- Föderative Gewalt
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Die Föderative (en: federative) oder föderative Gewalt (en: federative power) ist laut John Locke eine Gewalt, welche die Macht über Frieden und Krieg, Allianzen und alle anderen außenpolitischen Angelegenheiten beinhaltet. Dabei ist die Föderative wie die Exekutive eine der Gewalten, welche der Mensch im Naturzustand innehat, sie aber zu seinem Wohl im Gesellschaftsvertrag abgibt. Neben der Legislative und der Exekutive ist die Föderative damit die dritte Gewalt in Lockes Gewaltenteilungsschema. Dieses Konzept wurde von John Locke erstmals in seinem 1689 anonym veröffentlichten Werk “Two Treatises of Government” erläutert. Die heute gebräuchliche Judikative wurde erst 1748 von Montesquieu eingeführt.
Föderative und Exekutive unterscheiden sich laut Locke vor allem in ihrem Wirkungskreis. Während die Exekutive für die Durchsetzung von Gesetzen und die Wahrung der Sicherheit innerhalb der Gesellschaft zuständig ist, hat die Föderative die Sicherheit gegenüber all jenen zu gewährleisten, welche sich außerhalb der jeweiligen Gesellschaft befinden. Da der Umgang von Personen außerhalb der jeweiligen Gesellschaft nicht wie der Umgang der Bürger untereinander umfassend durch Gesetzte, also durch die übergeordnete Gewalt der Legislative, geregelt werden kann, erscheint es in der Regel notwendig, die föderative Gewalt an die Exekutive abzugeben, auf dass diese in der Lage ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und durchzuführen. In der Realität scheint es Locke kaum praktikabel, die Föderative und Exekutive klar voneinander zu trennen oder sie gar in die Hände verschiedener Personen zu legen, da dies nur die Gefahr von Unordnung und Ruin innehaben würde.
Siehe auch
- Legislative
- Exekutive
- Judikative
- Presse – als Vierte Gewalt
- Lobbyismus – als Fünfte Gewalt
- Prärogative
- Administrative
Literatur
- John Locke: Two Treatises of Government. 1689, Book II, §§ 145 ff.
Weblinks
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