- Gesellenfreisprechung
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Der traditionelle Begriff Freisprechung wird oft als Synonym für den Rechtsbegriff Freispruch verwendet, hat ursprünglich jedoch eher die Bedeutung: einen Lehrling zum Gesellen erklären.
Die Freisprechung geht wie der Freispruch auf das Verb freisprechen, früher frey sprechen, zurück. Bedeutet Freispruch das freisprechen von Schuld, in der heutigen Strafprozessordnung also in der Regel den Freispruch in einem Gerichtsverfahren, hatte der heute nur noch gelegentlich verwendete Begriff Freisprechung ursprünglich die Bedeutung: von einer Verpflichtung freisprechen.
Der Begriff war insbesondere im ausgehenden Spätmittelalter und den folgenden Jahrhunderten bei den handwerklichen Zünften für die Freisprechung der Lehrlinge in Gebrauch. Die Lehrlinge waren mit der Freisprechung von den Pflichten, die sie zu dieser Zeit hatten, „freigesprochen“ und zum Gesellen erklärt.
Heute wird in verschiedenen Handwerksberufen noch häufig die Wendung Gesellenfreisprechung benutzt, die nach bestandener Gesellenprüfung mit der Übergabe der Gesellenbriefe gefeiert wird. Damit endet die Berufsausbildung des Lehrlings.
- Siehe auch: Freibrief
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