- Fuldaer Bischofskonferenz
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Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der römisch-katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 67 Mitglieder aus den 27 deutschen Diözesen an. Die Organisation ist mit ihrem Sekretariat in Bonn ansässig, das Kommissariat der deutschen Bischöfe befindet sich in Berlin. Der derzeitige Vorsitzende ist der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch.
Die erste deutsche Bischofskonferenz war die Fuldaer Bischofskonferenz, die heutige Deutsche Bischofskonferenz geht auf die Vorgängerorganisation zurück.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Deutsche Bischofskonferenz ist laut Statut der „Zusammenschluss der Bischöfe der (katholischen) Teilkirchen (Diözesen) in Deutschland zum Studium und zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen.“[1]
Die Deutsche Bischofskonferenz gründet sich auf das Dekret des II. Vatikanischen Konzils (1965) „‚Christus Dominus‘ (Art. 38[2]) und wurde im neuen kirchlichen Gesetzbuch von 1983 (cc. 447-459 CIC[3]) normiert.“ [4] Sie ist Mitglied im Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) sowie in der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE).
Art. 3 des Konzilsdekrets „Christus Dominus“ „legte die Organe der Bischofskonferenz fest: die Vollversammlung, der Ständige Rat, der Vorsitzende und die Bischöflichen Kommissionen ‚zur Bearbeitung von Fragen eines bestimmten Teilgebietes’. Das oberste Organ ist die Vollversammlung.“ [4]
Die Organe der Deutschen Bischofskonferenz
Die Vollversammlung
Oberstes Organ der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung der Mitglieder. Ihr gehören die Diözesanbischöfe, die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren, die Weihbischöfe und die anderen Titularbischöfe mit besonderer Aufgabe an. Die Vorsteher anderer katholischer Rituskirchen eigenen Rechts sind beratende Mitglieder, der Apostolische Nuntius kann bei Bedarf teilnehmen. Der Nuntius hat jedoch nur eine beratende oder beobachtende Funktion und ist nicht stimmberechtigt. Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören unter anderem die Wahl des Vorsitzenden und der anderen Funktionsträger sowie der Erlass von Lehraussagen und allgemeinen Dekreten. „Das Konzilsdekret ‚Christus Dominus‘ vom 28. Oktober 1965 [...] definierte in Art. 38, [...] dass die Beschlüsse mit 2/3 der Stimmen der Stimmberechtigten gefasst werden und wie sie Rechtskraft erlangen (Nr. 4).“ [1]
Zweimal im Jahr treffen sich alle Mitglieder zu einer viertägigen Vollversammlung. Die Frühjahrvollversammlung findet an wechselnden Orten, die Herbstvollversammlung stets in Fulda statt.
Der Ständige Rat
„Im ‚Ständigen Rat‘ ist jedes der 27 (Erz)Bistümer durch den Ortsordinarius (oder im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter) mit Sitz und Stimme vertreten.“[1]
Der Vorsitzende
Der Vorsitzende, der ein Diözesanbischof sein muss, wird in geheimer Wahl mit 2/3 der Stimmen auf sechs Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Der Vorsitzende leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat; er setzt die Tagesordnung unter Berücksichtigung der eingegangenen Wünsche fest, wobei selbstverständlich die Gremien zu Beginn ihrer Sitzung nochmals über die Tagesordnung befinden."[5] „Er vertritt die Bischofskonferenz nach außen“[1]; dabei ist er an ihre Beschlüsse gebunden.
„In der Mediengesellschaft wird der Vorsitzende nicht nur wegen der ergangenen Beschlüsse angefragt, sondern muss zu vielen Ereignissen und Problemen des kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen, für das es sehr oft keine unmittelbaren Vorgaben durch Beschlüsse der Bischofskonferenz gibt. Dies verstärkt die Verantwortung und die Stellung des Vorsitzenden vor allem in die Gesellschaft hinein, hat aber auch Rückwirkungen für seine Position in der Kirche und in der Bischofskonferenz. In diesem Sinne ist das Amt des Vorsitzenden allem Anschein entgegen relativ offen strukturiert und eher bescheiden ausgestattet, kann recht verschieden ausgefüllt werden – und kann vielleicht gerade so eine stärkere Wirkung entfalten, als dies im Statut vorgezeichnet ist.“ [4]
„Zum Aufgabenbereich des Vorsitzenden gehört nicht nur die Leitung der Gremien und die Vertretung nach außen, sondern die Verbindung der Bistümer untereinander, zuerst im eigenen Land, schließlich aber auch im Sinne der Beziehungen zum Zentrum der Weltkirche in Rom, zu den Nachbarkirchen und in die ganze Weltkirche hinein.“[4]
Am 12. Februar 2008 wählten die versammelten Bischöfe Robert Zollitsch zum neuen Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz bleibt für weitere sechs Jahre P. Dr. Hans Langendörfer SJ. Leiter des Kommissariates der Deutschen Bischöfe in Berlin ist Prälat Dr. Karl Jüsten.
Die Bischöflichen Kommissionen
Zusätzlich eingerichtete Bischöfliche Kommissionen bearbeiten Fragen bestimmter Teilgebiete des kirchlichen Lebens (Glaubenskommission, Ökumenekommission, Pastoralkommission, Liturgiekommission (Vorsitz: Joachim Kardinal Meisner), Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen u. ä.)
Geschichte
Erstmals trafen sich im Jahr 1848 in Würzburg die deutschen Bischöfe zu einer gemeinsamen Konferenz unter der Leitung des Kölner Erzbischofs Johannes Kardinal von Geissel. 1867 entstand als freier Zusammenschluss ohne Anspruch auf konkrete Befugnisse die Fuldaer Bischofskonferenz als feste Einrichtung, erster Vorsitzender war der Kölner Erzbischof Paulus Kardinal Melchers. Ab 1873 nahmen die bayerische Episkopat nicht mehr an den Sitzungen teil, sondern schloss sich zur Freisinger Bischofskonferenz unter der Leitung des Erzbischofs von München-Freising zusammen; Erst unter dem Druck der politischen Verhältnisse nahmen sie ab 1933 wieder an der Fuldaer Bischofskonferenz teil.
Erst während des Zweiten Vatikanischen Konzils erhielt die Bischofskonferenz auch ihre kirchenrechtliche Verankerung als Deutsche Bischofskonferenz: Im Dekret Christus Dominus (Nr. 37f) wurde sie kirchenrechtlich anerkannt und benannte sich nach den Richtlinien für die Errichtung nationaler Bischofskonferenzen 1966 in „Deutsche Bischofskonferenz“ um. in der Folge nahmen neben den Diözesanbischöfen nun auch die Weihbischöfe an den Treffen teil, die jährlich im Herbst in Fulda und im Frühjahr an wechselnden Orten stattfinden sollte.
Seit dem Mauerbau 1961 konnten die ostdeutschen Bischöfe nicht mehr an den Vollversammlungen teilnehmen und gründeten als eigene Versammlungen die „Berliner Ordinarienkonferenz“, die sich 1976 in „Berliner Bischofskonferenz“ umbenannte und ausdrücklich betonte, nur den pastoralen Notwendigkeiten zu entspringen und keine Anerkennung der deutschen Teilung bedeute.
Die Geschichte der Bischofskonferenz seit dem zweiten Weltkrieg prägten entscheidend ihre langjährigen Vorsitzenden Joseph Kardinal Frings (1945–1965), Julius Kardinal Döpfner (1965–1976), Joseph Kardinal Höffner (1976–1987) sowie Karl Kardinal Lehmann (1987–2008).
1990 vereinigten sich die beiden Konferenzen wieder zur „Deutschen Bischofskonferenz“. Seit 1987 führte der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann die Deutsche Bischofskonferenz. Am 15. Januar 2008 erklärte Lehmann seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen, der zum 18. Februar 2008 wirksam werden soll.[6] Auf ihrer Frühjahrsvollversammlung vom 11. bis 14. Februar in Würzburg wählten die Bischöfe am 12. Februar den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch zu seinem Nachfolger.[7]
Vorsitzende
- Fuldaer Bischofskonferenz
- Johannes Kardinal von Geissel, Erzbischof von Köln (1848)
- Paulus Kardinal Melchers, Erzbischof von Köln (1867–1883)
- Philipp Kardinal Krementz, Erzbischof von Köln (1884–1896)
- Georg Kardinal von Kopp, Fürstbischof von Breslau (1897–1913)
- Felix Kardinal von Hartmann, Erzbischof von Köln (1914–1919)
- Adolf Kardinal Bertram, Fürsterzbischof von Breslau (1920–1945)
- Joseph Kardinal Frings, Erzbischof von Köln (1945–1965)
- Deutsche Bischofskonferenz
- Julius Kardinal Döpfner, Erzbischof von München-Freising (1965–1976)
- Joseph Kardinal Höffner, Erzbischof von Köln (1976–1987)
- Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz (1987–2008)
- Robert Zollitsch, Erzbischof von Freiburg (seit 2008)
Einzelnachweise
- ↑ a b c d DBK, Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz
- ↑ http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_christus-dominus_ge.html
- ↑ http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P1L.HTM
- ↑ a b c d Karl Kardinal Lehmann, Vom Dienst am Ganzen (Rechenschaftsbericht, 11. Februar 2008)
- ↑ http://www.dbk.de/aktuell/meldungen/01605/index.html
- ↑ Pressemitteilung der DBK zum Rücktritt Karl Kardinal Lehmanns vom 15. Januar 2008
- ↑ Pressemitteilung der DBK zur Wahl Zollitschs
Literatur
- Hubert Müller, Hermann Pottmeyer (Hrsg.): Die Bischofskonferenz. Theologischer und juridischer Status. Düsseldorf 1989
- Josef Homeyer: Die Deutsche Bischofskonferenz. In: Günter Gorschenek (Hrsg.): Katholiken und ihre Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. München, Wien 1976, S. 74–88
- Erwin Iserloh: Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz. In: Ein „Kölner Ereignis“ im Jahre 1977. Neuss 1977; S. 31–50
- Rudolf Lill: Die ersten deutschen Bischofskonferenzen. Freiburg 1964
Weblinks
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