondere wirtschaftliche Vorteile aus dem Fremdenverkehr erwachsen können.

Beitragspflicht

Fremdenverkehrsbeitragspflichtig sind selbstständig tätige, natürliche und die juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr von gewisser Dauer bestimmte Vorteile erwachsen. Dieser für jede pflichtige Person unterschiedliche Vorteil wird als Beitragsmaßstab herangezogen. Es kann sich dabei um einen unmittelbaren wie auch um einen mittelbaren Vorteil handeln. Zur Bestimmung des Vorteiles können dabei der einkommen- oder körperschaftspflichtige Gewinn und/oder der steuerbare Umsatz dienen. Probleme können auftreten, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgt, z.B. eine Reha-Klinik betreibt. In diesem Fall wird aufgrund einer Schätzung eine bestimmte Umsatzrendite unterstellt. Andere Fremdenverkehrsgemeinden, z.B. Bad Laer, nehmen die Zahl der Beschäftigten oder bei Beherbergungsbetrieben die Zahl der Betten als Beitragsmaßstab.

Ziel

Der Fremdenverkehrsbeitrag hat das Ziel, die Kosten bestimmter städtischer Aufwendungen auf den Personenkreis umzulegen, der aus dem Fremdenverkehr auch Vorteile ziehen kann und ist somit für Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.

Beispiel: Als Beispiele für Aufwendungen für den Fremdenverkehr können die städtischen Werbemaßnahmen sowie die Maßnahmen zur Verbesserung und Verschönerung des Ortsbildes, aber auch die Durchführung der verschiedensten Veranstaltungen genannt werden.

Siehe auch


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