- Föderativstaat
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Föderalismus (von lat.: foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenzierend benutzt und sowohl auf Föderationen als auch auf Konföderationen angewandt.
Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Ob daneben im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker ein Recht auf Sezession besteht, ist fraglich.
Ideengeschichte und Entwicklung der Theorie des Föderalismus
Politischer Föderalismus
Im politischen Bereich ist damit speziell ein staatliches Organisationsprinzip gemeint, infolgedessen einzelne Gliedstaaten (Länder, Staaten) einen Bundesstaat – der Begriff „Bundesstaat“ kann dabei sowohl den Gesamtstaat als auch die Gliedstaaten meinen – oder (in wesentlich lockerer Form) einen Staatenbund bzw. eine Konföderation bilden. Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder „Bundesstaaten“ genannt) geben dabei – allerdings nicht im Falle eines Staatenbundes – ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der „Bund“, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z. B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Bildung, Polizei). Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und ist meist in der Verfassung festgelegt. Die sogenannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Einheitsstaat ab. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetenzen, die er ohne die Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann.
Der Föderalismus ist immer geprägt vom Spannungsfeld der Beziehungen zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten, so dass es durchaus zu Pendelbewegungen hin zu mehr Zentralisierung oder zu mehr Dezentralisierung kommen kann. Unabdingbare Voraussetzung für den Föderalismus ist die Gleichberechtigung aller Glieder. Das Gegenteil des Föderalismus ist der zentral regierte Einheitsstaat, auch Zentralstaat genannt.
Institutioneller Föderalismus
Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien (oder auch Vereine etc.), die sich, zum Beispiel in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.
Entstehung
Bundesstaaten können auf vier Arten entstehen:
- Ein Zusammenschluss bislang selbständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (z. B. Schweiz).
- Auflockerung und Zerteilung bisheriger Zentralstaaten (z. B. Spanien, Belgien).
- Fortführung des Denkens einer bestehenden gewissen Selbstständigkeit innerhalb einer Monarchie (Stichwort: Kronländer) und Überführung dessen in eine republikanische Form (z. B. Österreich).
- Oder sie werden von außen aus weltpolitischen Gründen oktroyiert (z. B. Bosnien und Herzegowina).
Funktionen des Föderalismus
Der Föderalismus hat vor allem die Aufgabe
- Demokratie und Pluralismus zu verstärken,
- Politische Willensbildung auf mehreren Ebenen zu ermöglichen,
- den politischen Nachwuchs auf regionaler Ebene besser heranzubilden und eine politische Partizipation zu erleichtern,
- den Wettbewerb durch bessere Einschätzung vor Ort zu steigern,
- Probleme auf Länderebene zu lösen und
- Machtanhäufung zu verhindern
- Erleichterung politischer Partizipationen der Bürger(innen) ("Demokratie vor Ort")
Kompetenzverteilung
Die Bundesstaatlichkeit ist ein konkretes politisches System.[1]
Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen
- „sachlicher Kompetenzverteilung“, d. h. die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaat nach inhaltlichen Kriterien verteilt:
Beispielsweise übernimmt der Bund die Außen- und Finanzpolitik, während die Länder für Bildungswesen und Innere Sicherheit zuständig sind.
- „funktionaler Kompetenzverteilung“, d. h. die Zuständigkeiten zwischen Bund und Gliedstaaten unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung:
Der Bund erarbeitet z. B. Gesetze und die Gliedstaaten führen die Gesetze aus.
Typen
- Unitarischer Bundesstaat bzw. kooperativer Föderalismus, z. B. Bundesrepublik Deutschland: Verschränkte Machtbeziehungen zwischen Gliedstaaten und Bund mit dem Ziel der Verbesserung der staatlichen Leistungsfähigkeit.
- Föderaler Bundesstaat bzw. dualer Föderalismus: starke Trennung der Kompetenzen zwischen Gliedstaaten und Bund; der konföderale Bundesstaat basiert auf dem Prinzip des Wettbewerbs und der Konkurrenz.
- Symmetrischer Föderalismus, z. B. die Schweiz: Wenn die Teilstaaten eines Staatenbundes allesamt über die gleichen Rechte verfügen, nennt man diese Form „symmetrischen Föderalismus“.
- Asymmetrischer Föderalismus, z. B. Spanien: Zwischen den Gliedstaaten sind Unterschiede in Hinsicht auf Rechte und Pflichten zu erkennen.
- Differenz und Vereinigungsföderalismus – Unterschied nach dem Kriterium „gesellschaftliche Differenzierung oder Konkordanz“.
Abgrenzung zu Einheitsstaaten und zum Staatenbund
Ein Bundesstaat grenzt sich zum einen vom Einheitsstaat, zum anderen vom Staatenbund ab. Betrachtet werden hierbei im Sinne des Völkerrechts souveräne Staaten, die ihre innerstaatlichen Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten regeln. Ausnahme kann die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an überstaatliche Organisationen (beispielsweise die Europäische Union) sein. Ein zentralistischer Staat hat nur eine politische Entscheidungsebene, die zentral alle Angelegenheiten des Staates bestimmt oder diese lokalen politischen Behörden kommissarisch überträgt. Diese lokalen Behörden haben jedoch keine eigenen Rechte, die den Einheitsstaat hindern diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen. Beispiel hierfür ist Frankreich. Ein Staatenbund hingegen entsteht durch Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten auf Basis von Verträgen. Hier können zwar gemeinsame Institutionen gebildet werden. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Ein Beispiel sind die Vereinten Nationen.
Föderalismus und Staatsgebiet
In föderal organisierten Staaten stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Staatsgebiet des Bundes zu den Staatsgebieten der Mitgliedsstaaten.
Neben der Kongruenz von Staatsgebiet des Bundes und der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Gliedstaaten wie etwa in der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch Staaten mit Bundesgebieten, die nicht zugleich Gebiet eines Gliedstaates sind (bundesunmittelbare Gebiete), wie z. B. das Capital Territory Australiens, die Territorien Kanadas oder der District of Columbia der Vereinigten Staaten von Amerika. Schließlich sind auch Gebiete von Gliedstaaten denkbar, die nicht zugleich Bundesgebiet sind (bundesfreie Gebiete).
Bundesunmittelbaren Sonderstatus hatte auch das Reichsland Elsaß-Lothringen. Ein Beispiel für ein bundesfreies Gebiet ist der Südteil des Großherzogtums Hessen im Norddeutschen Bund 1866–1871.
Föderales Europa
Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer Verwaltung auch feste Kompetenzen, die auf Basis der EU-Verträge vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Obwohl die EU keine Verfassung im klassischen Sinne besitzt, gibt es Stimmen, die auch jetzt die EU schon als semi-föderale Entität sehen. Es ist aber klar, dass die EU auf dem Weg ist, zu einer Organisation über den Staaten zu werden, die mehr ist als ein Staatenbund. Deshalb prägte das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1993 den Begriff Staatenverbund als Bezeichnung für die EU. Diese Definition wird zumindest von deutschen Juristen gerne verwendet. Andere Wissenschaften stehen einem föderalen Verständnis der EU offener gegenüber. Die Forderung nach einem bundesstaatlichen gesamteuropäischen Verfassung wird als europäischer Föderalismus bezeichnet.
Liste föderal verfasster Staaten
Land Gesamtstaat Gliedstaaten Bundesunmittelbare Gebiete Bemerkungen Argentinien 23 Provinzen Hauptstadtdistrikt Verfassung von 1995 Australien Commonwealth of Australia 6 Bundesstaaten 3 Territorien,
7 AußengebieteVerfassung von 1901 Äthiopien 9 Bundesstaaten,
2 eigenständige StädteVerfassung von 1995 Belgien Föderalstaat 3 Regionen, 3 Gemeinschaften (überschneidend) Verfassung von 1994 Bosnien und Herzegowina 2 Entitäten 1 Kondominium der beiden Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina 10 Kantone Bosnisch-kroatische Entität innerhalb von Bosnien-Herzegowina Brasilien 26 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt Verfassung von 1988 Deutschland Bundesrepublik, Bund 16 Länder Grundgesetz von 1949 Indien 28 Staaten 7 Territorien Verfassung von 1950 Irak 3 Bundesstaaten Verfassung von 2005 Kanada Föderation, Bund 10 Provinzen 3 Territorien Verfassung von 1867/1982 Komoren 3 Inseln Verfassung von 2001 Malaysia 13 Bundesstaaten 3 Territorien Verfassung von 1957 Mexiko 31 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt Verfassung von 1917 Mikronesien 4 Teilstaaten Verfassung von 1979 Nigeria 36 Bundesstaaten Hauptstadtterritorium Verfassung von 1979 Österreich Bund 9 Bundesländer Verfassung von 1929 Pakistan 4 Provinzen 2 Territorien Verfassung von 1973 Russland Föderation 21 Teilrepubliken, 6 Regionen, 49 Gebiete, 2 Städte föderaler Bedeutung, 1 autonomes Gebiet, 10 autonome Bezirke 7 Föderationskreise, Verfassung von 1993 Schweiz Eidgenossenschaft, Bund 26 Kantone Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999) Südafrika 9 Provinzen Verfassung von 1996 Venezuela 23 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt, abhängiges Gebiet Verfassung von 1999 Vereinigte Arabische Emirate 7 Emirate Verfassung von 1971 Vereinigte Staaten von Amerika Union, Bund 50 Staaten Hauptstadtdistrikt, Außengebiete Verfassung von 1787 Nicht mehr existente Bundesstaaten
- Lykischer Bund (Antike)
- Aitolischer Bund (Antike)
- Achaiischer Bund (Antike)
- Böotischer Bund (Antike)
- Deutsche Demokratische Republik (1949 bis zur Aufgliederung der Länder in Bezirke 1952) (nur de jure ein Bundesstaat, de facto ein Einheitsstaat)
- Jugoslawien
- Kolumbien (–1886)
- Tschechoslowakei (1969–1992)
- Sowjetunion (1923–1991) (nur de jure ein Bundesstaat, de facto ein dezentraler Einheitsstaat)
- Serbien und Montenegro (2003–2006)
Nicht mehr existente Staatenbünde, Realunionen und andere übernationale Gebilde
- Alte Eidgenossenschaft (1291–1798), Schweizerische Eidgenossenschaft (1803–1848, ab dann Bundesstaat)
- Schleswig-Holstein (1460–1866)
- Heiliges Römisches Reich (~900–1806)
- Polen-Litauen (1569–1791)
- Rheinbund (1806–1813)
- Deutscher Bund (1815–1866)
- Österreich-Ungarn (1867–1918)
- Schweden-Norwegen (1319–1355, 1814–1905)
- Dänemark-Norwegen (1380–1397, 1523–1814)
- Kalmarer Union (1397–1523)
Siehe auch
- Bundestreue
- Subsidiarität
- Exekutivföderalismus
- Statistik der deutschen Länder von 1925
- Länderkammer
Artikel für einzelne Staaten:
Einzelnachweise
- ↑ K. Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, § 19 II 4, S. 660.
Literatur
Stichwort/Wörterbücher:
- Uwe Andersen: Bundesstaat/Föderalismus, in: ders./Wichard Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems. S. 83-91, Fünfte aktualisierte Auflage, Opladen, 2003
- Manfred G. Schmidt: Föderalismus, in Wörterbuch der Politik, 231-232 (mit Literaturhinweisen), 2. vollst. überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart, 2004
Zur Ideengeschichte und früh/neuzeitlichen Theorieentwicklung:
- Carl Joachim Friedrich: Nationaler und internationaler Föderalismus in Theorie und Praxis. In: Politische Vierteljahresschrift (PVS), V. Jahrgang 1964, S. 154-187, Köln/Opladen
- Carl Joachim Friedrich: Trends of Federalism in Theory and Practice. New York/London, 1968
- Ernst Deuerlein: Föderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips, München, 1972
- Thomas O. Hüglin: Sozietaler Föderalismus. Die politische Theorie des Johannes Althusius. Berlin/New York, 1991
- Giuseppe Duso/Werner Krawietz/Dieter Wyduckel(Hrsg.): Konsens und Konsoziation in der politischen Theorie des frühen Föderalismus. Berlin, 1997
- Horst Dreitzel: Althusius in der Geschichte des Föderalismus. In: E. Bonfatti/G. Duso/M. Scattola (Hrsg.): Politische Begriffe und historisches Umfeld in der 'Politica methodice digesta' des Johannes Althusius. Wolfenbütteler Forsch., Band 100, S. 49-112, Wiesbaden, 2002
- Barbara Zehnpfennig: A. Hamilton/J. Madison/J. Jay. Die Federalist Papers. Hrsg. und übers. von derselben. München, 2007
Aktuelle Föderalismus-Forschung:
- Fritz W. Scharpf u.a.: Politikverflechtung. Theorie und Empirie des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik'. 2. Bde., Kronberg/Ts., 1976
- Fritz W. Scharpf: Die Politikverflechtungsfalle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich, in: Politische Vierteljahresschrift (PVS), 21. Jg., S. 323-356, 1985
- Joachim J. Hesse (Hrsg.): Politikverflechtung im föderativen Staat. Baden-Baden, 1978
- Rainer-Olaf Schultze: Föderalismus als Alternative? Überlegungen zur territorialen Reorganisation von Herrschaft, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl), 21. Jg., S. 475-490, Opladen, 1990
- Fritz W. Scharpf: Europäisches Demokratiedefizit und deutscher Föderalismus, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis, 3. Jg., Heft 3, 1992
- Heidrun Abromeit: Der verkappte Einheitsstaat. Opladen, 1992
- Fritz W. Scharpf: Optionen des Föderalismus in Deutschland und Europa. Frankfurt/M.-New York, 1994
- Heinz Laufer/Ursula Münch: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Opladen, 1998
- Roland Sturm: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen, 2001
- Klaus von Beyme: Föderalismus und regionales Bewusstsein. Ein internationaler Vergleich. München 2007
- Charles B. Blankart: Föderalismus in Deutschland und in Europa. Baden-Baden, 2007
- Francesco Palermo/Rudolf Hrbek/Elisabeth Alber (Hersg.): Auf dem Weg zu asymmetrischem Föderalismus?. Baden-Baden, 2008
Themenhefte/Periodika:
- Föderalismus. Analysen in entwicklungsgeschichtlicher und vergleichender Perspektive. Herausgegeben von Arthur Benz und Gerhard Lehmbruch, Sonderheft 32/2001 der Politischen Vierteljahresschrift (PVS), Wiesbaden, 2002
- Föderalismus. Themenheft der Schweizer Monatshefte im Mai 2005
- Jahrbuch des Föderalismus 2007. Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa. Achte Ausgabe des Jahrbuchs für Föderalismus, herausgeg. vom Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen, Baden-Baden, 2008
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