Fürst von Siebenbügen

Fürst von Siebenbügen

Die Entstehung des Fürstentums Siebenbürgen ist nur aus der Geschichte der Türkenkriege und der Zwei- und schließlichen Dreiteilung des Königreichs Ungarn zu verstehen. Nach dem Sieg der Osmanen und dem Tod des ungarischen Königs Ludwigs II. in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 kommt es in Ungarn zur Doppelwahl. Am 10. November 1526 wählte der Stuhlweißenburger Landtag Johann I. Zápolya (1526-1540) und am 17. Dezember 1526 der Preßburger Landtag Ferdinand von Habsburg zum König. Der folgende Bürgerkrieg in dem Johann I. von den Türken unterstützt wurde, endet 1538 mit dem Frieden von Großwardein. Ungarn wurde entsprechend der momentanen Machtverhältnisse geteilt und Johann und Ferdinand dürfen weiterhin den ungarischen Königstitel führen. Nach dem Tod Johanns sollte dessen Landesteil an das Haus Habsburg fallen. Nach Johanns Tod 1540 wählte aber ein ungarischer Landtag in Buda dessen wenige Wochen alten Sohn Johann II. Zápolya (1540-1570/71) zum neuen ungarischen König. Um den habsburgischen Ansprüchen zuvorzukommen, intervenierte Süleyman I. und besetzte Buda und Zentralungarn. Der Hof des "gewählten ungarischen Königs" siedeln in das vom Sultan überlassene Siebenbürgen um. Habsburg stellt den Königstitel Johanns II. Zápolya erneut in Frage; das Osmanische Reich, Frankreich und Polen erkennen ihn an. Im Vertrag von Speyer verzichtet schließlich Johann II. auf den Königstitel und wurde zum ersten Fürsten von Siebenbürgen (Offizieller Titel: Transilvaniae et patrium regni Hungariae princeps).


ab 1690/91 Erbfürstentum des Hauses Habsburg unter einheimischen Kanzlern (Kemeny)

Siehe auch

Literatur


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