- Genfer Luftreinhalteabkommen
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Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Luftreinhaltung. Das Übereinkommen wurde am 13. November 1979 in Genf geschlossen und ist am 16. März 1983 in Kraft getreten. Es wird auch Genfer Luftreinhalteabkommen, LRTAP (Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution), Genfer Übereinkommen oder Genfer Konvention genannt, sofern keine Verwechslungsgefahr mit den Genfer Konventionen des Kriegsrechts besteht.
Das Abkommen wurde zwischen europäischen Staaten, USA und Kanada und der Sowjetunion geschlossen und ist weiterhin in diesem Wirkungskreis gültig. Derzeit gibt es 51 Vertragsparteien. Die Einhaltung wird von der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) überwacht. Auf der Basis des Genfer Übereinkommens sind bisher acht Protokolle erarbeitet worden. Diese betreffen:
- die Finanzierung (Unterzeichnung 1984, in Kraft seit 1988)
- Schwefel (1985/1987)
- Stickoxide (1988/1991)
- Flüchtige organische Verbindungen (1991/1997)
- Schwefel (erneute Reduzierung) (1994/1998)
- Schwermetalle (1998/2003)
- Langlebige organische Schadstoffe (1998/2003)
- Versauerung, Eutrophierung und bodennahes Ozon (1999/2005)
Weblinks
- UN/ECE
- Informationen vom Umweltbundesamt
- Lesefassung des Übereinkommens im Bundesgesetzblatt
- Informationen des Bundes-Umweltministeriums
- [1] Das Übereinkommen in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts in der Schweiz
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