- Generalauditor
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Der Generalauditor (Generalauditeur) war in einigen Heeren der Chef der Militärjustizverwaltung (wie z. B. in Preußen), in anderen nur der höchste Dienstgrad der Auditoren, d.h. der Militärjustizbeamten (wie z. B. in Österreich-Ungarn).
In Preußen stand der Generalauditor dem Generalauditoriat vor.
In Österreich-Ungarn gab es während der Friedenszeiten fünf Generalauditoren, von denen einer Vorstand der vierten Abteilung des Reichskriegsministeriums war, während drei Abteilungsvorstände und referenten beim Obersten Militärgerichtshof waren sowie einer Kanzleidirektor und Referent beim Militärobergericht war. Darüber hinaus hatte das Landwehrobergericht der königlich ungarischen Landwehr einen Generalauditor als Kanzleidirektor und sieben Auditoren als Referenten.
In der schweizerischen Militärjustiz wird die Aufsicht durch den Oberauditor (Abkürzung: OA) sichergestellt. Dieser bekleidet den Grad eines Brigadiers (Art. 17 Abs. 2 MStP).
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