- Gebäudeerschließung
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Unter der Erschließung eines Gebäudes versteht man im allgemeinen Zugangswege, Bauteile und Räume, über die die Nutzer in horizontaler oder vertikaler Richtung die einzelnen Nutzungseinheiten wie zum Beispiel Wohnungen oder Büros erreichen. Auch Ver- und Entsorgungswege für Anlieferungen, Müllentsorgung etc. werden als Erschließung bezeichnet.
Die Elemente der Gebäudeerschließung lassen sich in horizontale und vertikale Elemente gruppieren. Horizontale Elemente ermöglichen das Erreichen aller Räume auf einer Geschossebene, Beispiele sind Gang, Korridor, Flur, Laubengang. Vertikale Elemente ermöglichen das Erreichen aller Geschosse, Beispiel sind Treppe, Rampe, Rolltreppe, Aufzugsanlage.
Inhaltsverzeichnis
Wohnungsbau
Im Wohnungsbau unterscheidet man verschiedene Typen der horizontalen Erschließung: Ein-, Zwei-, Drei-, und Mehrspänner, je nach Anzahl der Nutzungseinheiten, die pro Geschoss erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt in den folgenden Beispielen jeweils über ein Treppenpodest.
Bürogebäude
Typische Erschliessungen bei Bürogebäuden.
Planung
Die Erschließung ist eines der wesentlichsten Elemente der Gebäudeplanung. Die Funktionalität und damit die Qualität eines Gebäudes hängt besonders von seiner Erschließung ab. Bei der Planung sind unterschiedlichste Parameter zu beachten, unter Anderem:
- Grundstück: Größe und Zuschnitt, Orientierung, Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Gebäude: Höhe, zu erwartendes Verkehrsaufkommen, vorbeugender Brandschutz, Baukosten.
Da die Erschließungswege im Brandfall meist auch zur Evakuierung dienen, sind zahlreiche planungsrechtliche Vorgaben und baurechtliche Vorschriften zu beachten, aus dem Baugesetzbuch, den Landesbauordnungen, den DIN-Normen und sonstigen Ausführungsvorschriften.
Siehe auch
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