- Friedensvertrag von Kalisch
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Der Friedensvertrag von Kalisch wurde im Juli 1343 zwischen dem polnischen König Kasimir III. und dem Deutschordensstaat abgeschlossen und setzte einen Schlusspunkt unter die langandauernen diplomatischen Auseinandersetzungen um Pommerellen einschließlich Danzigs, ein Gebiet, das der Deutsche Orden seit 1308 in Besitz hatte und das er seit dem Abschluss des Kaufvertrags von Soldin im Jahr 1309 mit den Markgrafen von Brandenburg als sein rechtmäßiges Eigentum ansah. In dem Vergleich von Kalisch verpflichtete sich Kasimir III., in Zukunft keine Ansprüche mehr auf Pommerellen sowie auf das Kulmer Land und das Michelauer Land zu erheben. Er erhielt dafür vom Deutschen Orden im Gegenzug Kujawien und das Dobriner Land. Das Friedensabkommen hatten auch sieben Städte zu bestätigen: Posen und Kalisch in Großpolen, Leslau und Kujawisch-Brest in Kujawien sowie Krakau, Sandomir und Neu-Sandez in Kleinpolen.
Dem Vertragsabschluss von Kalisch 1343 waren langwierige diplomatische und juristische Querelen mit dem als streitbar geltenden polnischen Monarchen vorausgegangen. Auch der Papst war angerufen worden. 1339 legte der Hochmeister Dietrich von Altenburg der päpstlichen Untersuchungskommission eine Urkunde vor, die der Orden 1309 im Vertrag von Soldin von den Markgrafen von Brandenburg erworben hatte und aus der hervorging, dass die brandenburgischen Askanier im Dezember 1231 vom römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. während eines nach Ravenna einberufenen Reichstags mit Pommerellen belehnt worden waren. Diese Belehnung der Askanier war am 8. Januar 1295 in Mühlhausen erneuert worden.[1]. Als die Kurie sich auf die Seite des Ordens stellte und sich außerdem im Südosten eine Möglichkeit der Gebietserweiterung bot, willigte Kasimir III. 1343 schließlich in den Vertrag von Kalisch ein. Der Austausch der am 8. Juli 1343 in Kalisch abgefassten Friedensurkunden und die Eidleistung erfolgten am 23. Juli 1343 in einem Zeremoniell auf einer Wiese bei dem Dorf Wirbitzino (Wierbizanow) zwischen Jung-Leslau (Inowraclaw) und Morin (Mursinno).[2]
Zwei Bestimmungen des Vertragswerks, die Streichung Pommerellens aus dem Titular des polnischen Königs und eine Entschädigungszahlung, waren anschließend nicht ausgeführt worden. Dennoch war der Friedensvertrag von Kalisch von Dauer, denn danach gab es 66 Jahre lang keinen Konflikt mehr zwischen Polen und dem Deutschordensstaat.
Literatur
- Gotthold Rhode: Kleine Geschichte Polens. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1965, S. 70-72.
Einzelnachweise
- ↑ Jacob Caro: Geschichte Polens. Zweiter Teil (1300-1386). Perthes, Cottbus 1886, S. 27, Anmerkung 2 .
- ↑ Scriptores Rerum Prussicarum - Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.). Band II, Leipzig 1863, S. 500, Anmerkung 324.
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