Gartendenkmal

Gartendenkmal
Wiederhergestellter Rosengarten der Neuen Residenz in Bamberg

Als Gartendenkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen aus dem Bereich der Gartenkunst notwendig sind. Zur Gartendenkmalpflege gehört auch die Beurteilung der Denkmaleigenschaft anhand der in den Gesetzen festgelegten Kriterien (das Objekt muss nach vielen Landesdenkmalschutzgesetzen z. B. einer abgeschlossenen Epoche angehören), sowie die kulturhistorische Einordnung der Gartendenkmale.

Es gibt in der Gartendenkmalpflege zwar viele Überschneidungen mit der Archäologischen Denkmalpflege (auch Bodendenkmalpflege genannt) und der Bau- und Kunstdenkmalpflege. Die Gartendenkmalpflege bedient sich aber auch ganz eigener Verfahren und wendet Maßnahmen in besonderer Ausprägung an, die durch die Besonderheiten pflanzlicher, also lebender, Objekte und den veränderlichen Strukturen der Natur bedingt sind.

„Der historische Garten ist ein Bauwerk, das vornehmlich aus Pflanzen, also lebendem Material, besteht, folglich vergänglich und erneuerbar ist. Sein Aussehen resultiert aus einem ständigen Kräftespiel zwischen jahreszeitlichen Wechsel, natürlicher Entwicklung und naturgegebenem Verfall einerseits und dem künstlerischen sowie handwerklichen Willen andererseits, der darauf abzielt, seinem Zustand Dauer zu verleihen.

– Art. 2 der Charta von Florenz

Inhaltsverzeichnis

Aufgabengebiet

Objekt der Gartendenkmalpflege sind nicht nur Gärten, sondern alle Objekte im nicht bebauten Raum (Freiraum), welche die Voraussetzungen eines Denkmals erfüllen und aus Pflanzen bestehen oder pflanzliche Elemente beinhalten. Dies umfasst im letztgenannten Fall dann also auch nicht-pflanzliche Bestandteile.

Denkmalwürdig können nicht nur die bekannten feudalen Gärten und Parks, sondern auch öffentliche und private Anlagen aus nachfolgenden Zeiten sein (sogar aus der Nachkriegszeit, da diese zunehmend als abgeschlossene Epoche gewertet wird), egal welche Gestaltungsrichtung, welchen Zweck und Nutzung sie hatten, und selbst dann, wenn sie früher oder derzeit nur wenig Bekanntheit erlangt haben.

Das Aufgabengebiet kann vom geschichtlich bedeutsamen Einzelbaum (z. B. einer Tanzlinde), dem Erhalt einer Allee, eines Barock- oder Landschaftsgartens, eines Friedhofs, usw., bis zur Erhaltung riesiger Kulturlandschaften (z. B. Dessau-Wörlitzer Gartenreich) gehen.

Rechtsgrundlagen

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Grundlage und Rahmen des Schutzes, der Pflege und von Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen von Gartendenkmalen sind die gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen. Dies sind in Deutschland die Landes-Denkmalschutzgesetze, da in Deutschland der Denkmalschutz gemäß Grundgesetz unter die Kulturhoheit der Länder fällt. Die Landesgesetze sind in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet, enthalten aber inzwischen (das war nicht immer so!) alle eine Regelung, die auch gärtnerisch gestaltete Anlagen als schutzwürdige Objekte des Denkmalschutzes einschließt. Dies geschieht zum Teil dadurch, dass Gartenkunstwerke als eigene Kategorie im Gesetzestext aufgeführt sind, in anderen Gesetzen gelten sie pro forma als Bauwerke und sind dadurch miterfasst.

Für die Unterschutzstellung gibt es im Prinzip zwei Systeme:

  • Entweder stellt das Gesetz grundsätzlich alle Objekte, die die im Gesetz definierten Kriterien erfüllen, als Denkmal unter Schutz. Denkmallisten haben dann nur informellen Charakter.
  • Oder es sind nur die Objekte, die in gesonderten Denkmallisten aufgeführt werden, als Denkmal geschützt. Dies gibt dem Eigentümer, der sich an Auflagen zu halten hat, Rechtssicherheit, denn er muss nur in der Liste nachschauen. Die Erstellung und ständige Aktualisierung erfordert aber einen hohen Aufwand. Gerade für den Bereich der Gartendenkmale ist dieses System derzeit nachteilig, denn hier bestehen noch erhebliche Erfassungsdefizite.

Verwaltung und Durchführung

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Amtliche Denkmalpflege

Es wird unterschieden in Fachbehörden und Verwaltungsbehörden. Fachlich zuständig sind die Abteilungen für Gartendenkmalpflege der Denkmalfachbehörden, die ihr wissenschaftliches und technisches Fachwissen einbringen, die für die verwaltungsmäßige und rechtliche Durchführung zuständigen Denkmalschutzbehörden fachlich beraten und für finanzielle Förderungen sorgen.

Deutschland

In Deutschland werden die Aufgaben der Gartendenkmalpflege von Amts wegen durch die Landesdenkmalämter bzw. Unterabteilungen der entsprechenden Behörde übernommen.

Zum Teil übernimmt diese Behörde den laufenden Unterhalt der Anlagen, vor allem bei Objekten in öffentlichem Besitz. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung des annähernd historischen Bestands gehören. Bei Objekten in Privatbesitz kommt das Grundgesetz zum Tragen: Eigentum verpflichtet. Allerdings findet dieser Grundsatz seine Grenzen in der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Private Gartendenkmaleigentümer werden durch öffentliche Zuschüsse unterstützt. Aber dennoch kommt es oft zu Denkmalzerstörungen, wenn die Erhaltung für den Eigentümer wirtschaftlich nicht mehr tragbar war. Auch hat die öffentliche Hand zunehmend weniger Geldmittel zur Verfügung.

Umsetzungsdefizit

Die Gartendenkmalpflege ist erst seit wenigen Jahrzehnten als ein eigenes Fachgebiet der Denkmalpflege etabliert. Ein großes Problem (nicht nur) der Gartendenkmalpflege ist auch heute noch das erhebliche Umsetzungsdefizit. Gesetze nützen nichts, wenn sie in der Praxis nicht umgesetzt werden. Oft sind noch nicht einmal alle denkmalwerten gärtnerischen Anlagen erfasst und unter Schutz gestellt, geschweige denn näher ihre Geschichte, verbliebener Bestand, erforderliche Schutzmaßnahmen, usw. untersucht.

Die Ursachen sind vielfältig. Es rührt zum einen daher, dass insbesondere in den sog. „Unteren Denkmalschutzbehörden“ – meist sind das die Landkreise – immer noch zu wenig in Gartendenkmalpflege ausgebildete Fachpersonal vorhanden ist. Selbst das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg hat beispielsweise zwar eine für Gartendenkmalpflege zuständige Stelle geschaffen, jedoch nicht mit einem ausgebildeten Gartendenkmalpfleger besetzt, sondern mit einem Baudenkmalpfleger.

Und wenn es Fachpersonal gibt, dann ist das Fachgebiet aufgrund der Finanzsituation der „öffentlichen Hand“ mit unzureichenden Finanzmitteln ausgestattet. Zweitens ist das Wissen um die Existenz und Geschichte mancher nur regional oder lokal bedeutender Gartenanlagen und das Bewusstsein für deren Denkmalwert in der Öffentlichkeit (und damit der Überwachungsdruck auf die Politik) noch nicht sehr ausgeprägt, wenn auch wachsend.

Drittens sind häufig starke konträre wirtschaftliche Interessen vorhanden. So sind unbebaute Grünflachen häufig von diversen Bauvorhaben gefährdet. Ist dann eine Kommune einerseits Planungsträger und Genehmigungsbehörde für eine steuergeldbringende Baumaßnahme, andererseits aber zugleich Denkmalschutzbehörde, unterliegt häufig die Gartendenkmalpflege. In Baden-Württemberg gibt es seit der Verwaltungsreform keine unabhängige Fachbehörde mehr, sondern diese wird auf Ebene der Regierungsbezirke zusammengefasst mit der Höheren Denkmalschutzbehörde bzw. der Widerspruchsbehörde. Der primär bewahrende Fachauftrag verschmilzt also mit der denkmalschutzrechtlichen Abwägungsaufgabe, wodurch Interessenkonflikte möglich sind.

Übersehen wird häufig, dass Gartendenkmalpflege nicht nur kostet, sondern auch nicht wenige Arbeitsplätze schafft und Geld einbringt, z. B. für Handwerker, pflegende Gärtner, im Fremdenverkehrsgewerbe, usw. Gartendenkmale haben darüber hinaus die Funktion eines Erholungsraumes für die Allgemeinheit und sind einer der zunehmend wichtiger werdenden „weichen Faktoren“ der Lebensqualität für die Ansiedlung von Firmen und Einwohnern.

Stiftungen und Vereine

Auch aufgrund dieser Umsetzungsdefizite haben sich in mehreren deutschen Bundesländern seit einigen Jahren private Stiftungen auch für den Bereich der Gartendenkmalpflege gegründet, die sich entweder um in öffentlichem Besitz befindliche oder um private Gartendenkmale bemühen.

Beispiele für überörtlich tätige Stiftungen für Gartendenkmalpflege-Aufgaben in Deutschland:

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verwaltet weiterhin mehrere treuhänderische Stiftungen, die sich der Gartendenkmalpflege widmen, wie die bundesweit fördernde Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten.

  • Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Kustos für Gartendenkmalpflege
  • Stiftung Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci
  • Stiftung Historische Kirchhöfe und Friedhöfe in Berlin Brandenburg
  • Stiftung Weimarer Klassik, Dezernat Gartendenkmalpflege
  • Stiftung DessauWörlitz
  • Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau
  • Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz
  • Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
  • Stiftung Historische Gärten in Niedersachsen
  • VGH Stiftung, Hannover (tätig im Bereich Niedersachsen und Bremen)

Des Weiteren gibt es lokal, regional und bundesweit tätige gemeinnützige Vereine, die speziell in diesem Aufgabengebiet engagiert sind. Zu den in Deutschland überörtlich tätigen Vereinen mit Schwerpunkt Gartendenkmalpflege zählen beispielsweise:

  • Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), Arbeitskreis Historische Gärten
  • Niedersächsische Gesellschaft zur Erhaltung historischer Gärten e. V.
  • Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-Anhalt e. V. (dieses Modellprojekt strebt explizit eine Synergie von Gartendenkmalpflege und touristischer Vermarktung an)

Einige weitere bestehende Vereine haben hauptsächlich die touristische Vermarktung oder die allgemeine Förderung des Interesses an historischen Gärten zum Ziel.

Überschneidungen

Es können Überschneidungen mit der Baudenkmalpflege und der Bodendenkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege), sowie dem Naturschutz bestehen.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Baulichkeiten und Figurenschmuck in Gartenanlagen, Friedhöfen, usw. erfordern die Mitwirkung der Bau- und Kunstdenkmalpflege.

Gartenarchäologie

Pompeji, nachempfundener Peristylgarten des Vetti-Hauses, um 1900

Für die Erforschung von Gärten aus frühgeschichtlicher Zeit wurde die Gartenarchäologie entwickelt, die auf die Methoden der Bodendenkmalpflege zurückgreift, ergänzt um und angepasst an die speziellen Anforderungen der Erforschung organischer Materialien. Hier kommen insbesondere die Pollenanalyse, die Dendrochronologie, die Radiokarbonmethode zum Einsatz.

Beispiele für Gärten, bei denen gartenarchäologische Methoden zum Einsatz kamen:

Zur Entdeckung verschütteter Gartenstrukturen und Kartierung können zerstörungsfreie Methoden der archäologischen Prospektion dienlich sein. Hierzu zählen Luftbildarchäologie, Messungen der Ferro- und Elektromagnetik sowie Georadar.

Die Erforschung ursprünglicher Wegeverläufe und deren Schichtenaufbau oder der Wasserversorgung eines Brunnens, der Standorte von Gewächshäusern, Pavillons, Bäumen, usw. in einem historischen Garten kann allerdings auch Ausgrabungen erfordern.

Natur- und Umweltschutz

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Gefällte Allee westlich des Schlosses Großgründlach bei Nürnberg, ersetzt durch Winterlinden. Aufnahme 9. Oktober 2004

Die Gartendenkmalpflege hat zwangsläufig auch oft Berührungspunkte mit dem Naturschutz, hat jedoch eine andere Zweckbestimmung als dieser. So kann beispielsweise ein historischer Park zugleich Naturdenkmal als auch Kulturdenkmal sein. Manchmal werden die beiden Begriffe miteinander verwechselt. Die Verwirrung von Laien rührt auch von amtlichen Bezeichnungen (wie z. B. in Deutschland Naturpark oder Naturdenkmal). Der Schutz von Naturdenkmalen ist nach deutschem Recht Aufgabe des Naturschutzes. Manchmal können sich daraus Konflikte ergeben (z. B. kann die Wiederherstellung einer historischen Struktur eine Entfernung von naturschützerisch wertvollem Pflanzenbestand erfordern), nicht selten aber auch Vorteile (wenn z. B. eine Allee aufgrund Unterschutzstellung als Naturdenkmal nicht zerstört wurde). Es ist jedoch nicht zweckmäßig und nicht zulässig, eine fachlich berechtigte denkmalrechtliche Unterschutzstellung zu unterlassen, weil schon ein naturschutzrechtlicher Schutzstatus besteht.

Seit einigen Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob für großräumige Kulturlandschaften eine neue denkmalschutzrechtliche Kategorie eingeführt werden soll, in Anlehnung an die naturschutzrechtlichen Begriffe Nationalpark und Naturpark sowie die von ICOMOS für „Kulturlandschaften von herausragender internationaler Bedeutung“ verliehene Bezeichnung.

Geschichte

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Die große Umgestaltungswelle in landschaftliche Anlagen vernichtete unzählige formale Gärten der Renaissance und des Barock. Dennoch überlebten einzelne Gärten oder zumindest Elemente, z. B. weil konservative Eigentümer die neue Mode noch nicht mitmachen wollten oder aus finanziellen Gründen nicht umsetzen konnten, oder weil sie nach Wechsel der Residenz in Vergessenheit gerieten. Manchmal war auch durchaus Anerkennung der schöpferischen Leistung der Vorfahren oder Praktikabilität ein Motiv. So wandelte beispielsweise Friedrich Ludwig Sckell aus diesem Grund mehrfach nur schlossferne Teile von Barockgärten in Landschaftsgärten um und beließ manche Alleen und andere geometrische Strukturen (Beispiel: Schloss Nymphenburg in München).

Im Wesentlichen aber liegen die Anfänge der deutschen Gartendenkmalpflege (und auch des Naturschutzes) in der Heimatschutzbewegung am Ende des 19. Jahrhunderts, deren Gedanken Einfluss in die Gesetzgebung fanden. In dieser Zeit wurden auch verschiedene Organisationen gegründet, z. B. die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst, und der Deutsche Bund Heimatschutz, die sich den Denkmalschutz zur Aufgabe machten. Der Verein Deutscher Gartenkünstler forderte bereits 1892, Veränderungen an alten Parks und Gärten zu verhindern, weil sie Zeugnis einer historischen Epoche seien.

1902 wurde in Preußen und Hessen, 1909 in Bremen das „Gesetz betreffend den Schutz von Baudenkmälern und Straßen- und Landschaftsbildern“ erlassen.

1910 wurde erstmals auf dem 11. Tag für Denkmalpflege in Danzig historischen Gärten und Baudenkmalen gleiche Bedeutung beigemessen, unabhängig von Stilrichtung, Größe und Eigentümer.

Besondere Bedeutung gewann die Frage der Erhaltung historischer Parks nach den Enteignungen im Zuge der Revolutionszeit nach dem Ersten Weltkrieg. In dieser Zeit entstanden aus den höfischen Gartenverwaltungen die staatlichen Gartenverwaltungen der heutigen Bundesländer, wodurch jetzt zumindest die staatlichen Gärten denkmalpflegerisch betreut wurden. Der Begründer der wissenschaftlichen Gartendenkmalpflege war in den 1920er Jahren Georg Potente, Gartendirektor in Potsdam-Sanssouci.

1928 anerkannte Paul Clemen, Ordinarius für Kunstgeschichte in Bonn und ehemals rheinischer Provinzialkonservator, auf dem Tag für Denkmalpflege und Heimatschutz die Gartendenkmalpflege ausdrücklich als Bestandteil der Denkmalpflege.

Viele Gartenanlagen Deutschlands wurden im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt. Sehr viele Gärten in Ost- und Westdeutschland, die den Krieg noch überstanden hatten, wurden allerdings erst in den Nachkriegsjahrzehnten zerstört durch Straßenbau, Aufteilung der Grundstücke, usw.

1963 gründete die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur einen Arbeitskreis für Historische Gärten.

Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 gab mit der Resolution von Schwetzingen einen weiteren Schub. In der DDR wurde in diesem Jahr eine Fachabteilung für Gartendenkmalpflege am Institut für Denkmalpflege der DDR aufgebaut. In Westberlin wurde 1978 eine Fachbehörde für Gartendenkmalpflege der Abteilung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angegliedert.

Am 21. Mai 1981 wurde in Florenz vom „Internationalen Komitee für historische Gärten ICOMOS-IFLA“ die „Charta der historischen Gärten“ („Charta von Florenz“) als weiterer entscheidender Schritt zur Etablierung der querschnittorientierten Gartendenkmalpflege beschlossen:

Historische Gärten gehören zu den Elementen des kulturellen Erbes, deren Fortbestand naturbedingt ein äußerstes an unablässiger Pflege durch qualifizierte Personen erfordert. Durch zweckentsprechende Unterrichtsmethoden muss die Ausbildung dieser Fachleute gesichert werden, und zwar von Historikern, Architekten, Landschaftsarchitekten, Gärtnern und Botanikern. (Charta von Florenz, Art. 24)

Am 8. April 1992 wurde in Berlin eine „Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege“ innerhalb der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Heute ist der Begriff des Gartendenkmals auf unterschiedliche Weise in allen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer rechtlich verankert.

Allerdings fehlt bis heute in manchen Bundesländern, vor allem auf der kommunalen Ebene, die praktische Institutionalisierung und Umsetzung (Bereitstellung finanzieller und fachpersoneller Mittel).

Der Nestor der deutschen Gartendenkmalpflege ist Dieter Hennebo.

Verfahren und Maßnahmen

Parkpflegewerk

Wichtiges planerisches Mittel der Gartendenkmalpflege ist die Erstellung eines sogenannten Parkpflegewerkes.

„Ein Parkpflegewerk ist ein Instrument zur Analyse, zur Dokumentation, zur denkmalgerechten Pflege, zur Erhaltung und Restaurierung historischer Gärten.“ (Meyer, 2000, S. 56, in: DGGL Arbeitskreis Historische Gärten; Historische Parks und Gärten – Denkmalgerechte Parkpflege)

In diesem Planungswerk werden also:

  • alle verfügbaren Vorinformationen über das Objekt gesammelt und ausgewertet,
  • alle künftigen Planungen in einem detaillierten fachlichen Konzept dargestellt.

Inventarisation

Die Inventarisation von Gartendenkmalen, d. h. ihre Erfassung in Inventaren, Denkmallisten bzw. Datenbanken ist die Grundlage auch der Gartendenkmalpflege. Nur dadurch können Kulturdenkmale definiert werden, wenn sie nicht schon durch eine allgemein gültige Bestimmung im Denkmalschutzgesetz eines Bundeslandes definiert wurden. Leider wurden Werke der Gartenkunst lange in der Denkmalpflege vernachlässigt. Es gibt eine sehr große Anzahl an potentiell denkmalwerten Objekten der Gartenkunst. Daher bestehen auch heute in vielen Ländern noch Inventarisationsdefizite. Die ersten Ansätze einer systematischen Inventarisation für das Gesamtgebiet von Deutschland lieferte der Deutsche Heimatbund mit seinem Projekt „Erfassung der historischen Gärten und Parks in der Bundesrepublik Deutschland“ (erste Auflage 1985 veröffentlicht). In verschiedenen Bundesländern gab es seither weitere Erfassungsprojekte.

Historische Forschung

  • Archivalische Quellenlage erkunden: Pläne, Ansichten, Beschreibungen, usw. der historischen Gartenanlage
  • aktuelles Aufmaß anfertigen
  • gegebenenfalls fotogrammetrische (entzerrte) Luftbilder, Falschfarbenaufnahmen, Stereobilder anfertigen.
  • Untersuchungen am Objekt zum Erforschen des ursprünglichen Bestands, z. B. Baumaltersbestimmungen, Erkennen von Veredlungen oder historischer Schnittflächen an Hecken und Allebäumen
  • Analyse am Objekt zur Erforschung von Bereichen historischer Umgestaltungen (frühere Stilphasen)
  • Kunsthistorische Methoden (Datierung, Funktionsfrage, Quellenstudium …)
  • Alte Pläne sichten
  • Realienkunde/ Materialgeschichte (bei Baulichkeiten, Wegen: Materialarten, Formate …) zum Eingrenzen des Zeitraums der Anlagephasen
  • Bauhistorischer Aspekt (Vergleiche mit anderen Anlagen zur Funktionserkennung) zur Ermöglichung der Rekonstruktion
  • Naturwissenschaftliche Analyse (chemische und physikalische Zusammensetzung von Bodenschichten und Wegeaufbauten, Feststellung von Erkrankungen an Pflanzen, pflanzensoziologische Aufnahmen, genetische Analysen zur Sortenbestimmung, Dendrochronologie zur Feststellung des Alters (z. B. C14-Methode, Thermolumineszenz …)
  • ggf. Archäologie, z. B. ob Samenreste vorhanden sind, Pollenanalyse)

Maßnahmen

Garten von Het Loo, sehr detailtreu an vorhandenen Quellen orientierte Neuschöpfung einer zerstörten Anlage, jedoch unter Zerstörung späterer Zustände (Landschaftsgarten)
Garten von Schloss Villandry, ursprünglich ein Renaissancegarten, durch Joachim Carvallo idealisierende „Wiederherstellung“ in Orientierung an einem veränderten Zustand aus dem 19. Jahrhundert, unter Zerstörung der späteren Veränderungen; daher im Grunde ebenfalls eine Neuschöpfung

Die Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Gartendenkmalen notwendig sind, sind sehr vielfältig. Allgemeine denkmalpflegerische Maßnahmen sind im Detail im Artikel Denkmalpflege behandelt. Sie sind großteils auch für die Gartendenkmalpflege relevant. Es gibt jedoch in diesem Fachgebiet auch spezifische Ausprägungen.

  • Funktionen und Nutzungen verträglich steuern: Viele Gartendenkmale werden intensiv genutzt für Freizeitaktivitäten, z. B. Kultur- und Sportveranstaltungen. Die Gartendenkmalpflege soll diese so steuern und ggf. begrenzen, dass eine Übernutzung und Schädigung verhindert wird.
  • Altern lassen: keine oder nur sehr geringe Eingriffe (sog. „kontrollierter Verfall“, oder „Sterben in Würde“), wird manchmal bei alten Bäumen, die auch großen ökologischen Wert haben, angewandt.
  • Instandhaltung: Normale Pflegearbeiten, wie regelmäßiger und fachgerechter Schnitt, evtl. nach historischen Methoden, Sauberhaltung eines Gewässers.
  • Konservierung: „Einfrieren“ des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung. Dies ist bei lebenden Pflanzen nicht möglich.
  • Reparatur, Instandsetzung: Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile des Denkmals, z. B. einzelne Nachpflanzungen in Hecken oder Alleen.
  • Renovierung, Restaurierung: umfangreiche Erneuerung, die über Reparaturen hinausgeht.
  • Rekonstruktion: Wiederherstellung eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Gartenteilen oder ganzer Gärten, auf der Grundlage von schriftlichen und bildlichen Quellen und, soweit vorhanden, Ergebnissen der Gartenerforschung. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen und haben noch keinen Anspruch auf Denkmalschutz, doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen. Ein Beispiel für eine Neuschöpfung ist der „Hortus Eystettensis“ in Eichstätt. Ein umstrittenes Beispiel einer Rekonstruktion ist die Wiederherstellung des Gartens von Het Loo ab 1970, aus Anlass seiner im Jahr 1984 anstehenden 300-Jahr-Feier. Im Sprachgebrauch der DDR wurde unter Rekonstruktion die Instandsetzung oder Modernisierung (unabhängig vom Denkmalwert) verstanden.
  • Anastilosis: Wiederzusammensetzen eingestürzter Gartenbauten mit Originalmaterial. Besondere Form der Rekonstruktion.
  • Translozierung: Versetzung eines Gartendenkmals oder eines Teils davon vom ursprünglichen an einen anderen Standort. Ehe der Totalverlust eintritt, ist dies die zweitschlechteste Lösung zum Erhalt. In der Regel betrifft dies bauliche Teile, wie Brunnen, Pavillons, usw. Im Unterschied zu Baulichkeiten sind Pflanzen ohnehin ständig im Wandel und können oft nachgepflanzt werden. Für den Erhalt der Denkmaleigenschaft kommt es nur in besonderen Fällen auf den Erhalt der Originalpflanze an. Eine komplette Gartenanlage zu translozieren ist naturgemäß kaum möglich, auf jeden Fall würden dabei die gerade bei Gartenanlagen oft äußerst wichtigen Sichtbeziehungen in die Umgebung (Point de vue) verlorengehen. Denkbar ist die Großbaumverpflanzung eines Baumes oder einer Allee.

Literatur

  • Bornhauser, Clemens (Red.); Institut für Geschichte und Theorie der Landschaftsarchitektur (GTLA) HSR Hochschule für Technik Rapperswil: Historische Gärten und Landschaften: Erhaltung und Entwicklung. Tagungsbericht; Zürich: vdf, 2006
  • Brandenburger, Ellen: Studien zur Geschichte der Gartendenkmalpflege anhand ausgewählter Beispiele, Diss. Univ. Bamberg (noch laufend, bei Prof. Dr. Achim Hubel)
  • Butenschön, Sylvia (Hrsg.): Gartenhistorisches Forschungskolloquium 2008. (= ISR Graue Reihe Heft 17). Institut für Stadt- und Regionalplanung, TU Berlin 2008, ISBN 978-3-7983-2100-7 (Volltext)
  • de Jong, Erik A.; Schmidt, Erika; Sigel, Brigitt (Hrsg.): Der Garten – ein Ort des Wandels. Perspektiven für die Denkmalpflege, (Veröffentlichungen des Instituts für Denkmalpflege an der ETH Zürich; 26), 2006, ISBN 3-7281-3033-8
  • Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftspflege(DGGL) (Hrsg.): Leitlinien zur Erstellung von Parkpflegewerken; Textreihe der DGGL, Heft 4, Berlin 1990.
  • Forner, Jörg-Ulrich: Erfassung historischer Freiräume: Dokumentationssystematik bei der Bestandserhebung und Bauaufnahme gebauter Elemente in historischen Gärten, Parks und Kulturlandschaften, Berlin, Techn. Univ., Diss., 2002, Elektronische Ressource: [1]
  • Grau, Barbara Anna: „Thon, Steine, Scherben …“: historische Wasser- und Wegebauweisen im Garten- und Landschaftsbau und ihre Relevanz für die Gartendenkmalpflege, Univ. Berlin, Diss., 2002. Elektronische Ressource: [2]
  • Hallmann, Heinz W.; Forner, Jörg-Ulrich: Historische Bauforschung und Materialverwendung im Garten- und Landschaftsbau: Wegebau und Wasseranlagen; Abschlußbericht DFG-Forschung HA 2513/2–1, Norderstedt: Books on Demand GmbH, 2004, ISBN 3-8334-1814-1
  • Hennebo, Dieter (Hrsg.): Gartendenkmalpflege: Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen; Stuttgart: Ulmer Verlag, 1. Aufl. 1985
  • Karg, Detlef: Vom Werden und Vergehen der Gärten: ein Beitrag zum Verhältnis von Gartendenkmalpflege und Baudenkmalpflege, in: Die Denkmalpflege 54, 1996, Nr.1, S. 15–23
  • Kraft, Nikolaus: Der Historische Garten als Kulturdenkmal. Rechtsfragen des Kulturgüterschutzes in ausgewählten Rechtsordnungen Europas. Schriftenreihe des Ludwig Boltzmann Institutes für Europarecht, 9. Wien: Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, 2002. ISBN 978-3-214-11279-0 [3]
  • Modrow, Bernd u. a. (Red.); Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) e. V. Arbeitskreis Historische Gärten (Hrsg.): Historische Gärten in Deutschland: Denkmalgerechte Parkpflege, Neustadt/Weinstr.:Bighan, 2000, ISBN 3-00-006846-5
  • Mosbauer, Ursel Amrei: Konservierung, Restaurierung und Rekonstruktion historischer Gärten und Plätze. Gartendenkmalpflegerische Umsetzungsprobleme von Theorie in Praxis. München, TU, Fak. f. Architektur, Diss., 2003, Elektronische Ressource: [4]
  • Schomann, Rainer / Rohde, Michael (Hrsg.): Historische Gärten heute, 2. Aufl. 2004, Leipzig, ISBN 3-361-00567-1
  • von Krosigk, Klaus / Landesdenkmalamt Berlin (Hrsg.): Gartenkunst Berlin; Garden art of Berlin. 20 Jahre Gartendenkmalpflege in der Metropole. Begleitband zum Fachkongress in Berlin Berlin, 1999, ISBN 3-89541-145-0 (deutsch-englisch)
  • Wieland, Dieter: Historische Parks und Gärten. Schriftenreihe des Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Band 45. Bonn 1993.

Weblinks


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