- Gesamtelternbeirat
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Der Begriff Gesamtelternbeirat bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.
Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Trägerschaft können, wenn sie für ihre Wahl die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, auch Mitglieder im Gesamtelternbeirat werden.
Aus der Mitte des Gesamtelternbeirats wird der Gesamtelternbeiratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt.
Die Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind:
- Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen dieses Schulträgers angehen.
- zum Verständnis für die Entwicklung an öffentlichen Schulen beitragen.
- Anregungen, Anträge und Wünsche von Mitgliedern im Schulbeirat zu diskutieren und zu unterstützen.
- Vorschläge und Empfehlungen an den Schulträger und an Schulämter zu transportieren.
- die beweglichen Ferientage für den Geltungsbereich des Schulträgers festzulegen.
GEB KiTas
Entsprechend gibt es in Baden-Württemberg einen Gesamtelternbeirat für Kinderbetreuungseinrichtungen, wozu Kindergärten, Kindertagesstätten und Schülerhorte gehören, dem die Elternbeiratsvorsitzenden aller Kinderbetreuungseinrichtungen im Kreis oder der Stadt angehören und der zu allen Fragen rund um Kinderbetreuungseinrichtungen, von Baumaßnahmen über den Personalschlüssel bis zur Gebührenordnung gehört werden soll.
Literatur
- Elternjahrbuch 2006, Handbuch für Eltern und Elternbeiräte in Baden-Württemberg; Jürgen Borstendorfer, Dr. Johannes Rux, Michael Rux
Weblinks
Kategorien:- Eltern im Schulwesen
- Bildung in Baden-Württemberg
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