- Vertrag von Soldin (1309)
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Im Vertrag von Soldin vom 13. September 1309 erwarb der Deutsche Orden das Herzogtum Pommerellen mit Danzig von Waldemar, Markgraf von Brandenburg, für 10.000 Silbermark brandenburgischen Gewichts.
Der Deutsche Orden war vom polnischen Regenten Władysław I. Ellenlang gegen Zahlungsversprechungen angeworben worden, weil er ihm beim Erbfolgestreit mit Waldemar um Pommerellen und Danzig helfen sollte. Der Orden verteidigte die Burg von Danzig auch erfolgreich gegen die Brandenburger, Władysław hielt jedoch seine Zahlungsversprechungen nicht ein. Um sich schadlos zu halten, besetzte der Orden 1308 daraufhin Danzig und das zugehörige Gebiet. Um das Land legal besetzt halten zu können, kaufte der Orden anschließend Waldemar die Rechte der brandenburgischen Markgrafen an Pommerellen ab, die diese noch aus dem Vertrag von Arnswalde geltend machen konnten.[1] Die Markgrafen händigten dem Orden auch eine Urkunde aus, derzufolge ihnen der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. während eines im Dezember 1231 in Ravenna abgehaltenen Reichstags Pommerellen zu Lehen gegeben hatte.[2][3] Diese Belehnung, die vor Friedrich II. bereits Friedrich Barbarossa vorgenommen hatte, war am 8. Januar 1295 in Mühlhausen erneuert worden.[4] Dieser Kaufvertrag von Soldin wurde 1311 zwar von Heinrich VII. bestätigt, von Władysław jedoch zeitlebens nicht anerkannt.
Erst im Friedensvertrag von Kalisch erkannte der polnische König Kasimir III. die umstrittenen Gebiete einschließlich Danzigs im legalen Besitz des Deutschordensstaates an, nachdem der Hochmeister Dietrich von Altenburg einer päpstlichen Untersuchungskommission 1339 die den Markgrafen von Brandenburg von Friedrich II. im Jahr 1231 ausgestellte Belehnungsurkunde vorgelegt hatte.
Die Ordensburg Marienburg wurde in der Blütezeit des Ordensstaates im 14. Jahrhundert Sitz der Hochmeister des Deutschen Ordens bis 1456.
Einzelnachweise
- ↑ Scriptores rerum Prussicarum - Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.). Band I, Leipzig 1861, S. 709, Anmerkung 92.
- ↑ Scriptores rerum Prussicarum, Band I, loc. cit, S. 708-709, Anmerkung 91
- ↑ Martin Wehrmann: Geschichte von Pommern. Erster Band, Waidlich Reprints, Frankfurt 1981 (unveränderter Neudruck der ersten Ausgabe von 1904/06), S. 99.
- ↑ Jacob Caro: Geschichte Polens, Zweiter Theil (1300-1386), Perthes, Gotha 1863, S. 27
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