- Fürstabt
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Als Reichsprälaten bezeichnete man die Äbte, Äbtissinnen sowie Pröpste der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich die direkt dem Kaiser unterstanden. Sie waren im Reichstag vertreten und in zwei Kollegien, der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, eingeteilt, die ihnen je eine Kuriatstimmen und damit Mitbestimmung in Sachen der Reichspolitik gewährte. Die meisten Reichsäbte führten auch ohne eigene Virilstimme den Titel eines Fürstabtes und übten in ihrem Herrschaftsgebiet die weltliche Landesherrschaft aus.
Inhaltsverzeichnis
Status
Aus dem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie genossen Immunität, waren keinem Fürsten lehnsabhängig und konnten selbst große Territorien erwerben, in denen sie die Landeshoheit besaßen und meist auch die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ausüben konnten. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich. Sie besaßen die Reichsstandschaft und waren neben den Fürsterzbischöfen und Fürstbischöfen, mit denen sie die Geistlichen Gebiete des Reiches beherrschten, Mitglieder der Reichskirche. Den wenigsten Reichsprälaten wurden eigene Virilstimmen verliehen, welche sie dann als Fürstäbte bzw. Fürstpröpste im eigentlichen Sinn den übrigen geistlichen und weltlichen Reichsfürsten völlig gleichstellte.
Geschichte und Zusammensetzung
Einige der wohlhabendsten Reichsklöster entstanden im Hochmittelalter im Bodenseegebiet bzw. in Oberschwaben, wo nach der Auflösung des Herzogtums Schwaben sehr vielen Städten und Klöstern die Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde.
Die Reichsmatrikel von 1521 zählt insgesamt 83 Reichprälaten auf, deren Anzahl sich bis 1792 durch Mediatisierungen, Säkularisierungen, Abtretungen an andere europäische Staaten und Erhebungen in den Reichsfürststand auf 40 verringerte.
Zu Beginn der Frühen Neuzeit gehörten die 14 Äbtissinnen von Quedlinburg, Essen, Herford, Niedermünster in Regensburg, Thorn/Mass, Obermünster in Regensburg, Kaufungen, Lindau, Gernrode, Buchau, Rottenmünster, Heggbach, Gutenzell und Baindt sowie die Balleien des Deutschen Ordens von Koblenz, Elsass und Burgund, Österreich und an der Etsch dem Reichsprälatenstand an. Weiterhin gehörten der Hochmeister des Deutschen Ordens und der Großmeister des Johanniterordens dazu.
Zum Ende der Frühen Neuzeit waren von den Balleien nur diejenige in Koblenz und von Elsass und Burgund übriggeblieben, während von den Äbtissinnen nur zwei, eine durch Säkularisierung, die andere durch Erhebung in den Reichsfürstenstand nicht mehr zu den engeren Kreis der Reichsprälaten zählten.
Die Äbte und Pröpste von Fulda, Kempten, Weißenburg, Muri, Ellwangen, Murbach-Lüders, Corvey, Stablo, Berchtesgaden und Prüm wurden gefürstet und erhielten Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstages. Die Reichsabteien in Hersfeld, Saalfeld, Walkenried, Maulbronn, Herrenalb und Königsbronn wurden säkularisiert und einige andere, wie z.B. Reichenau, St. Blasien, Riddagshausen, Selz und St. Peter auf dem Schwarzwald verloren ihre Reichsstandschaft. Aber auch der Austritt der Schweizer Eidgenossenschaft trug zur Verringerung der Zahl der Reichsprälaten bei, da unter anderem St. Gallen, Schaffhausen und Einsiedeln und damit die dortigen Klöster nicht mehr zum Reich gehörten.
Die Gebiete, die zu den Reichsprälaten gehörten, waren meist sehr klein und umfassten manchmal nur ein paar Gebäude. Dennoch waren Sie häufig kulturelle Zentren.
Im Zuge der Säkularisierung und Mediatisierung wurde zwischen 1802 und 1806 den Reichsklöstern die Reichsunmittelbarkeit entzogen. Die meisten von ihnen wurden anschließend gänzlich aufgehoben - ihr territorialer und materieller Besitzstand kam zu den nutznießenden größeren weltlichen Fürstentümerm (z.B. Baden oder Württemberg).
Rolle der Reichsprälaten im Reichstag
Die Reichsprälaten gehörten im Reichstag entweder dem schwäbischen oder dem rheinischen Prälatenkollegium an. Sie besaßen je eine Kuriatsstimme, die einer Virilstimme eines Reichsfürsten entsprach.
Im rheinischen Kollegium waren 19 Prälaten aus der südlichen und westlichen Reichhälfte versammelt. So gehörten Werden, Corneli-Münster, die Abtei St. Emmeram in Regensburg und die zwei dortigen Damenstifte von Obermünster und Niedermünster. Weiterhin war Mitglied die Äbtissin der wichtigen Frauenabtei Essen, die Zisterzensierabtei Kaisheim und St. Ulrich und Afra in Augsburg.
Das schwäbische Kollegium umfasste ausschließlich die vielen kleinen Prälaturen aus dem oberschwäbischen Raum. Darunter waren die Abteien von Elchingen, Irsee, Roggenburg, Schussenried, Ursberg, Rot an der Rot, Wettenhausen, Marchtal, Ochsenhausen, Zwiefalten und Weingarten. Dem Kollegium gehörte auch die Benedektinerabtei von Ottobeuren an, die aber nicht im Reichstag vertreten war. Faktisch waren es im Schwäbischen Reichsprälatenkollegium meist die Benediktiner und Prämonstratenser, die sich gegenseitig die wichtigsten Positionen zuspielten und abwechselnd die Direktoren des Kollegiums stellten. Am häufigsten stellte die Abtei Weingarten den Direktor. Der Reichsabtei Salem, die in der Rangfolge zwar an der Spitze stand, gelang es nur einmal, mit Anselm Schwab, den Direktor zu stellen.
Das Schwäbische Reichsprälatenkollegium bildete sich 1575 aufgrund des durch die geografische Nähe der Prälaturen entwickelten Zusammenhalts und stärkte diesen. Durch den Zusammenhalt der Kollegiumsmitglieder erreichtes es ein wesentlich größeres politisches Gewicht als das rheinische Kollegium. So durften die schwäbischen Reichsprälaten stets einen Vertreter in interständische Ausschüsse entsenden und hatten im Abt des oberschwäbischen Klosters Weingarten einen bereits seit 1555 rechtlich festgeschriebenen Vertreter im Ordentlichen Reichsdeputationstag.
Zum Reichsfürstenrat gehörige Reichsprälaten (nach Rang geordnet)
- Abt von Fulda, später Bischof von Fulda
- Abt von Kempten
- Propst von Ellwangen
- Abt von Murbach-Lüders
- Propst von Berchtesgaden
- Propst von Weißenburg (Personalunion mit dem Bistum Speyer)
- Abt von Prüm (Personalunion mit dem Erzbistum Trier)
- Abt von Stablo und Malmedy
- Abt, später Bischof von Corvey
Schwäbisches Reichsprälatenkollegium
- Äbtissin von Schänis (1529-31 temporär säkularisiert)
- Abt von Marmoutier (nach 1790 säkularisiert)
- Abt von Kaisheim
- Abt von Salem/Salmansweil(er)
- Äbtissin von Heggbach
- Äbtissin von Gutenzell
- Äbtissin von Rottenmünster
- Abt von Kaisheim
- Abt von Herrenalb (1536 säkularisiert)
- Abt von Waldsassen (1543 Verlust der Reichsunmittelbarkeit, später wiederholt säkularisiert und rekonstituiert)
- Abt von Fürstenfeld
- Abt von Maulbronn (1504 Verlust der Reichsunmittelbarkeit zu Gunsten Württembergs, 1555 endgültig säkularisiert)
- Abt von Weingarten
- Abt von Ochsenhausen
- Abt von Elchingen
- Abt von Irsee
- Abt von Petershausen
- Abt von Zwiefalten
- Abt von Gengenbach
- Abt von Neresheim
- Abt von St. Georg
- Propst von Comburg
- Abt von Disentis
- Äbtissin von Frauenchiemsee
- Äbtissin von Fraumünster (1524 säkularisiert)
- Äbtissin von Göß (1782 säkularisiert)
- Abt von Schuttern
- Abt von Ottobeuren
- Abt von Prüfening
- Abt von St. Emmeram
- Abt von Reichenau (1540 Verzicht auf Reichsunmittelbarkeit zu Gunsten des Bistums Konstanz)
- Abt von Mondsee (1791 säkularisiert)
- Abt von St. Gallen (1527-32 temporär und ab 1798 säkularisiert)
- Abt von Ursberg
- Abt von Roggenburg
- Abt von Weißenau
- Abt von Schussenried
- Abt von Marchtal
- Abt von Rot
- Propst von Lorsch (1556 säkularisiert)
- Äbtissin von Lindau (1528 säkularisiert)
Rheinisches Reichsprälatenkollegium
- Äbtissin von Gernrode (1728 säkularisiert)
- Äbtissin des Niedermünsters zu Regensburg
- Äbtissin des Obermünsters zu Regensburg
- Äbtissin von Gandersheim
- Äbtissin von Buchau
- Äbtissin von Quedlinburg
- Äbtissin von Herford
- Propst von St. Bartholomäus
- Äbtissin von Essen
- Äbtissin von Thorn
- Abt von Kornelimünster
- Abt von Hersfeld (1617 endgültig säkularisiert)
- Abt, danach Propst von Klingenmünster (1567 säkularisiert)
- Abt von Memleben (1548 säkularisiert)
- Äbtissin von Burtscheid
- Abt von Walkenried (1648 säkularisiert)
Benediktiner:
- Abt von St. Ulrich und St. Afra zu Augsburg
- Abt von Werden
- Abt von St. Maximin (1669 Verzicht auf Reichsunmittelbarkiet zu Gunsten Kurtriers)
- Abt von Michaelsberg
- Abt von Nienburg (1563 säkularisiert)
- Abt von Helmarshausen
Literatur
- Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003, ISBN 3534151186
- Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. In: Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Band 42, München 2003, ISBN 3-486-56729-2
- Hans Feierabend: Die politische Stellung der deutschen Reichsabteien während des Investiturstreites. Breslau 1913, Aalen 1971
- Hans-Peter Wehlt: Reichsabtei und König. 1970
- Thomas Vogtherr: Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter (900–1125). In: Mittelalter-Forschungen. Band 5, 2000
Weblinks
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