Friedrich von Hessen-Darmstadt

Friedrich von Hessen-Darmstadt
Friedrich von Hessen-Darmstadt

Friedrich von Hessen-Darmstadt (* 28. Februar 1616 in Darmstadt; † 19. Februar 1682 in Breslau) war ein Kardinal der Römisch-katholischen Kirche und Fürstbischof von Breslau. Er entstammte einer protestantischen Familie, konvertierte im Laufe seines Lebens jedoch zum katholischen Glauben. Dieser Übertritt brachte ihm letztendlich den angesehenen Kardinalstitel ein. Sein Leben beschloss er hochverschuldet als Bischof von Breslau.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Die frühen Jahre

Friedrich von Hessen Darmstadt war der drittgeborene Sohn des Landgrafen Ludwig von Hessen-Darmstadt und Magdalena, einer Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg. Die Familie war dem Evangelischem Glaube seit Philipp I., streng verhaftet. Zu seiner standesgemäßen Ausbildung gehörte bereits im Alter von 12 Jahren eine Reise nach Italien, die er gemeinsam mit seinem älteren Bruder Johann Georg von Hessen-Braubach, einem Haushofmeister und einem Lehrer unternahm. Nach zwei Jahre kehrte er 1630 zurück. 1632 führte ihn eine zweite Reise nach Paris und London, von der er 1633 wieder nach Darmstadt zurückkehrte. Im September 1634 reiste er über Paris, Lyon und Marseille nach Rom, wo er im Oktober 1635 eintraf. Sein mittlerweile in Hessen-Darmstadt regierender Bruder Georg II. hatte ihn ermahnt, nicht zu viel Geld auszugeben. Eine höfische Repräsentation in Rom führte jedoch dazu, dass Friedrich von Hessen-Darmstadt sehr schnell überschuldet war. Seit einem kurzen Aufenthalt auf der Insel Malta war Friedrich von Hessen-Darmstadt begeistert vom Malteserorden, der dem europäischen Adel katholischen Glaubens seit langem die Möglichkeit bot, nachgeborene Söhne standesgemäß zu versorgen. Von der Kurie in Rom wurde dieses Interesse lebhaft verfolgt. Die Kardinäle Maurizio di Savoia und Antonio Barberini gehörten dabei zu denen, die engen Kontakt zu dem jungen Mann hatten. Auch der Kardinalnepot Francesco Barberini von Papst Urban VIII. bemühte sich intensiv um den möglichen Konvertit. Die Familie in Hessen-Darmstadt versuchte derweil, Friedrich von Hessen-Darmstadt zur Rückkehr nach Darmstadt zu überreden. Anfang Januar 1637 konvertierte Friedrich von Hessen-Darmstadt zum katholischen Glauben. Der Papst persönlich reichte ihm die Erstkommunion. Am 11. Januar zeichnete der Papst ihn außerdem mit dem Großkreuz des Johanniterordens aus. Die Apostolische Kammer übernahm außerdem sämtliche Schulden Friedrichs, Francesco Barberini setzte ihm außerdem eine monatliche Pension aus.

1640 bis 1647

Die Geldforderungen, die Friedrich von Hessen-Darmstadt an seinen Bruder richtete, endeten jedoch auch nach der Schuldenübernahme durch die Kurie nicht. Durch den Großmeister des Malteserordens wurde er zum Koadjutor des Fürst-Großpriors des Deutschen Reiches ernannt. In Malta war ihm außerdem ein Generalat in Aussicht gestellte worden, was bedeutete, dass er für den Aufbau und den Unterhalt einer Truppe aufzukommen hatte. Sein Bruder, der auf den Übertritt des jüngeren Bruders verhältnismäßig gelassen reagiert hatte, verschaffte ihm tatsächlich ausreichend Mittel, dass sein Bruder bis 1640 eine kleine Flotte ausrüsten konnte. Mit dieser konnte der militärisch unerfahrene Friedrich von Hessen-Darmstadt tatsächlich einen militärischen Erfolg erringen. Ihm gelang ein Sieg über eine türkische Flotte, die vor der tunesischen Küste vor Anker lag. Die finanziellen Mittel, die ihm zur Verfügung standen, reichten nach dem Sieg jedoch für eine erneute Truppenausrüstung nicht aus. Er legte daraufhin sein Kommando nieder.

Im Frühjahr 1641 kehrte er nach Rom zurück, wo man ihm gestattete, in den Räumen des Vatikans zu wohnen. Francesco Barberini stellte allerdings seine regelmäßigen Zahlungen an den jungen Landgrafen ein, der sich vor allem durch ein gesellschaftliches Leben auszeichnete, das mit einem hohen finanziellen Aufwand einherging. Am 30. Dezember 1641 reiste Friedrich von Hessen-Darmstadt nach Wien weiter. Von Kaiser Ferdinand III. erhoffte er sich die Übertragung eines Kommandos. Er erhielt jedoch lediglich ein Empfehlungsschreiben für den spanischen Hof, wo mit Philipp IV ein Mitglied der spanischen Linie der Habsburger regierte. Er erhielt außerdem die mündliche Zusage des Kaisers, dass dieser sich für die Verleihung eines Kardinalshut an Friedrich von Hessen-Darmstadt einsetzen würde.

Ähnlich wie in Rom führte Friedrich von Hessen-Darmstadt auch in Madrid ein luxuriöses Leben, was wiederum zu einer hohen Schuldenberg führte. Eine militärische Aufgabe erhielt er vom spanischen Königshof nicht übertragen. Der Historiker Ulrich Köchli sieht darin einen Beleg für die mangelhaften militärischen Fähigkeiten von Friedrich von Hessen-Darmstadt, da Spanien zur damaligen Zeit einen sehr großen Bedarf an militärischen Kräften hatte. Köchli schließt allerdings nicht aus, dass die Forderungen Friedrich von Hessen-Darmstadt auch in Madrid derart maßlos waren und sein Sinn den Lustbarkeiten des höfischen Lebens allzu zugeneigt war, als dass er sich ernsthaft um eine Stelle bemüht hätte. Mehr Energie setzte er in die Erlangung des Kardinalshut. An Francesco Barberini richtete er mindestens zwei Bittschriften, ihn doch mit dem Kardinalshut auszuzeichnen. Urban VIII. starb jedoch 1644, ohne dass er mit seinen Bitten erfolgreich war.

Der Kardinal

Ab 1647 residierte Friedrich von Hessen-Darmstadt in Brüssel, wo ihm durch den Regenten der Niederlande diesmal tatsächlich ein militärisches Kommando übertragen wurde. Ein militärisches Engagement lässt sich für ihn jedoch nicht nachweisen. 1650 war Friedrich von Hessen-Darmstadt Inhaber von drei Ordenskommenden (Hohenrain, Mainz und Niederweisel) des Malteserordens; er war aufgrund seines aufwändigen Lebensstils nicht in der Lage, daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Seinem in Hessen-Darmstadt regierenden Bruder warf er vor, ihm die aus seinem Erbe zustehenden Einkünfte vorzuenthalten. Sein Plan, durch die Einnahme der Festung Rüsselsheim seinen Bruder zur Zahlung zu bewegen, wurde durch den Mainzer Kurfürsten vereitelt. Dessen Vermittler Eberhard Wolf von Todenwarth (1614-1663) gelang ein Vergleich zwischen den zwei Brüdern zu erreichen. In Darmstadt, wo er sich zur Besiegelung der Versöhnung mit seinem Bruder das erste Mal nach zwanzig Jahren wieder aufhielt, erreichte ihn die Nachricht, dass Papst Innozenz X. ihn auf Vorschlag des Kaisers endlich zum Kardinal ernannt hatte. Bis 1655 residierte er dann erstmals in Heitersheim.

1655 starb Innozenz X. und die anschließende Konklave war für Friedrich von Hessen-Darmstadt der Anlass, nach Rom zurückzukehren. Erneut ging sein Lebensstil mit großem finanziellen Aufwand einher. Er bemühte sich wiederholt, sich zusätzliche Pfründen und Einkommen zu sichern, indem er sich um eine Reihe von Ämter und Titel bemühte. Er erhielt jedoch lediglich einige Domherrenstellen übertragen. Seine Rückreise im Jahre 1659 war nur dadurch möglich, dass sein Bruder ihm erneut finanziell aushalf. Die nächsten Jahre hielt er sich überwiegend in seiner Residenz Heitersheim auf. Sein Bruder war mittlerweile verstorben, aber auch mit dessen Sohn Ludwig VI. setzte sich der Kampf um finanzielle Mittel fort.

Erneuter Rom-Aufenthalt

Angesichts des absehbaren Todes von Alexander VII. begab er sich Anfang 1666 erneut nach Rom, wo er die nächsten 10 Jahre residieren sollte. Er erhielt immerhin zwei bedeutsame Ämter. Er erhielt ein Kanonikat am Breslauer Dom und wurde durch Kaiser Leopold I. zum Protector Germaniae ernannt. Als solcher hatte er die Interessen des Kaisers an der Kurie zu vertreten. Der Historiker Ulrich Köchli bezeichnete in seiner biografischen Essay über Friedrich von Hessen-Darmstadt diese Entscheidung als nur schwer nachvollziehbar, da der Kardinal bereits während des Pontifikats Clemens IX. sich im Streit befand. Unter anderem stellte er die wenig angemessene Forderung, dass sämtliche Korrespondenz des Kardinalstaatssekretärs an den kaiserlichen Hof in Wien ihm vorgelegt werden müsse. Während des Pontifikats von Clemens X. war er sogar in einen Skandal um Zollvergehen und verbotene Glücksspiele involviert. Die Ernennung zum Bischof von Breslau im Jahre 1671 war deshalb wohl auch eine Maßnahme, um den auch vom kaiserlichen Hof zunehmend vorsichtiger beurteilten Friedrich von Hessen-Darmstadt auf diese Weise von seiner Rolle innerhalb der Kurie zu entbinden.

Im Februar 1672 erhielt Friedrich von Hessen-Darmstadt die höheren Weihen, auf die er bis dahin durch päpstlichen Dispens hatte verzichten müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte er als sogenannte dynastischer Kardinal sein Amt niederlegen können, hätte es die Erbnachfolge in Hessen-Darmstadt erforderlich gemacht. Solche Rückkehre in den weltlichen Stand kamen zwar selten vor; Kardinalskarrieren wie die seines früheren Förderers Maurizio di Savoia, der wegen eines Friedensschlusses nicht nur sein Kardinalsamt niederlegte, sondern anschließend auch seine 36 Jahre jüngere Nichte heiratete, sind die Ausnahme. Clemens X. gestattete Friedrich von Hessen-Darmstadt jedoch zumindest, alle seine bis dahin errungenen Pfründe zu behalten. Zum Bischof geweiht wurde Friedrich von Hessen-Darmstadt erst am 5. Februar 1673, da er sich zuerst das für das Amt notwendige theologische Wissen aneignen musste. Nach Breslau begab sich Friedrich von Hessen-Darmstadt jedoch erst im März 1676. Dem vorausgegangen war ein erneuter Disput mit dem Papst und dessen Kurienkardinälen, insbesondere dem Kardinalstaatssekretär Paluzzo Altieri. Als Vermittler in diesem Konflikt wurde unter anderem der frühere Kardinalnepot Francesco Barberini eingeschaltet. Im Laufe dieser Auseinandersetzungen wurde er vom Papst sogar offen zur Abreise nach Breslau aufgefordert. Der Aufforderung folgte der als aufbrausend geltende Friedrich von Hessen-Darmstadt erst, als man ihm das einkommensreiche Amt des Oberlandeshauptmann von Schlesien übertrug und die Einkünfte an eine strenge Residenzpflicht in Breslau koppelte.

Als Bischof in Breslau

Die sog. Dominsel mit dem Dom (rechts) von Breslau. Die Elisabethkapelle des Doms beherbergt die Grabstätte von Friedrich von Hessen-Darmstadt

Als Bischof in Breslau setzte er sich für die Rekatholisierung in Schlesien ein und bemühte sich um die Umsetzung der Beschlüsse des Trienter Konzils. Seine Archidiakonate Breslau, Liegnitz, Glogau und Oppeln besuchte er zur Durchsetzung dieser Reformen sowohl 1677 als auch 1679. Auch in der Bekämpfung der Pest, die Schlesien im Jahre 1680 heimsuchte, zeigte er Engagement. 1680 waren jedoch auch bereits Anzeichen eines geistigen Verfalls erkennbar. Ab dem Herbst 1681 verfiel er in eine geistige Umnachtung. Am 19. Februar 1682 starb er. Seinem Tode folgte eine langwierige Auseinandersetzung um die Begleichung der Schulden, die der einem luxuriösen Lebensstil zugeneigte Kardinal hinterlassen hatte. Begraben wurde er in der Kapelle der Heilige Elisabeth im Dom zu Breslau.

Literatur

  • Ulrich Köchli: Friedrich von Hessen-Darmstadt. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 23, Nordhausen 2004, ISBN 3-88309-155-3, Sp. 424–433.
  • Ulrich Köchli: "Trophäe im Glaubenskampf? Der Konvertit und Kardinal Friedrich Landgraf von Hessen-Darmstadt (1616-1682)". In: Die Jagd nach dem roten Hut, hrsg. von Arne Karsten. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 2004. ISBN 3-525-36277-3
  • Friedrich Noack: "Kardinal Friedrich von Hessen, Großprior in Heitersheim". In: ZGO, Neue Folge, 41 (1928), S. 341-386.



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