- Gebäudeflügel
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Als Gebäudeflügel (auch Gebäudetrakt) bezeichnet man die miteinander verbundenen Baukörper eines Gebäudekomplexes. Der einzelne Gebäudeflügel kann unmittelbar an den Hauptbau (Hauptflügel) angrenzen oder aber davon abgesetzt und nur über ein Verbindungselement (z. B. Gang, Pergola, Skyway) mit ihm verbunden sein.
Ein Neubau kann von vornherein in mehrere Gebäudeflügel aufgeteilt sein (beispielsweise als Vierflügelanlage um einen Innenhof) oder aber der Gebäudeflügel ist eine nachträglich vorgenommene Erweiterung eines bestehenden Gebäudes.
Geschichte
In Mittelalter und früher Neuzeit erweiterten Könige, Landesfürsten und Adelige ihre Schlösser und Villen auch zur Verbesserung der Außenwirkung. Je größer dar Gebäudekomplex war, desto vermögender und mächtiger wirkte er auf den Betrachter. Das Schloss Nymphenburg in München oder das Schloss Sanssouci in Potsdam sind bekannte Vertreter für eine Vielzahl solcher gigantischer Schlossanlagen.
In der zeitgenössischen Architektur findet man Gebäudeflügel vor allem bei großen öffentlichen Gebäuden.
Siehe auch
Quellen
- Pevsner, Honour, Fleming: Lexikon der Weltarchitektur, 2. Auflage, 1987, Prestel-Verlag, ISBN 3-7913-0652-9
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