- Geleitbrief
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Das Geleitrecht war ursprünglich königliches Hoheitsrecht und bedeutete den Schutz Reisender, insbesondere von Kaufmannszügen, durch dazu beauftragte Personen auf den Altstraßen.
Inhaltsverzeichnis
Rechte und Pflichten
Anfangs wurden Händler von Geleitreitern, -knechten oder -mannschaften begleitet, später stellte man Geleitbriefe aus, welche der Reisende käuflich erwerben konnte. In diesen Briefen verpflichtete sich der Straßenbesitzer zu Schadensersatz, wenn der Kaufmann durch Überfälle Schaden erlitt. Die Händler wurden durch den Straßenzwang im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation seit dem späten Mittelalter gezwungen, Geleitstraßen zu nutzen. Dieser Zwang galt aber nicht für alle Waren und nicht für "Individualreisende" (z.B. Siedler auf Landsuche, Pilger oder gar Heerzüge). Auf diesen Straßen mussten die Reisenden für Zoll und Geleit zahlen.
Politische Bedeutung
Im hohen und späten Mittelalter, als die Verkehrswege immer unsicherer wurden, usurpierten viele Fürsten und Grafen das Geleitrecht auch ohne königliche Privilegierung und nutzten es als dynamisches Instrument zur Expansion ihrer Herrschaft (Geleitstraßen). Die Fehdeführung im späten Mittelalter bediente sich häufig des Überfalls im gegnerischen Geleit, aber auch im Geleit Dritter, weil damit stets ein großes Aufsehen verbunden war und der Gegner sowohl politisch als auch wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden konnte.
Verkehrswege
Im Mittelalter zogen Verbände von Kaufleuten mit ihren Pferdefuhrwagen aus allen Himmelsrichtungen zur Frankfurter Messe. Kaufleute aus Augsburg und Nürnberg mussten über den Spessart oder am Main entlang ziehen. Der Weg war gefährlich, da die reichen Kaufleute für Wegelagerer und Raubritter ein lohnendes Ziel darstellten. Deshalb stellte der Stauferkaiser Friedrich II. im Jahre 1240 die Kaufleute durch einen „Geleitsbrief“ unter kaiserlichen Schutz. Jeder betroffene Landesherr war seitdem verpflichtet, den Durchreisenden gegen Entgelt bewaffneten Geleitschutz zu gewähren. In der Nähe von Seligenstadt wurde die Geleitstruppe gewechselt. Kurmainzer Geleitsoldaten übergaben den Geleitszug an Frankfurter Schutztruppen.
Geleitgrenzen
Die Geleitgrenzen wurden durch Geleitkreuze bzw. -steine markiert.
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