Funktionelles Merkmal (Patent)

Funktionelles Merkmal (Patent)

Funktionelle Merkmale sind im Patentrecht mehrerer Länder vorgesehen, um Erfindungen wirksam zu schützen.

Sowohl im europäischen Patentrecht als auch im Deutschen Patentrecht sind Funktionelle Merkmale als Bestandteil des Vorrichtungsanspruchs eines Patents zulässig, wenn sie dem Fachmann die Lehre vermitteln, wie er die in Rede stehende Vorrichtung ausgestalten kann.[1]Die Verwendung von funktionellen Merkmalen zur Definition der erzielten Wirkung oder Eigenschaft von gegenständlichen Merkmalen ist zumindest dann zulässig, wenn diese Funktionsangaben zur klarstellenden Konkretisierung der gegenständlichen Merkmale geeignet sind.[2]

Funktionelle Merkmale in einem Vorrichtungsanspruch schränken im deutschen Patentrecht den Schutzbereich nicht ein.[3]

Quellen

  1. BPatG, Urteil v. 11.03.2003, 1 Ni 22/01.
  2. BPatG, Beschl. v. 25.06.2002, 21 W (pat) 34/01
  3. BGH, Urteil Befestigungsvorrichtung II, GRUR 1991, 466.

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