- Gesamtpolizeiführer
-
Ein Polizeiführer (PF) ist die berufliche Funktion einer hochgestellten Führungskraft bei der deutschen Polizei in einem Polizeieinsatz, die eine Vielzahl polizeilicher Teileinheiten bei einer Lage führt.
PF sind Polizeivollzugsbeamte mit Leitungs- und Lenkungsfunktion einschließlich einer Weisungsbefugnis gegenüber den ihnen unterstellten Einsatzkräften. Im Gefüge der geltenden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) ist der PF hierarchisch der höchste Funktionsträger.
PF sind ganz überwiegend Angehörige des höheren Polizeivollzugsdienstes (durchaus auch ein Polizeipräsident) und geben ihre originären Aufgaben für diese Zeit unter Ausschluss der Personalunion an einen Vertreter ab.
PF werden immer dann eingesetzt, wenn Großeinsätze oder Vollübungen zu führen sind; Näheres ist in der PDV Nr. 100 geregelt.
Besonders bedeutende Lagen mit einem sehr großen Kräfteansatz, z. B. der Erste Mai in Berlin-Kreuzberg, werden durch einen Gesamtpolizeiführer wahrgenommen, dem weitere PF unterstellt sind.
Der PF nimmt seine Funktion immer nur für bestimmte Einsätze wahr, d. h. er erfüllt diese Funktion nur wenige Stunden bis wenige Tage.
Abgrenzung
Personen, die einen Polizeiverband regulär führen (unter anderem Abteilungsführer, Hundertschaftsführer, Zugführer oder Kommandoführer) sind keine PF.
PF sind immer auch Einsatzleiter, jedoch nicht originär für einzelne Einsatzabschnitte zuständig.
SS- und Polizeiführer
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden „SS- und Polizeiführer“ (SSPF) benannt, die der Schutzstaffel (nicht der Polizei) unterstellt waren. Sie wurden auch in Kampfverbänden der Wehrmacht zur Sicherung der Gefechtsräume und anderer Aufgaben eingesetzt.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.