Genetisch verändertes Lebensmittel

Genetisch verändertes Lebensmittel

Ein gentechnisch verändertes Lebensmittel ist ein Lebensmittel, das aus gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen (genetisch veränderte Organismen, GVO oder im Englischen GMO) besteht, diese enthält oder daraus hergestellt ist. Rechtlich werden in der EU mit Hilfe transgener Mikroorganismen hergestellte Lebensmittel und mit genetisch veränderten Futtermitteln gefütterte Tiere nicht dazu gezählt.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind seit den 1990ern im Handel, der Großteil davon fällt zurzeit auf solche aus Soja und Mais. Aufgrund besorgter Verbraucher gibt es innerhalb der Europäischen Union nach Aufhebung des Import- und Anbauverbots 2004 strenge Gesetze zur Rückverfolgung und speziellen Kennzeichnung dieser Lebensmittel. In Japan gibt es vergleichbare Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Zweck

Genetische Eingriffe bei Lebensmitteln zielen bisher auf die wirtschaftlichere Produktion der Lebensmittel, in seltenen Fällen auch auf die Veränderung der Lebensmittelqualität, beispielsweise die Haltbarkeit [1].

Genetisch hinzugefügte Eigenschaften sind heute[1][2]

Es wird zur Zeit auch an Pflanzen gearbeitet, die selbständig Impfstoffe produzieren (Functional Food, Pharmapflanzen) und so die Impfstoffproduktion verbilligen sollen. Eine Impfung durch den direkten Verzehr einer Frucht birgt unter anderem die Gefahr oraler Toleranz. Außerdem besteht die Schwierigkeit neben dem Impfstoff auch die Adjuvantien einzubauen, die auch bei Schluckimpfung manchmal nötig sind. Impfung mittels Lebensmitteln wird daher nicht mehr angestrebt [3]. Die unten beschriebene Diskussion zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln bezieht sich jedoch in erster Linie auf den breiten Einsatz in der Lebensmittelindustrie und nicht so sehr auf mögliche Entwicklungen im medizinischen Bereich.

Kennzeichnung

In der Europäischen Union müssen alle genetisch veränderten Lebensmittel mit den Ergänzungen „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem … hergestellt“ gekennzeichnet werden. Davon ausgenommen sind nur Lebensmittel, die Material mit einem GVO-Anteil unter dem Schwellenwert von 0,9% (Stand: 2. Juni 2006) enthalten. Dieser GVO-Anteil muss zufällig sein und technisch nicht vermeidbar. Der Schwellenwert wird nach unten angepasst, wenn der wissenschaftlich-technische Fortschritt es erlaubt.

Die Kennzeichnung muss darüber hinaus angeben, inwiefern sich das gentechnisch veränderte Lebensmittel von einem herkömmlichen Lebensmittel unterscheidet. Das betrifft die Zusammensetzung, den Nährwert, den Verwendungszweck, die gesundheitlichen Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Eigenschaften, die Anlass zu ethischen oder religiösen Bedenken geben [4].

Beispielsweise wurde versuchsweise ein Paranuss-Gen in Sojapflanzen eingeschleust. Im Test reagierten Nussallergiker allergisch auf das genveränderte Soja obwohl sie herkömmliches Soja beschwerdefrei vertragen [4]. Die Kennzeichnung müsste auf diese Eigenschaft des gentechnisch veränderten Sojas hinweisen.

Bei Produkten, die aus biologischem Anbau kommen, sind gentechnische Veränderungen nicht erlaubt.

Gesetzliche Zulassung

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind nur dann zugelassen, wenn ihre Produktion und ihr Konsum keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt haben. Darüber hinaus legt das Zulassungsverfahren fest, welche Probenahme-, Identifizierungs- und Nachweisverfahren angewendet werden und gegebenenfalls die Art und Weise der marktbegleitenden Beobachtung.

Maßstab der Zulassung soll eine den höchstmöglichen Anforderungen standhaltende wissenschaftliche Bewertung der Risiken sein. Wenn die wissenschaftliche Bewertung zur Abschätzung der Risiken nicht ausreicht, dürfen auch andere Faktoren berücksichtigt werden. [4]

Diese aufwändigen Zulassungsverfahren sind wegen der schwierigen Risikoabschätzung von Genomänderungen notwendig. Beispielsweise wurde im November 2005 die 10-jährige Forschung australischer Wissenschaftler an genveränderten Erbsen aufgegeben, weil Mäuse unerklärliche allergische Reaktionen auf diese Erbsen zeigten.[5]

Befürworter von gentechnisch veränderten Lebensmitteln argumentieren, dass die Zulassungsverfahren diese Lebensmittel sogar sicherer machen als ihre konventionellen Varianten. Kritiker sagen, dass eine Risikoabschätzung trotz aufwändiger Verfahren so gut wie unmöglich ist, weil es unendlich viele Möglichkeiten chemischer Veränderungen auf Mikroebene geben kann, die man nicht alle voraussehen und überprüfen könnte. Dazu kommt das Risiko der Hybridbildung mit Wildformen, die verdrängt werden könnten, weshalb Gegner zu dem Schluss kommen, dass der Nutzen von Gentechnik im Bereich der Lebensmittelversorgung in keiner vernünftigen Relation zu den Risiken steht.

Wirtschaftliche Bedeutung

Weltweit wurden im Jahr 2005 von 8,5 Mio. Landwirten auf 90,0 Mio. Hektar Landfläche genveränderte Nutzpflanzen angebaut (2003 67,7 Mio., 2004 81,0 Mio.; vergleiche Fläche der BRD 35 Mio. ha). Der Großteil davon fällt auf Soja (60 %), Mais (24 %), Baumwolle (11 %) und Raps (5 %). Der Anteil gentechnisch veränderter Sorten an der Gesamtanbaufläche von Soja beträgt schon 56%. Andere genveränderte Nutzpflanzen wie Reis, Zucchini und Papayas spielen bisher nur eine geringe wirtschaftliche Rolle.

Folgende Länder sind führend im Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (Zahlen von 2005) [6]:

  1. USA 49,8 Mio. Hektar
  2. Argentinien 17,1 Mio. Hektar
  3. Brasilien 9,4 Mio. Hektar (2004 noch 5,0)
  4. Kanada 5,8 Mio. Hektar
  5. China 3,3 Mio. Hektar
  6. Paraguay 1,8 Mio. Hektar

In der Europäischen Union wurde 2005 auf 60.000 ha gv-Mais angebaut, davon 1000 ha in Deutschland. Der Anteil genveränderter Lebensmitteln an allen Lebensmittel ist in der EU sehr gering. Das muss jedoch nicht für den Anteil von importierten, gentechnisch veränderten Futtermitteln zutreffen.

Wirtschaftlich bedeutende Eigenschaften sind bisher nur die Resistenzen gegen Unkrautvernichtungsmittel und Insekten (auf 80% bzw. 28% der weltweiten Anbaufläche, Stand: 2004).[6] Wichtige Lieferanten des genveränderten Saatguts sind Monsanto, Syngenta (Schweiz), Bayer CropScience (Deutschland) und DuPont (USA).

Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Tieren gibt es bisher nicht, allerdings forscht Aqua Bounty Technologies momentan an transgenem Lachs und wirbt um eine Zulassung auf dem amerikanischen Markt. Außerdem forscht dieser Verband an Kühen die mehr Milch produzieren als gewöhnliche.

Marketing und Patentierung

Ein besonders wichtiger Antrieb zur Entwicklung transgenetisch modifizierte Lebensmittel ist die Patentierbarkeit[7] der Bestandteile kompletter Produkt-Pakete bestehend aus beispielsweise Saatgut, Herbiziden, Pestiziden und Düngemitteln. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten für das Marketing landwirtschaftlicher Vorprodukte und Veränderungen der Abhängigkeiten zwischen Anbietern und im Markt besser einschließbaren Nachfragern. Die Terminator-Technologie ist ein Beispiel für den Mehrwert, den die Gestaltbarkeit von Lebensmitteln durch transgenetische Modifikation dem Marketing bietet. Der Nutzen dieser gentechnischen Veränderung besteht darin, dem Bauern die Möglichkeit zu nehmen, das von ihm angebaute Getreide als Saatgut verwenden zu können.

Nutzen und Risiken

Die Abschätzung der Nutzen und Risiken der genveränderten Lebensmittel ist Gegenstand aktueller Forschung. Daher raten Umweltorganisationen wie Greenpeace und der BUND dem Verbraucher vom Einkauf gentechnisch veränderter Lebensmittel ab und sprechen sich für ein Verbot des Anbaus aus.

Befürworter von genveränderten Lebensmitteln argumentieren, dass - im Vergleich zu herkömmlichen Lebensmitteln -

  • eine kostengünstigere und ertragreichere Produktion auch den Bauern in Entwicklungsländern zugute komme und das Risiko von Hungersnöten mindere,
  • genveränderte Lebensmittel sicherer wären, z.B. weil gesunde Pflanzen weniger von Pilzen befallen werden

Kritiker von gentechnisch veränderten Lebensmitteln argumentieren, dass

  • gerade auch in Entwicklungsländern eine Abhängigkeit zu teuren Importen von Saatgut und den assoziierten Pestiziden entsteht und gegenüber der traditionellen Landwirtschaft deutlich krisenanfälliger ist,
  • wegen der relativen Neuheit genveränderter Lebensmittel die Unbedenklichkeit dieser Lebensmittel nicht garantiert werden könne,
  • ökologische Gefahren des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen (grüne Gentechnik), die gegen den Kauf dieser Produkte sprächen (verringerte Biodiversität, unbeabsichtigte Freisetzung nicht zugelassener Nutzpflanzen),
  • die wirtschaftlichen Risiken und Nachteile von genveränderten Pflanzen ihren wirtschaftlichen Nutzen überwiegen würden (mittelfristige Pestizid-Resistenz von Unkräutern und Schädlingen, Abschirmungskosten für herkömmliche Nutzpflanzen).
  • nach einer Studie von Greenpeace die Konzentrationen produzierter Insektizide um den Faktor 100 Schwanken, teilweise aber auch nicht messbar sind.
  • Pflanzen, die ein Gift zum Schutz vor Schädlingen produzieren, häufig auch sogenannte Nützlinge mit abtöten.
  • durch die Patentierung einige wenige Konzerne große Teile der weltweiten Nahrungsmittelproduktion kontrollieren können.

Lebensmittelqualität

Die Pestizidbelastung von Lebensmitteln hängt vom Saatgut ab: In den Anfangsjahren haben Landwirte in den USA für Herbizid-resistente Nutzpflanzen pro Hektar weniger Herbizide eingesetzt als für herkömmliches Saatgut, nach 2001 jedoch mehr. [8]

Kritiker zweifeln, ob die gegenwärtigen Zulassungsverfahren tatsächlich alle Gefahren für den Menschen aufdecken können. Im Tierversuch wurde bewiesen, daß Genfragmente aus GVOs in das Blut und innere Organe des Konsumenten gelangen, aber es ist unbekannt, welche gesundheitlichen Folgen dies langfristig haben kann [9]. Obwohl bisher keine Fälle bekannt sind, in denen zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel Schäden am Menschen verursacht haben, könnten die Schäden langfristiger Natur sein oder noch nicht entdeckt sein. Im Jahr 1998 wurde von Árpád Pusztai in einem Fütterungsversuch mit Ratten nachgewiesen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel Schäden am Immunsystem sowie ein verändertes Organwachstum hervorrufen können.[10][11] Die Veröffentlichung dieser Ergebnisse der Untersuchungen führten zur Pusztais Entlassung durch das Institut.[11]

Die gesetzlich geforderte bestmögliche wissenschaftliche Risikobewertung ist bislang nicht gegeben [12], denn

  • chronische Tests (Laufzeit 2 Jahre und länger) auf Krebserzeugung und auf toxikologische Effekte auf Fortpflanzung und Nerven werden nicht durchgeführt,
  • oft werden nur von Bakterien erzeugte Proteine geprüft anstelle der gesamten Pflanzen (im Gegensatz zum Vorgehen bei Pflanzenschutzmitteltests)
  • im Gegensatz zu Medikamenten, werden die Auswirkungen genveränderter Lebensmittel nicht am Menschen geprüft, sondern nur an Tieren (Fütterungsversuche nicht länger als 3 Monate).

Sonstige Risiken

Gesetzliche Kennzeichnungspflicht und Zulassungsverfahren schützen nicht vor Fehlern der Saatgut-Hersteller. Von der Schweizer Firma Syngenta wurde aufgrund einer Verwechslung von 2001 bis 2004 die genveränderte und nicht zugelassene Maissorte Bt-10 mit Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin als zugelassene Sorte Bt-11 verkauft. Im Jahr 2000 wurde die genveränderte Bt-Maissorte StarLink versehentlich für den menschlichen Verzehr angebaut, obwohl deren Anbau wegen möglicher allergischer Reaktionen nur für Futtermittel zugelassen war. Im August 2006 entdeckt Greenpeace das Vorkommen von gentechnisch verändertem Reis, mit dem Namen LLRice 601, in chinesischen Nudeln. Diese Nudeln wurden in Deutschland, Frankreich und Großbritannien hergestellt. Weder hier, noch im Ursprungsland China, hat der Reis eine Zulassung um als Lebensmittel angebaut zu werden. Trotz der Vernichtung von illegalen Feldern in China kam es zur Durchmischung des Saatgutes. Da die Herstellerfirma (Bayer CropScience) nicht darstellen kann, wie es zu dieser Verunreinigung kam, steht auch der Versuchsanbau der Louisiana State University im Verdacht, obwohl der Anbau bereits in den Jahren 1999 bis 2001 stattfand. Wie die TAZ am 12. Mai 2007 berichtet sind biologisch arbeitende Honigbauern durch den Eintrag von Pollen des MON-810-Mais wirtschaftlich gefährdet. Daher entschied das Verwaltungsgericht Augsburg, dass dieser Mais keine Pollen produzieren darf.

Internationale Komplikationen

Seit dem Jahre 2003 kam es infolge der Weigerung der EU, genetisch modifizierte Lebensmittel einzuführen, zu Handelskonflikten. Im Jahr 2004 wurde die Einfuhr von gentechnisch verändertem Konservengemüse für den direkten, menschlichen Verzehr („Gen-Mais“) auf Druck der USA, der WTO und der Gentechnik-Lobby in der EU zugelassen. Weitere Zulassungen sind bereits beantragt und werden vermutlich auch genehmigt werden. Eine vorherige Aufhebung des Importverbots der europäischen Kommission scheiterte durch die Haltung der Verbraucher, die biotechnologisch-hergestellten Lebensmittel überwiegend ablehnend gegenüber stehen.[13]

Die amerikanischen Landwirtschaftskonzerne argumentierten, dass ihnen durch das Einfuhrverbot jährlich mehr als 300 Millionen Dollar entgehen würden.[13] Der US-Handelsbeauftragte Robert Zoellick erklärte, dass die Angst der Europäer nicht wissenschaftlich begründet sei, sondern auf diffuse Verbraucherängste zurückgehen würde.[13] In einem Gipfeltreffen zwischen den USA und der EU warf der ehemalige Präsident George W. Bush den Europäern vor, dass sie durch die Ablehnung der Einfuhr von genveränderten Lebensmittel mitverantwortlich für die Hungersnöte in Afrika seien.[13] Im Rahmen des Handelskonflikts wurden vom europäischen Parlament im Jahre 2003 zwei Gesetze zur Kennzeichnung von Futter- und Lebensmittel verabschiedet, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, um der Klage vom Oktober 1998 der USA vor der WTO zu begegnen.[14] Unmittelbar nach Abschluss wurde diese Gesetzgebung von den USA ebenfalls als Handelshindernis attackiert.[14]

Mit der Abstimmung vom 27. November 2005 stimmten die Schweizer zu Gunsten eines Gentech-Moratoriums in der Landwirtschaft. Dieses Moratorium verbietet Schweizer Landwirten für fünf Jahre Pflanzen anzubauen oder Tiere zu halten, die gentechnisch verändert sind.

Fußnoten

  1. a b Diskurs Grüne Gentechnik des BM für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, April 2002, Seiten 29ff [Oktober 2005]
  2. TransGen - Umfassende Informationen über Gentechnik bei Lebensmitteln
  3. Pharma-Pflanzen vom Umweltinstitut München e.V., ursprünglich veröffentlicht im Gen-Ethischen Informationsdienst (GID)
  4. a b c Alle Rechtsquellen der Europäischen Union
  5. genfood.at: Gentech-Erbsen lösten bei Mäusen Entzündungen aus
  6. a b ISAAA - Aktuelle Zahlen zum weltweiten Anbau von GV-Pflanzen
  7. Patentinformationen, GENRES Informationssystem der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  8. GM Crops Increase Pesticide Use - Institute of Science in Society (ISIS), 11/12/2003 [Oktober 2005]
  9. Nachweis von Gentech-DNA aus Monsanto-Mais in Tierorganen und -blut wirft viele Fragen auf - Artikel auf Telepolis
  10. Stanley Ewen, Árpád Pusztai: „Effect of diets containing genetically modified potatoes expressing Galanthus nivalis lectin on rat small intestine“, 16. Oktober 1999, The Lancet 354(9187):1353 (PMID 10533866)
  11. a b Schriftenreihe Wissenschaft in der Verantwortung. Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V., 09.03.2009. Abgerufen am 09.03.2009.
  12. Humantoxikologische Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen - vom Büro für Ökologische Risikoforschung
  13. a b c d Andrea Krüger: Hintergrund: Streit um genveränderte Lebensmittel. tagesschau.de, 08.08.2003. Abgerufen am 06.03.2009. (Nachrichtenartikel)
  14. a b Zulassungsstopp für Gentechnik-Produkte in der EU aufgehoben. Handelsblatt, 22.07.2003. Abgerufen am 06.03.2009. (Nachrichtenartikel)

Siehe auch

Weblinks

Subjektive Informationen

Befürworter

Gegner


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