Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-
Basisdaten |
Titel: |
Gesetz zur Regelung des Rechts
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
Kurztitel: |
AGB-Gesetz |
Abkürzung: |
AGBG |
Art: |
Bundesgesetz |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Zivilrecht |
FNA: |
402-28 |
Datum des Gesetzes: |
9. Dezember 1976 (BGBl. I 1976, S. 3317) |
Inkrafttreten am: |
1. April 1977 |
Außerkrafttreten: |
31. Dezember 2001 durch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom
26. November 2001 (BGBl. I 2001, S. 3138) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. |
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen. Dabei diente es auch dem Verbraucherschutz. Es ist am 31. Dezember 2001 außer Kraft getreten.
Regelungsmaterie des AGB-Gesetzes waren die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gesetz sollte verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die Vertragspartner, insbesondere Verbraucher, mit formularhaften Klauselwerken – dem so genannten Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.
Mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 wurde das AGB-Gesetz durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und die materiell-rechtlichen Vorschriften zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen weitgehend inhaltsgleich in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt. Diese Vorschriften finden sich nun in den §§ 305–310 BGB.
Für die formell-rechtlichen Vorschriften wurde das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geschaffen.
Weblinks
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