Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes

Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes

Die Archivgesetze des Bundes und der Länder regeln die Archivierung von Unterlagen der Dienststellen des Bundes bzw. der Länder sowie die Organisation des jeweiligen Archivs.

Die Voraussetzung für die Aufnahme von Unterlagen (Akten, Schriftstücken, Karten, Plänen sowie Trägern von Daten-, Bild-, Film-, Ton- und sonstigen Aufzeichnungen) in ein Archiv ist, dass die Unterlagen von bleibendem Wert sind, d. h. dass ihnen bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis der deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter Belange der Bürger oder die Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zukommt und eine Offenbarung nicht gegen das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis verstoßen würde. Über diese sogenannte „Archivwürdigkeit“ dürfen einzig die zuständigen Archive entscheiden. Grundsätzlich ist keine öffentliche Behörde oder Stelle befugt, eigenmächtig eine Löschung oder Vernichtung ihrer Unterlagen vorzunehmen; es besteht vielmehr eine Anbietungspflicht an das zuständige Archiv.

Inhaltsverzeichnis

Gesetze

  • das Bundesarchivgesetz (Deutschland) – Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG)
  • das Bundesarchivgesetz (Österreich) – Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut (Bundesarchivgesetz)
  • Bundesgesetz über die Archivierung (Schweiz) – Archivierungsgesetz (BGA)

Kritik in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland (AGID) forderte bereits 2003 eine Anpassung der Einsichtsrechte an die Informationsfreiheitsgesetzgebung, da derzeit in widersprüchlicher Weise die nach den Informationsfreiheitsgesetzen frei zugängliche Akten nach Abgabe an ein Archiv für eine Frist von mehreren Jahrzehnten nicht mehr einsehbar sind.

Für das Bundesarchivgesetz erfolgte die entsprechende Anpassung des § 5 Abs. 4 BArchG durch § 13 Abs. 2 des am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes vom 5. September 2005.

Siehe auch

Weblinks

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