Deutsche Bischofskonferenz

Deutsche Bischofskonferenz
Eine erste Konferenz der deutschen Bischöfe fand 1848 in Würzburg statt.

Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Neben den Diözesanbischöfen gehören der Bischofskonferenz die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an. Derzeit gehören ihr 69 Mitglieder aus den 27 deutschen Diözesen an.[1] Die Organisation ist mit ihrem Sekretariat in Bonn ansässig, das Kommissariat der deutschen Bischöfe befindet sich in Berlin. Derzeitiger Vorsitzender ist der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch.

Die erste deutsche Bischofskonferenz fand 1848 in Würzburg statt. 1867 versammelten sich die deutschen Bischöfe erstmals „am Grabe des heiligen Bonifatius“ in Fulda; danach wurde daraus eine feste Institution. Die heutige Deutsche Bischofskonferenz geht auf diese Vorgängerorganisation zurück.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Aufgaben

Die Deutsche Bischofskonferenz ist laut Statut der „Zusammenschluss der Bischöfe der (katholischen) Teilkirchen (Diözesen) in Deutschland zum Studium und zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen.“[2]

Die Deutsche Bischofskonferenz gründet sich auf das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965) „‚Christus Dominus‘ (Art. 38[3]) und wurde im neuen kirchlichen Gesetzbuch von 1983 (cc. 447-459 CIC[4]) normiert.“[5] Sie ist Mitglied im Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) sowie in der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE).

Art. 3 des Konzilsdekrets „Christus Dominus“ „legte die Organe der Bischofskonferenz fest: die Vollversammlung, der Ständige Rat, der Vorsitzende und die Bischöflichen Kommissionen ‚zur Bearbeitung von Fragen eines bestimmten Teilgebietes’. Das oberste Organ ist die Vollversammlung.“[5]

Die Organe der Deutschen Bischofskonferenz

Die Vollversammlung

Oberstes Organ der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung der Mitglieder. Ihr gehören die Diözesanbischöfe, die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren, die Weihbischöfe und die anderen Titularbischöfe mit besonderer Aufgabe an. Die Vorsteher anderer katholischer Rituskirchen eigenen Rechts sind beratende Mitglieder, der Apostolische Nuntius kann bei Bedarf teilnehmen. Der Nuntius hat jedoch nur eine beratende oder beobachtende Funktion und ist nicht stimmberechtigt. Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören unter anderem die Wahl des Vorsitzenden und der anderen Funktionsträger sowie der Erlass von Lehraussagen und allgemeinen Dekreten. „Das Konzilsdekret ‚Christus Dominus‘ vom 28. Oktober 1965 [...] definierte in Art. 38, [...] dass die Beschlüsse mit 2/3 der Stimmen der Stimmberechtigten gefasst werden und wie sie Rechtskraft erlangen (Nr. 4).“[2]

Zweimal im Jahr treffen sich alle Mitglieder zu einer viertägigen Vollversammlung. Die Frühjahrvollversammlung findet an wechselnden Orten, die Herbstvollversammlung stets in Fulda statt.

Der Ständige Rat

„Im ‚Ständigen Rat‘ ist jedes der 27 (Erz-)Bistümer durch den Ortsordinarius (oder im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter) mit Sitz und Stimme vertreten.[6]

Auf Empfehlung einer neunköpfigen Jury entscheidet der Ständige Rat über die Preisträger des seit 1979 jährlich von der Deutschen Bischofskonferenz verliehenen Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises.

Der Vorsitzende

Der aktuelle Vorsitzende: Erzbischof Zollitsch.

Der Vorsitzende, der ein Diözesanbischof sein muss, wird in geheimer Wahl mit zwei Drittel der Stimmen auf sechs Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Er leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat und setzt die Tagesordnung unter Berücksichtigung der eingegangenen Wünsche fest, wobei die Gremien zu Beginn ihrer Sitzung nochmals über die Tagesordnung befinden.[5] „Er vertritt die Bischofskonferenz nach außen“[2]; dabei ist er an ihre Beschlüsse gebunden.

„In der Mediengesellschaft wird der Vorsitzende nicht nur wegen der ergangenen Beschlüsse angefragt, sondern muss zu vielen Ereignissen und Problemen des kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen, für das es sehr oft keine unmittelbaren Vorgaben durch Beschlüsse der Bischofskonferenz gibt. Dies verstärkt die Verantwortung und die Stellung des Vorsitzenden vor allem in die Gesellschaft hinein, hat aber auch Rückwirkungen für seine Position in der Kirche und in der Bischofskonferenz. In diesem Sinne ist das Amt des Vorsitzenden allem Anschein entgegen relativ offen strukturiert und eher bescheiden ausgestattet, kann recht verschieden ausgefüllt werden – und kann vielleicht gerade so eine stärkere Wirkung entfalten, als dies im Statut vorgezeichnet ist.“[5]

„Zum Aufgabenbereich des Vorsitzenden gehört nicht nur die Leitung der Gremien und die Vertretung nach außen, sondern die Verbindung der Bistümer untereinander, zuerst im eigenen Land, schließlich aber auch im Sinne der Beziehungen zum Zentrum der Weltkirche in Rom, zu den Nachbarkirchen und in die ganze Weltkirche hinein.“[5]

Am 12. Februar 2008 wählten die versammelten Bischöfe Robert Zollitsch zum neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.[7] Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz bleibt für weitere sechs Jahre Hans Langendörfer SJ. Leiter des Kommissariates der Deutschen Bischöfe in Berlin ist Prälat Karl Jüsten.

Die Bischöflichen Kommissionen

Zusätzlich eingerichtete Bischöfliche Kommissionen bearbeiten Fragen bestimmter Teilgebiete des kirchlichen Lebens (Glaubenskommission, Ökumenekommission, Pastoralkommission, Liturgiekommission, Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen u.a.[8]

Glaubenskommission

Die Aufgabe der Glaubenskommission umfasst grundlegende Fragen des Glaubens, etwa solche des Gottesbildes und der Sakramente, und ethische Fragen der Biologie und der Medizin, z.B. zu den Themen Sterbehilfe und Embryonenschutz. Vorsitzender ist (Stand 2011) Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz.[9]

Ökumenekommission

Grundfragen der Ökumene in theologischer Hinsicht und die Beziehungen zu den nicht-katholischen Kirchen in Deutschland sind Gegenstand der Kommissionsaufgabe. Ihr zugeordnet ist eine Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum. Vorsitzender ist (Stand 2011) Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg.[10]

Pastoralkommission

Die Pastoralkommission beobachtet die Gemeindepastoral, Strukturveränderungen der Pastoral und der Seelsorgebereiche, und analysiert verkündigungsbezogene Entwicklungen im Internet und weiteren gesellschaftlichen Bereichen. Vorsitzender ist (Stand 2011) Franz-Josef Bode, Bischof von Osnabrück.[11]

Liturgiekommission

Die Liturgiekommission ist zuständig für Fragen der Gottesverehrung in der Liturgie. Derzeit behandelt sie vorbereitend die Neuauflagen des Römischen Messbuchs und des Gotteslobes. Vorsitzender ist (Stand 2011) Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln.[12]

Geschichte

Paulus Kardinal Melchers

Ein erstes Treffen deutscher katholischer Bischöfe war die Würzburger Bischofskonferenz von 1848 unter der Leitung des Kölner Erzbischofs Johannes Kardinal von Geissel. 1867 entstand als freier Zusammenschluss ohne Anspruch auf konkrete Befugnisse die Fuldaer Bischofskonferenz als feste Einrichtung, erster Vorsitzender war der Kölner Erzbischof Paulus Kardinal Melchers. Ab 1873 nahm der bayerische Episkopat nicht mehr an den Sitzungen teil, sondern schloss sich zur Freisinger Bischofskonferenz unter der Leitung des Erzbischofs von München-Freising zusammen. Erst unter dem Druck der politischen Verhältnisse nahmen sie ab 1933 wieder an der Fuldaer Bischofskonferenz teil.

Erst während des Zweiten Vatikanischen Konzils erhielt die Bischofskonferenz auch ihre kirchenrechtliche Verankerung als Deutsche Bischofskonferenz: Im Dekret Christus Dominus (Nr. 37f) wurde sie kirchenrechtlich anerkannt und benannte sich nach den Richtlinien für die Errichtung nationaler Bischofskonferenzen 1966 in „Deutsche Bischofskonferenz“ um. In der Folge nahmen neben den Diözesanbischöfen nun auch die Weihbischöfe an den Treffen teil, die jährlich im Herbst in Fulda und im Frühjahr an wechselnden Orten stattfinden sollten.

Seit dem Mauerbau 1961 konnten die ostdeutschen Bischöfe nicht mehr an den Vollversammlungen teilnehmen und gründeten als eigene Versammlungen die „Berliner Ordinarienkonferenz“, die sich 1976 in „Berliner Bischofskonferenz“ umbenannte und ausdrücklich betonte, nur den pastoralen Notwendigkeiten zu entspringen und keine Anerkennung der deutschen Teilung bedeute.

Die Geschichte der Bischofskonferenz seit dem Zweiten Weltkrieg prägten entscheidend ihre langjährigen Vorsitzenden Joseph Kardinal Frings (1945–1965), Julius Kardinal Döpfner (1965–1976), Joseph Kardinal Höffner (1976–1987) sowie Karl Kardinal Lehmann (1987–2008).

Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 vereinigten sich die beiden Konferenzen wieder zur „Deutschen Bischofskonferenz“. Von 1987 bis zum 2008 führte der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann als Vorsitzender die Deutsche Bischofskonferenz. Er erklärte am 15. Januar 2008 aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt[13]. Am 12. Februar 2008 wählten die Bischöfe in der Frühjahrsvollversammlung den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch zum Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz [14].

Vorsitzende

Fuldaer Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz

Einzelnachweise

  1. Vollversammlung. Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 1. März 2011.
  2. a b c Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz. Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 1. März 2011.
  3. http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_christus-dominus_ge.html
  4. http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P1L.HTM
  5. a b c d e Karl Kardinal Lehmann: Vom Dienst am Ganzen. Rechenschaftsbericht. Deutsche Bischofskonferenz, 11. Februar 2008, abgerufen am 1. März 2011.
  6. Der Ständige Rat. Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 1. März 2011.
  7. focus.de
  8. Bischöfliche Kommissionen. Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 1. März 2011.
  9. Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz. Website der Deutschen Bischofskonferenz. Abgerufen am 12. Juni 2011.
  10. Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Website der Deutschen Bischofskonferenz. Abgerufen am 12. Juni 2011.
  11. Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Website der Deutschen Bischofskonferenz. Abgerufen am 12. Juni 2011.
  12. Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Website der Deutschen Bischofskonferenz. Abgerufen am 12. Juni 2011.
  13. Karl Kardinal Lehmann gibt Rücktritt als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz zum 18. Februar bekannt. Deutsche Bischofskonferenz, 15. Februar 2008, abgerufen am 1. März 2011.
  14. Erzbischof Robert Zollitsch neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Deutsche Bischofskonferenz, 12. Februar 2008, abgerufen am 1. März 2011.

Literatur

  • Josef Homeyer: Die Deutsche Bischofskonferenz. In: Günter Gorschenek (Hrsg.): Katholiken und ihre Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Olzog, München u. a. 1976, ISBN 3-7892-7105-5, S. 74–88 (Geschichte und Staat 200/202).
  • Erwin Iserloh: Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz. In: Wilhelm Mogge (Hrsg.): Ein „Kölner Ereignis“ im Jahre 1977. Predigten und Reden bei den Geburtstagsfeiern für die Kardinäle Joseph Höffner und Josef Frings am 26. Dezember 1976 und am 23. Januar 1977. Gesellschaft für Buchdruckerei, Neuss 1977, ISBN 3-88094-200-5, S. 31–50.
  • Rudolf Lill: Die ersten deutschen Bischofskonferenzen. Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1964.
  • Hubert Müller, Hermann Pottmeyer (Hrsg.): Die Bischofskonferenz. Theologischer und juridischer Status.Patmos-Verlag, Düsseldorf 1989, ISBN 3-491-77774-7.

Weblinks


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