- Gasmesser
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Ein Gaszähler (manchmal auch als Gasuhr oder Gasmesser bezeichnet) ist ein Messgerät zur Ermittlung eines Gasvolumens im Bereich der Versorgungswirtschaft. Die angezeigte Einheit ist der Kubikmeter im Betriebszustand, der zur Abrechnung in Normalkubikmeter umgerechnet wird. Der Gaszähler besteht aus einer Vorrichtung zur Umsetzung des Gasstromes in eine mechanische Bewegung oder ein elektrisches Signal und einem Zählwerk.
Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht.
Für die Fernabfrage von Zählerständen gibt es Schnittstellen. In privaten Umgebungen wird die Möglichkeit der Fernauslesung in der Regel nicht genutzt. Im kommerziellen Bereich, d. h. größeren Heizhäusern ist bei Gaszählern der Einsatz eines potentialfreien Kontaktes zur Weiterverarbeitung verbreitet.
Den meisten Zählern ist noch ein Gasdruckregler (ein spezieller Druckminderer) vorgeschaltet, der den hohen Druck des Netzes verringert, da der Gasdruck nach dem Hausanschluss nur maximal 1 bar betragen darf.
Den ersten Gaszähler konstruierte 1816 der Brite Samuel Clegg.
Bauarten
- Balgengaszähler
- Drehkolbenzähler
- Turbinenradzähler
- Ultraschallzähler
- Wirbelgaszähler
- Corioliszähler
- Trommelgaszähler
- Thermoflussgaszähler
Siehe auch
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