Friedrich Casimir von Hanau-Lichtenberg

Friedrich Casimir von Hanau-Lichtenberg

Friedrich Casimir von Hanau (* 4. August 1623; † 30. März 1685) aus dem Haus Hanau-Lichtenberg folgt dort in der Regierung im Jahr 1641 und ein Jahr später, 1642, auch in der Grafschaft Hanau-Münzenberg.

Inhaltsverzeichnis

Kindheit und Jugend

Graf Friedrich Casimir wurde in Buchsweiler, der Residenzstadt der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, als Sohn des Grafen Philipp Wolfgang (* 1595; † 1641) und dessen Gemahlin, Gräfin Johanna von Öttingen (* 1602; † 1639) geboren. In seiner Kindheit musste er vor den Auswirkungen des Dreißigjährigen Kriegs mit seinen Eltern mehrfach nach Straßburg fliehen, wo die Familie ein Stadtpalais besaß.

Ahnentafel von Graf Friedrich Kasimir von Hanau-Lichtenberg
Urgroßeltern

Philipp V. von Hanau-Lichtenberg (* 1541; † 1599)

Margarethe Ludowika von Pfalz-Zweibrücken (* 1540; † 1569)

Wolfgang zu Hohenlohe-Neuenstein (* 1546; † 1610)

Magdalena von Nassau-Dillenburg (* 1547; † 1643)

Gottfried von Öttingen (* 1554; † 1622)

Johanna zu Hohenlohe-Neuenstein (* 1557; † 1585)

Georg von Erbach (* 1548; † 1605)

Anna zu Solms (* 1557; † 1586)

Großeltern

Johann Reinhard I. von Hanau-Lichtenberg (* 1568; † 1625)

Maria Elisabeth zu Hohenlohe-Neuenstein (* 1576; † 1605)

Ludwig Eberhard von Öttingen-Öttingen (* 1577; † 1634)

Margarethe von Erbach (* 1576; † 1636)

Eltern

Philipp Wolfgang von Hanau-Lichtenberg (* 1595; † 1641)

Johanna von Öttingen-Öttingen (* 1602; † 1639)

Friedrich Casimir

Zur Familie vgl. Hauptartikel: Herren und Grafen von Hanau

Am 14. Februar 1641 folgte Friedrich Casimir seinem verstorbenen Vater in der Regierung der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Nach damaligem Rechtsgebrauch war er noch minderjährig, so dass eine Vormundschaft für ihn eingerichtet wurde. Schon ein Jahr später, 1642, erbte er auch die Grafschaft Hanau-Münzenberg. In seiner Hand waren damit erstmals seit 1458 wieder alle Hanauer Lande in einer Hand vereinigt. Er wurde von 1643 bis 1645 auf die standesübliche Kavalierstour geschickt, die ihn in nicht vom Krieg betroffene Staaten Europas, nach Frankreich, Spanien, Italien, England und die Niederlande, führte. Dies diente eventuell auch seiner persönlichen Sicherheit.

Vormundschaft

Volljährigkeit trat nach damals geltender Auffassung im Alter von 25 Jahren ein. Die Vormundschaft, die für ihn und seine beiden Brüder, Johann Philipp und Johann Reinhard II. eingerichtet wurde, nahmen zunächst Graf Johann Ernst von Hanau-Münzenberg und Freiherr Georg II. von Fleckenstein-Dagstuhl gemeinsam wahr. Georg II. von Fleckenstein-Dagstuhl war ein Enkel der Anna Sibylle von Hanau-Lichtenberg, einer Tochter des Grafen Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg. Als Graf Johann Ernst 1642 starb, verblieb Georg von Fleckenstein als alleiniger Vormund. Nach dessen Tod 1644 übte Graf Georg Albrecht von Erbach die Vormundschaft bis zu seinem Tod im Jahre 1647 aus. Da nur noch wenige Monate bis zur Volljährigkeit des Mündels blieben, wurde kein weiterer Versuch unternommen, eine Vormundschaft einzurichten.

Regierungsantritt in Hanau-Münzenberg

Nach dem Tod des Grafen Johann Ernst von Hanau-Münzenberg am 12. Januar 1642 war dessen nächster, allerdings nur entfernter männlicher Verwandter Friedrich Casimir. Dessen Erbanspruch wurde durch einen zwischen den Häusern Hanau-Münzenberg und Hanau-Lichtenberg 1610 geschlossenen Erbvertrag bekräftigt.

Der Regierungsantritt war gleichwohl nicht unproblematisch. Schon die äußeren Umständen des Regierungsantritts in Hanau-Münzenberg waren für Friedrich Casimir schwierig: Nur verkleidet, mit einer zahlenmäßig geringen Begleitung, darunter seinem Vormund, musste er sich von Hanau-Lichtenberg durch feindliches Gebiet nach Hanau begeben, wo er am 21. Januar 1642 eintraf.

Verschiedene Lehnsherren der Grafschaft Hanau-Münzenberg, vor allem das Erzbistum Mainz, aber auch Kursachsen, Hessen-Darmstadt, das Bistum Würzburg und die Fürstabtei Fulda sahen in dem nur entfernten Verwandtschaftsverhältnis eine günstige Gelegenheit, an Hanau vergebene Lehen einzuziehen. So schwach deren rechtliche Position auch sein mochte, in der Situation des Dreißigjährigen Krieges zählte die tatsächliche Machtkonstellation mehr als die rechtlichen Positionen. Georg von Fleckenstein erkannte die Situation klar und versicherte sich des Rückhalts durch die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Die Witwe des Landgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel, Amalie Elisabeth, eine geborene Gräfin von Hanau-Münzenberg, zu dieser Zeit Regentin der Landgrafschaft, leistete – nicht ganz uneigennützig – diplomatisch-politischen Beistand. Ihr war an einem vollständigen Erhalt der Grafschaft gelegen, da diese bei der Landgrafschaft Hessen-Kassel erheblich verschuldet war. Als Gegenleistung schloss Friedrich Casimirs Vormund 1643 mit Landgräfin Amalie Elisabeth einen Erbvertrag, nachdem die Grafschaft Hanau-Münzenberg beim Aussterben des Hauses Hanau im Mannesstamm an Hessen-Kassel fallen sollte. Der Fall trat 1736 ein. Außerdem überließ er Hessen-Kassel als Sicherheit für die Hanauer Schulden das Amt Schwarzenfels und die Kellerei Naumburg.

Die Residenzstadt von Hanau-Münzenberg, Hanau, bestand zum damaligen Zeitpunkt aus zwei rechtlich voneinander unabhängigen Städten: Alt- und Neuhanau. Letztere war an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert durch reformierte Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und den spanischen Niederlanden (dem heutigen Belgien) besiedelt worden. Deren Führungsschicht bestand aus reichen Kaufleuten und Gewerbetreibenden, die die schwache Stellung des neuen Grafen bei Regierungsantritt nutzten, ihm dafür Bedingungen zu stellen. Dem Vormund Friedrich Casimirs blieb nichts anderes übrig, als nach zehntägigen Verhandlungen die Forderungen zu gewähren, damit Friedrich Casimir überhaupt sein Erbe antreten konnte. Inhaltlich ging es dabei vor allem um die Garantie des konfessionellen Status quo.

Friedrich Casimir war, wie die ganze Familie von Hanau-Lichtenberg, lutherisch. Die Grafschaft Hanau-Münzenberg aber war seit der Regierung des Grafen Philipp Ludwig II. reformiert.

Während 50 Jahre zuvor Graf Philipp Ludwig II. das Jus reformandi, den Grundsatz cuius regio, eius religio , das Bestimmungsrecht über die Konfession seiner Untertanen, hatte ohne weiteres durchsetzen können, musste Friedrich Casimir nun die freie Religionsausübung der Reformierten nicht nur weiter gewähren, sondern sogar den lutherischen Gottesdienst für sich und seinen Hof zunächst auf die Kapelle im Stadtschloss beschränken. Erst 1658 konnte die lutherische Johanneskirche, mit erheblicher Hilfe des lutherischen Auslands, errichtet werden. Auch sonst förderte er, sehr zum Ärger der reformierten Mehrheit seiner Untertanen, die lutherische Konfession. In vielen Gemeinden der Grafschaft konnten sich lutherische Gemeinden bilden, was zu erheblichen Auseinandersetzungen führte.

1650 und 1670 kam es zu Vergleichen der beiden konfessionellen Parteien, 1670 zum so genannte Religionshauptrezeß. Er legte die Gleichberechtigung der beiden evangelischen Konfessionen fest, gab jeder eine eigene Kirchenverwaltung, so das es in der Grafschaft Hanau von nun an zwei Landeskirchen gab, und der Graf verzichtet auf sein Jus reformandi. Das Abkommen von 1670 wurde zu einer dauerhaften und festen Grundlage des Bikonfessionalismus in der Grafschaft bis ins frühe 19. Jahrhundert. Allerdings wurde zunächst im alltäglichen Umgang der Konfessionen miteinander weiter heftig gestritten. Erst 140 Jahre später vereinigen sich die beiden Kirchen in der Hanauer Union in einer unierten Kirche.

Familie

Friedrich Casimirs Regierungsantritt in Hanau-Münzenberg erfolgte in einer für die Grafschaft durch den Dreißigjährigen Krieg finanziell prekären Situation. Bei seinem Eintreffen in Hanau fand er auch die Witwe seines ein Jahr zuvor verstorbenen dortigen vorletzten Amtsvorgängers, des Grafen Philipp Moritz vor, Sibylle Christine von Anhalt-Dessau. Als Witwensitz erhielt sie 1685 zunächst das Schloss Steinau. Als Gräfin-Witwe konnte sie erhebliche Forderungen an die Grafschaft stellen. Um diese zu vermeiden, wurde Friedrich Casimir am 13. Mai 1647, kurz nachdem er volljährig geworden war, mit der um 20 Jahre älteren Witwe, zu diesem Zeitpunkt fast 44 Jahre alt, verheiratet. Die Lösung war preiswert und hatte zudem den Vorteil, dass die Ehe mit einer Prinzessin reformierten Glaubens die reformierte Mehrheit seiner ihm als Lutheraner misstrauisch gegenüberstehenden Untertanen beruhigte. Die Ehe mit der so viel Älteren hatte allerdings zur Folge, dass sie kinderlos blieb. Sie war auch von Differenzen geprägt, wohl auch, weil Friedrich Casimir bei seinem stetigen Geldbedarf auch auf das Vermögen seiner Frau zurück griff.

Kurz vor seinem Tod 1685 adoptierte Friedrich Casimir seinen Neffen Johann Reinhard III..

Regierung

Politischer Rahmen

Im Westfälischen Frieden kam die Grafschaft Hanau glimpflich davon, konnte ihren territorialen Bestand aus der Zeit vor 1618 weitgehend sichern. Es gelang Friedrich Casimir, wieder ein ausgeglichenes Verhältnis zum kaiserlichen Hof in Wien herzustellen. Dies fand seinen Ausdruck in seiner Ernennung zum kaiserlichen Rat durch Ferdinand II. Allerdings blieb die Grafschaft auf erheblichen Schulden aus der Kriegszeit sitzen, eine Last, die die Friedrich Casimirs gesamte Regierungszeit mit bestimmte. Dies wog umso schwerer, als dem Grafen jedes Gespür für Finanzielles abging. Er orientierte sich in seiner Hofhaltung an barocken Vorbildern, die die Leistungsfähigkeit der Grafschaft überstiegen. Um den Konsum zu finanzieren, etwa Anschaffungen für seine Kunstkammer oder ein Wachsfigurenkabinett, griff er nicht nur auf die dafür nicht ausreichenden Einkünfte zurück, sondern veräußerte auch Güter, letztlich sogar das Amt Rodheim.

Die politische Landschaft, in der Friedrich Casimir agieren musste, blieb auch nach dem Westfälischen Frieden von Unsicherheit geprägt. Außenpolitisch galt das insbesondere für den Hanau-Lichtenberger Landesteil, der im Bereich des unmittelbaren Zugriffs Ludwigs XIV. lag und mehrfach mit Krieg und Besetzung überzogen wurde. Die linksrheinischen Teile Hanau-Lichtenbergs waren durch den Westfälischen Frieden vom Deutschen Reich abgetrennt und der Souveränität der französischen Krone unterstellt worden. Für diese Gebiete musste Friedrich Casimir nach dem Frieden von Nijmegen 1678 und einem Spruch der französischen Reunionskammern 1681 dem französischen König den Treueid leisten. 1673 besetzten französische Truppen sogar Friedberg, Aschaffenburg und Seligenstadt. Hanau hatte sich für neutral erklärt, war aber von französischen Truppen völlig eingekesselt.

Das Umfeld seiner Berater setzte sich aus dem Arzt und Alchemisten Friedrich Kretschmar, Kammerdirektor und vagabundierender Fürstenberater von zweifelhaftem Ruf, dem schwedischen Reichsrat Bengt Skytte, einem selbsternannten Philosophen, dem Arzt, Kameralisten und Wirtschaftstheoretiker Johann Joachim Becher, dem Militär und Diplomaten Landgrafen Georg Christian von Hessen-Homburg und dem Schriftsteller Johann Michael Moscherosch zusammen. Diese bildeten kein Gegengewicht zu den Ambitionen des Grafen.

Erfolgreiche Projekte

Nach jahrzehntelanger Bauzeit wurde 1665 der Bau der Hohen Landesschule vollendet. Daneben wurde 1680 in Hanau ein lutherisches Gymnasium errichtet, das aus der 1647 gegründeten lutherischen Schule hervorging und 1813 in die Realschule umgewandelt wurde. Weiter entstand unter Friedrich Casimirs Regierung eine der ersten Fayence-Manufakturen in Deutschland, die erfolgreich bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts produzierte. Gegründet wurde sie von Daniel Behaghel und Jakob van der Walle. Das gräfliche Privileg dafür wurde am 5. März 1661 ausgestellt. 1678 kam es zur Gründung der „Hanauer Zeitung“, einer der ältesten in Deutschland. Friedrich Casimir war Mitglied der literarischen Fruchtbringenden Gesellschaft.

Mit dem Erzstift Mainz und dem Bistum Würzburg, in dieser Zeit in Personalunion durch Kurfürst-Erzbischof Johann Philipp von Schönborn verwaltet, kam es zu einer Reihe von Verträgen, die einerseits Streitigkeiten, die aus dem Dreißigjährigen Krieg herrührten, regelten, andererseits durch Gebietstausch das jeweilige Territorium arrondierten.

Fantasien

Johann David Welcker: Allegorie auf die Erwerbung von Surinam durch den Grafen Friedrich Kasimir von Hanau 1669. (1676) Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Inv.-Nr. 1164.

Zahlreich waren die Projekte des Grafen Friedrich Casimir, die Luftschlösser blieben. Dazu zählt eine Akademie der Wissenschaften und Künste. Sie sollte Sophopolis heißen und in Hanau gegründet werden. Höhepunkt seiner fantastischen Projekte war aber die Gründung von Hanauisch-Indien, einer Kolonie, die am Orinoco an der Nordküste Südamerikas entstehen sollte. Die Idee stammte wohl von Johann Joachim Becher. Dieses Projekt gedieh immerhin bis zu einem rechtskräftigen Vertrag mit der Niederländischen Westindien-Kompanie. Friedrich Casimir sah sich wohl schon als König eines tropischen Reiches; im Volk wurde er als König von Schlaraffenland verspottet. Was fehlte, war das Geld, ein solches Projekt umzusetzen. Folglich blieb es in Südamerika ohne Konsequenz und hinterließ in der Grafschaft Hanau hohe Schulden. Um das finanzielle Desaster auszugleichen, soll Friedrich Casimir erwogen haben, die Grafschaft Hanau-Lichtenberg an den Herzog von Lothringen zu verpfänden und zum katholischen Glauben überzutreten, um sich von katholischer Seite Unterstützung zu sichern. Hinter diesem Projekt soll Landgraf Georg Christian von Hessen-Homburg gestanden haben, der auch das Amt Dorheim und die darin gelegene, für die Grafschaft Hanau wirtschaftlich sehr bedeutende Saline von Nauheim an sich zu bringen suchte. Um die ihn bei diesen Projekten störenden Agnaten des Grafen auszuschalten, versuchte er die Regentschaft über die Grafschaft in seine Hände zu bekommen.

Entmachtung

In Hanau zogen die Verwandten des Grafen daraufhin die Notbremse. Zunächst versuchte sein Bruder, Johann Philipp, im November 1669 einen Staatsstreich und bemächtigte sich in Abwesenheit Friedrich Casimirs der Regierung. Dieses Notstandsregime brach aber nach drei Tagen zusammen. Deshalb erwirkten die Verwandten und Vormünder der Neffen und späteren Nachfolger Friedrich Casimirs, Herzog Christian II. von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld und Pfalzgräfin Anna Magdalena von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld, seitens Kaiser Leopold I. eine Zwangsverwaltung der Grafschaft. Beiden wurde die Mitregentschaft in der Grafschaft übertragen und ein Vetorecht gegen Entscheidungen des Grafen eingeräumt. Unterstützt wurde dies von Militär der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Die Berater des Grafen wurden entlassen. An ihre Stelle trat als Regierungs- und Kammerpräsident Johann Georg Seyfried, später geadelt als „von Edelsheim“. Diese Beschränkung Friedrich Casimirs hinsichtlich der Regierungsgeschäfte blieb in der Praxis konfliktträchtig. Die seitens der Regenten eingeleitete rigorose Politik der Schuldentilgung wurde von ihm weit großzügiger gesehen. Jedenfalls blieb eine durchgreifende finanzielle Wende zunächst aus.

Tod und Erbe

Friedrich Casimir starb am 30. März 1685 in Hanau. Die Grafschaft Hanau-Münzenberg übernahm sein Neffe Philipp Reinhard, die Grafschaft Hanau-Lichtenberg sein Neffe Johann Reinhard III. Bestätigt wurde diese Teilung noch einmal mit einem Vertrag im Jahr 1691. Friedrich Casimirs Witwe, Sibylle Christine von Anhalt-Dessau, überlebte ihn noch knapp ein Jahr. Er wurde in der Gruft der lutherischen Johanneskirche in Hanau beigesetzt, die Witwe in der Gruft der reformierten Marienkirche.

Literatur

  • Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen. In: Hanauer Geschichtsblätter. 34, Hanau 1996. ISBN 3-9801933-6-5
  • Reinhard Dietrich: … wegen geführten großen Staats, aber schlechter Zahlung der Schulden …. Zur finanziellen Lage der Grafschaft Hanau im 17. Jahrhundert. In: Hanauer Geschichtsblätter. 31, Hanau 1993, S. 123-148.
  • Ferdinand Hahnzog: Das Hanauer „tolle Jahr“ 1669. In: Hanauer Geschichtsblätter. 20. 1965, S 129-146.
  • Ferdinand Hahnzog: Hanauisch-Indien einst und jetzt. Hanau 1959.
  • Margarete Hinterreicher: Georg Christian von Hessen-Homburg (1626-1677). Offizier, Diplomat und Regent in den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Krieg. In: Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. 58. Darmstadt 1985, S. 176ff.
  • Paul Jung: Beiträge zur Kirchenpolitik des Grafen Friedrich Casimir von Hanau. In: Hanauisches Magazin. 6. 1927, S. 53-56, 61-63, 70-72.
  • Johannes Koltermann: Flugschriften zur Geschichte des Grafen Friedrich Casimir von Hanau bei Bernhard. In: Hanauisches Magazin. 16. 1937, S. 43-52.
  • Johannes Koltermann: Die Reise des Grafen Friedrich Casimir von Hanau zum Regensburger Reichstag 1664. In: Hanauer Geschichtsblätter. 20, S. 129-146.
  • J. G. Lehmann: Urkundliche Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg im unteren Elsasse. 2 Bde., o.O. 1862, ND Pirmasens 1970, S. 512ff.
  • Reinhard Suchier: Genealogie des Hanauer Grafenhauses. In: Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins zu seiner fünfzigjährigen Jubelfeier am 27. August 1894. Hanau 1894.
  • Richard Wille: Die letzten Grafen von Hanau-Lichtenberg. In: Mitteilungen des Hanauer Bezirksvereins für hessische Geschichte und Landeskunde. 12, Hanau 1886, S. 56-68.
  • Ernst J. Zimmermann: Hanau Stadt und Land. 3. Auflage, Hanau 1919, ND 1978.



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