- Gerichtskostenmarken
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Gerichtskostenmarken, Justizkostenmarken oder nur Kostenmarken sind vergleichbar mit Briefmarken. Während die Briefmarke eine Portozahlung nachweist, wird durch Gerichtskostenmarken der Nachweis einer Gerichtskostenzahlung erbracht. Die Gerichtskostenmarke wird zu diesem Zweck auf das bei Gericht einzureichende Schriftstück, zum Beispiel eine Klageschrift, geklebt. Gerichtskostenmarken finden nur noch in einigen deutschen Bundesländern Verwendung, unter anderem in Nordrhein-Westfalen. In jedem Bundesland wird jedoch auch die in einem anderen Bundesland erworbene Gerichtskostenmarke anerkannt (so genannte "Freizügigkeit").
Geschichte und Ausblick
Schon von 1949 bis 1951 hatten sich die Bundesländer auf eigene Gerichtskostenmarken geeinigt, die aber sogar bundesweit anerkannt wurden.
Die Gerichtskostenmarke wird bald der Vergangenheit angehören (Stand November 2004). Neue Marken werden von der Bundesdruckerei nicht mehr gedruckt. Der Kostenschuldner ist entweder auf den (teureren) eigenen Gerichtskostenfreistempler angewiesen, kann die Bezahlung der Gerichtskosten jedoch auch per Banküberweisung oder Scheckzahlung sowie Bareinzahlung bei einer Gerichtskasse tätigen.
In der Bundesdruckerei wurde nicht festgehalten, wie viele Marken hergestellt und ausgeliefert worden sind. In Nordrhein-Westfalen allein wurden jedoch jährlich Marken im Wert von bis zu zehn Millionen Euro verkauft. Im Jahr 2007 trotz Auslaufens der Marken noch 483.000 Marken im Wert von 5 Cent bis zu 200 Euro.
Siehe auch
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