Gefahrenraumfreimeldeanlage

Gefahrenraumfreimeldeanlage

Eine Gefahrenraum-Freimeldeanlage ist eine technische Anlage, die an Bahnübergängen das Freisein des Gefahrenraumes (Raum des Kreuzungsbereichs Schiene / Straße) von Straßenfahrzeugen überwacht. Technisch wird dies teils über Induktionsschleifen, über Infrarot-Lichtschranken oder Radar-Systeme realisiert. Oft sind Gefahrenraumfreimeldeanlagen an beschrankten Bahnübergängen mit (zum Teil automatischen) Halbschranken auf Nebenstrecken zu finden, es gibt sie vereinzelt auch an unbeschrankten Bahnübergängen.

Sie soll feststellen, ob sich noch ein Hindernis im Verkehrsraum zwischen den Schnittstellen Straße zu Schiene eines niveaugleichen Schienenüberweges befindet und verhindert im Falle eines Hindernisses das Schließen der Schranken, falls vorhanden. Gleichzeitig hält sie die den Bahnübergang deckenden zugbeeinflussenden Eisenbahnsignale auf „Halt“. Darüber hinaus wird die Information durch das angrenzende Bahnübergangs-Steuergerät über eine Funkverbindung an das nächste (zuständige) Stellwerk geleitet, das dann die erforderlichen Maßnahmen einleitet.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

In der Vergangenheit häufte sich die Zahl der Verkehrsunfälle an Bahnübergängen, teils mit sehr weit reichenden Ausmaßen. Deshalb musste eine Möglichkeit gefunden werden, das Risiko eines Unfalls, und die Folgekosten, die aus solch einem Unfall erwuchsen (Bergung, Schadenbeseitigung) zu minimieren. Hier sind vor allem Unfälle bedingt durch Rückstaus auf Straßen, Schaltfehler von ampelgesicherten Kreuzungen als auch Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erwähnen.


Diese Form der Sicherung kommt nicht nur auf Haupt- und Nebenbahnen zum Einsatz, sondern beispielsweise auch bei Stadt- und Straßenbahnen.

Mit eiförmiger Gefahrenraum-Freimeldeanlage
(hinten rechts im Bild) überwachter Übergang

Ablauf des Schließvorgangs

Der Gefahrenraum zwischen den einzelnen Schrankenbäumen und der gegenüberliegenden Seite des Bahnübergangs kann mittels einer Gefahrenraum-Freimeldeanlage vollautomatisch radarüberwacht gesichert werden. Dabei überprüft der meist eiförmige Radarscannner (hinten rechts im Bild) das Freisein des Übergangs, bevor er den Impuls des Schließvorgangs an die Schranken abgibt. Dann erfolgt der Schließvorgang furch Senken der Schrankenbäume auf der rechten Seite und zeitversetzt mit acht Sekunden (Räumzeit) die verbleibenden Schrankenbäume. Auch nach erfolgter Schließung der Schrankenbäume überprüft er noch einmal das Freisein des Bahnübergangs, bevor er die Freigabe des zugbeeinflussenden Signals initiiert.

Überwachungstechnik mittels Sensoren

Sicherungsbereich eines höhengleichen Bahnübergangs sind die in die Gleise eingelassen Bahnübergangsplatten

Induktionsschleife

Auf dem höhengleichen Schienenüberweg mit eingelassenen Bahnübergangsplatten soll eine Kontaktschleife auf den Übergangsplatten feststellen, ob sich noch ein Hindernis darauf befindet. Diese Induktionsschleife muss so bemessen sein, dass sich Fliegengewichte wie Tiere und verlorene Kleingegenstände nicht auf einen Sperrmechanismus der Gefahrenraumfreimeldung auswirken. sie sollte auch nur auf fortgesetzten Druck (Induktion) reagieren, damit vorübergehende Belastungen nicht sich zu einer ernst zu nehmenden Störung der Anlage auswirken können.


Infrarot-Lichtschranke

Die Infrarot-Lichtschranke macht nur dann Sinn, wenn sie diagonal vom linken Andreaskreuz auf der einen Seite des Bahnüberangs (BÜ) zum rechten Andreaskreuz auf der anderen Seite des Bahnübergangs ausgerichtet ist (die andere gegenläufig). Ebenso muss eine weitere Lichtschranke die Schranke bzw. Signalampel für den Straßenverkehr kontrollieren. Somit überwacht der Kreuzungspunkt sich gegenseitig. Ergebnisse eines freien Gefahrenraumes werden an ein zugbeeinflussendes Signal übermittelt, welches dann auf "Fahrt" springen kann, sofern eine Anforderung direkt vom Zug oder aber per am Hauptsignal angebrachter Signalanforderungstaste aktiviert wurde.

BÜ automatik ET Gefahrenraum-Freimeldeanlage
U2 Ober-Eschbach Radarüberwachung hinten rechts im Bild auf em Dach des Kastens

Radarsensoranlagen

Bei manchen Bahnübergängen, die nicht direkt durch ein Stellwerk einsehbar sind, wird zunehmend die Videoüberwachung durch ein Radarsensormeldesystem verdrängt. Bei solchen Systemen wird der Gefahrenbereich durch sogenannte Tripelspiegel eingegrenzt. Neben der Bereichseingrenzung prüfen sie die Funktion der Anlage und speichern einen Referenzwert für einen geräumten Bahnübergang. In dem meist eiförmigen Gehäuse des Scanners befindet sich ein horizontal rotierender Radarspiegel mit 10 Umdrehungen pro Sekunde, dessen Überwachungsbereich durch sogenannte Referenzreflektoren in der näheren Umgebung begrenzt wird. Der Radarspiegel überprüft beim Herannahen eines Zuges und Schließen der Schranken die vorher aufgenommenen Referenzdaten mit den Aktuellen. Weicht die aktuelle Aufnahme des vermeintlich geräumten Bahnübergangs von den Referenzdaten ab, wird über die Signalsteuerung die Weiterfahrt des Zuges praktisch verhindert. Die Steuerungselektronik filtert alle Objekte mit weniger als 10 Zentimeter Kantenlänge heraus, um Störungen durch Vögel oder andere Tiere zu vermeiden.

Auf Nahverkehrsstrecken vor allen Dingen bei der Stadtbahn sind gelegentlich Bahnübergänge durch Anlagen gesichert, wo eine an geeigneter Stelle im Blickbereich des automatisch überwachten Bahnübergangs installiere Kamera den Bahnübergang überwacht. Zugführern müssen mit Schildern die Arten der Überwachung mit amtlichen Abkürzungen angekündigt werden, damit dieser sich auf die Art der Sicherungsmaßnahme einstellen kann.

Vor- und Nachteile

  • Die Zugsicherung ermöglicht ein für den Zug gefahrloses Queren des gesicherten Bereichs einerseits und einen effektiven Einfahrschutz anderseits bei entsprechender Blockierung des Schienenüberwegs.
  • Die den Bahnübergang deckenden Hauptsignale springen erst auf "Fahrt", wenn die Warnanlage kein Hindernis erkennt. Kollisionen von Straßenfahrzeugen mit Schienenfahrzeugen auf dem Bahnübergang können dadurch weitgehend ausgeschlossen werden.
  • Bei Anrufschranken hat der Schrankenwärter respektive das zuständige Stellwerk Gewissheit, dass die Schranken geschlossen werden dürfen bzw. geschlossen worden sind. Selbst wenn der Nutzer des Überwegs vergisst, die abgeschlossene Querung auf der anderen Bahnübergangsseite zu bestätigen, kann der Bediener über die Meldeanlagen erkennen, ob sich noch ein Hindernis im Gefahrenraum befindet.
  • Es besteht die Möglichkeit einer Fehlfunktion.
  • Es entstehen Beschaffungs-, Installations- und Wartungskosten.

Weblinks


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