Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Regelung des Rechts
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kurztitel: AGB-Gesetz
Abkürzung: AGBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht
FNA: 402-28
Datum des Gesetzes: 9. Dezember 1976 (BGBl. I 1976, S. 3317)
Inkrafttreten am: 1. April 1977
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2001 durch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom
26. November 2001 (BGBl. I 2001, S. 3138)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen. Dabei diente es auch dem Verbraucherschutz. Es ist am 31. Dezember 2001 außer Kraft getreten.

Regelungsmaterie des AGB-Gesetzes waren die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gesetz sollte verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die Vertragspartner, insbesondere Verbraucher, mit formularhaften Klauselwerken – dem so genannten Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.

Mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 wurde das AGB-Gesetz durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und die materiell-rechtlichen Vorschriften zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen weitgehend inhaltsgleich in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt. Diese Vorschriften finden sich nun in den §§ 305–310 BGB.

Für die formell-rechtlichen Vorschriften wurde das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geschaffen.

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