- Gefrierfleischorden
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Die Medaille Winterschlacht im Osten 1941/42 (häufig auch Ostmedaille) wurde am 26. Mai 1942 von Adolf Hitler gestiftet. Der Entwurf stammt von Ernst Krause, einem Grafiker und Angehörigen der SS-Propaganda-Kompanie.
Die Medaille wurde an Soldaten der deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS verliehen, die im Zeitraum vom 15. November 1941 bis zum 15. April 1942 an der Ostfront eingesetzt waren und
- mindestens 14 Tage an Gefechten teilgenommen hatten (bei Luftwaffenangehörigen an 30 Einsätzen) oder
- eine Verwundung, für die ein Verwundetenabzeichen verliehen wurde oder eine Erfrierung erlitten hatten oder
- sich mindestens 60 Tage im Einsatz bewährt hatten.
Der Verleihungszeitraum wurde später erweitert, sodass erst am 15. Oktober 1944 die Verleihung endgültig eingestellt wurde. Die Verleihung durfte durch einen Bataillonskommandeur oder einen höheren Offizier vorgenommen werden. Sie wurde am Band durch das zweite Knopfloch (wenn vorhanden unter dem Eisernen Kreuz II. Klasse) oder an der Ordensspange oberhalb der linken Brusttasche getragen.
Ordensband
Das Ordensband ist rot und mit einem 3mm breiten, weiß-schwarz-weißen Mittelstreifen besetzt. Die offizielle Erklärung für die Farben des Ordensbandes lautete wie folgt: Rot symbolisiert das Blut der Gefallenen. Schwarz steht für die Trauer über diese. Weiß steht stellvertretend für den Schnee.
Die Soldaten betrachteten diese Farbgebung teilweise sarkastisch und ordneten sie wie folgt zu: Links und rechts die Rote Armee, dazwischen die Rollbahn Smolensk–Moskau und der Schnee. Im Soldatenjargon wurde die Medaille deshalb häufig als „Rollbahnorden“ oder mit Bezug auf den extremen russischen Winter 1941/42 mit seinen zahlreichen Fällen von Erfrierungen als „Gefrierfleischmedaille“ oder „Eisbeinorden“ bezeichnet.
Weiterhin gab es über die Farbgebung des Ordensbandes folgenden Spruch: "Schwarz ist die Nacht, weiß ist der Schnee und von beiden Seiten die Rote Armee."
Sonstiges
Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme gestattet.
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