- Frutti di Mare
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Als Meeresfrüchte bezeichnet man in der Regel alle essbaren Meerestiere, die keine Wirbeltiere (Fische oder Wale) sind. Es handelt sich hierbei also um eine kulinarische Einteilung, nicht um eine biologische. Typische Meeresfrüchte sind Muscheln und Wasserschnecken, Tintenfische und Kalmare, Garnelen, Krabben, Langusten und Hummer. Meeresfrüchte können Fang- oder Zuchtprodukte sein.
Aus dieser Bezeichnung spricht ein deutlich agrarisch geprägtes Verständnis in der Nutzung des Meeres, wie es sich idealerweise im Mittelmeerraum, speziell in Italien, ausprägen konnte. Insbesondere die Römer verstanden diese Nahrung als Segen der Meere und ihrer Götter, was z. B. im mehrmaligen Auftreten der Muschel in der antiken Mythologie belegt wird. In der christlichen Heiligenverehrung wurde die Muschel gleichermaßen übernommen (siehe Jakobsmuschel). Selbst in der Architektur des Barock und des Rokoko wurde die Muschel als vollkommenes Produkt der Natur neben anderen vegetabilischen Motiven zu einem der herausragenden Ornamente erkoren (siehe Rocaille).
Nach den traditionellen jüdischen Speisegesetzen gelten Meeresfrüchte, da sie keine Schuppen haben, in der Regel als rituell unrein (tame) und kommen daher im koscheren Speiseplan nicht vor.
Der Begriff Meeresfrüchte ist enger gefasst als das englische Seafood: Zum Seafood zählen alle essbaren Tiere aus dem Meer, also auch Fische und Wale.
Literatur
- Malden C. Nesheim, Ann L. Yaktine: Seafood Choices: balancing benefits and risks, National Academies Press, 738 Seiten, 2007, ISBN 978-0-309-10218-6
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