Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland
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Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (Radios, Fernseher und neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet.

Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.

Aufgaben

Seit dem 1. Januar 1976 zieht die GEZ die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (auf Basis des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) ein; zuvor war für diese Aufgaben die Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:

  • Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
  • Gebührenbefreiungen
  • Gebührenplanung
  • Teilnehmerbetreuung

Am 31. Dezember 1976 waren in der Bundesrepublik Deutschland 18,5 Millionen Fernsehgeräte und 20,4 Millionen Rundfunkgeräte angemeldet.[1]

Für die Massen-Datenverarbeitung wurden 2 Computer mit je 4 MB eingesetzt. [2]

In anderen europäischen Staaten mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichem Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen wie die GEZ zuständig. Beispielsweise ist in der Schweiz für den Einzug die Billag zuständig, in Österreich die GIS, in Großbritannien die TV Licensing, in Schweden die Radiotjänst.

Gebührenerträge und Verwaltungskosten

Die GEZ nahm im Jahr 2006 für die Rundfunkanstalten 7,286 Milliarden Euro ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2006 162,4 Millionen Euro (2,23 Prozent der Gesamterträge). Die Kosten pro Teilnehmerkonto betrugen 4,01 Euro (2005: 3,97 Euro).[3]


Einnahmen der GEZ laut Geschäftsbericht
Jahr Gesamterträge in Millionen Euro Aufwendungen der GEZ Teilnehmerkonten Gesamt Anstieg Teilnehmerzahl
2004 6.850 2,08 % 41,2 Millionen 600.000
2005 7.123 2,27 % 41,7 Millionen 400.000
2006 7.286 2,23 % 42 Millionen 300.000

Gebührenplanung

Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge. Auf der Basis von Vorarbeiten der GEZ werden sie von der Arbeitsgruppe Gebührenplanung – einer Unterkommission der Finanzkommission der Rundfunkanstalten – grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gebührenplanung.

Rechtsgrundlagen

Für die Rundfunkteilnehmer gelten primär die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Grundlage hierfür ist u. a. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Satzungen regeln insbesondere, dass für die rundfunkgebührenrechtlichen Belange als Ansprechpartner (z. B. die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten) die GEZ zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Datenerhebung und Datenspeicherung

Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das Statistische Bundesamt zählt 39 Millionen Privathaushalte, während die GEZ ein Datenbestand von 41,2 Millionen Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Millionen Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.

Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über zwölf Millionen Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen auf Grund von Datenschutzbedenken die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnermeldeämter ab.

Zur Ermittlung nicht angemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Die Einkäufe bei den Adresshändlern sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag legitimiert.

Ermittlung und Überwachung

Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltenen Daten.

Bei ausbleibender Antwort auf ihre Anschreiben verfasst die GEZ die nachfolgenden Schreiben in immer strengeren Formulierungen, die häufig die Assoziation wecken, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Da diese an alle angeschriebenen Personen gehen, werden daher auch eigentlich nicht auskunftspflichtige Personen zur Auskunft aufgefordert.[4]

Darüber hinaus lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten.[5] Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ (als Gesamtheit auch Beauftragtendienst genannt) sind selbstständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten (bzw. deren Angestellte) ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). So etwa hatte 2006 der MDR 141 freiberufliche Gebührenfahnder, die im Schnitt ca. 30.000 Euro Provision pro Jahr bekamen. Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen und haben sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.

Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass die GEZ Personen erneut anschreibt, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden.

Dass die GEZ oder deren Beauftragte mit Peilwagen nach Schwarzsehern sucht, ist eine moderne Sage.

Datenschutz

Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Rundfunkbeauftragten sind die Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalt zuständig. Auch die GEZ beschäftigt eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Es gibt jedoch häufig keine Kontrolle durch eine eigenständige, unabhängige Instanz, wie sie für andere staatliche und private Stellen besteht. Ausnahmen bilden lediglich die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Hessen. Die Rundfunkanstalten berufen sich auf ihr verfassungsrechtliches Privileg der Rundfunkfreiheit. Sie interpretieren dies so, dass eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht zulässig sei – auch nicht bei der Verarbeitung der Daten Gebührenpflichtiger, also außerhalb des journalistisch-publizistischen Bereichs.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vertreten dagegen die Auffassung, dass die nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollinstanzen auch für den Bereich der Rundfunkgebühren gilt und nur dann gewahrt ist, wenn die von den Rundfunkanstalten unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der Verarbeitung der Gebührendaten bei den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ zuständig sind. Die Datenschutzbeauftragten haben einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages unterbreitet.

Werbung

Die GEZ betreibt in Print- und elektronischen Medien Werbekampagnen, um auf die Gebührenzahlung aufmerksam zu machen. Bis 2005 war „Schon GEZahlt?“ der Slogan der Kampagnen, seit 2006 wird unter dem neuen Motto „Natürlich zahl' ich.“ bei den Medienkonsumenten für die Anmeldung geworben. Die GEZ gab im Jahre 2006 etwa sechs Millionen Euro für Werbung aus, die über die Rundfunkanstalten bilanziert werden. Sie hat 2006 selbst betriebliche Ausgaben von 162 Millionen Euro bilanziert.[3] Zugleich mahnte sie Medien ab, welche die GEZ falsch oder vereinfacht darstellten.[6] So wollte sie durchsetzen, dass statt der „griffigeren“ Bezeichnung GEZ-Gebühr der korrekte Begriff Rundfunkgebühr beziehungsweise statt GEZ-Fahnder richtigerweise Rundfunkgebührenbeauftragter verwendet wird.

Kritik

Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit häufig auf Ablehnung. Ein Grund ist dabei teilweise die in den Medien mitunter falsch dargestellte Zuständigkeit, da diverse Kritiken am Gesamtsystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. allgemeine Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung) unter dem griffigen Kürzel GEZ formuliert werden, ohne dass die Einzugszentrale tatsächlich zuständig wäre. Dabei werden sachlich falsche Begriffe wie GEZ-Gebühr (Rundfunkgebühr) oder GEZ-Kontrolleur (Rundfunkgebührenbeauftragter der Landesrundfunkanstalten) geprägt.[7]

Davon zu trennen ist die Kritik an der Arbeitspraxis der GEZ selbst. Dabei wird speziell der Umgang mit Kundendaten bemängelt; diesbezüglich wurden auch von Landesdatenschutzbeauftragten Verstöße gegen die Bestimmungen dokumentiert.[4] (S. 71 ff). Weiterhin wird in Abständen über unzutreffende Anschreiben auf Grund fehlerhafter Daten berichtet. Beispielsweise verschickte die GEZ einen Brief für den vor ca. 450 Jahren verstorbenen Adam Ries an das Adam-Ries-Museum in Annaberg-Buchholz.[8][9]

Die GEZ erhielt einige symbolische "Würdigungen" kritischer Institutionen, beispielsweise den Big Brother Award 2003: Lifetime-Award für das Lebenswerk[10]. Dieser bezieht sich auf den Umgang der GEZ mit Kunden und Kundendaten. Die Auszeichnung Bremse des Jahres 2006 des Computermagazins Chip[11] kritisiert die Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Geräte und Mobiltelefone. Die GEZ ist dabei vielfach das in der Öffentlichkeit stehende Symbol für die eigentlich angegriffenen Rundfunkgebühren.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Fischer Weltalmanach 1978
  2. Computerwoche 1/1976
  3. a b GEZ-Geschäftsbericht 2006 als PDF
  4. a b Datenschutzbericht Berlin/Brandenburg 2004/05 (S. 70 ff)
  5. GEZ-Geschäftsbericht 2005 als PDF
  6. Konrad Lischka: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff „GEZ-Gebühr“ ab. In: Spiegel Online 24. August 2007, siehe auch die Anmerkungen 8 und 9
  7. GEZ-Gebühr auf spiegel-online und heise.de, abg. 26.04.09)
  8. ad-hoc-news.de GEZ schickt Zahlungsbescheid an Adam Ries, abgerufen am 10. April 2009.
  9. Frankfurter Allgemeine Zeitung Die GEZ rechnet mit Adam Riese, 11. März 2009.
  10. Die Laudatio von Thilo Weichert (Deutsche Vereinigung für Datenschutz) bei BigBrotherAwards.de, Lifetime-Award 2003
  11. Die Laudatio bei Chip vom 10. März 2006
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