Bundesarchiv (Deutschland)

Bundesarchiv (Deutschland)
Deutsches Bundesarchiv
— BArch —
Hauptlogo des Bundesarchiv
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gründung 3. Juni 1952
Hauptsitz Koblenz, Rheinland-Pfalz
Behördenleitung Michael Hollmann, Präsident

Angelika Menne-Haritz, Vizepräsidentin

Anzahl der Bediensteten 800
Website www.bundesarchiv.de
Dienstgebäude Koblenz
Das Bundesarchiv in Koblenz
Das Bundesarchiv in Koblenz
Beschäftigte (Stand 2006)
ca. 800
Standorte und Anschriften
Bundesarchiv Koblenz

Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz

Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde

Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Bundesarchiv - Abteilung Filmarchiv

Fehrbelliner Platz 3
10636 Berlin

Lastenausgleichsarchiv

Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth

Bundesarchiv - Abteilung Militärarchiv

Wiesentalstr. 10
79115 Freiburg

Außenstelle Ludwigsburg

Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg

Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen
in der deutschen Geschichte

Herrenstr. 18
76437 Rastatt

Zwischenarchiv Sankt Augustin

Bundesgrenzschutzstr. 100
53757 St. Augustin-Hangelar

Zwischenarchiv Hoppegarten

Lindenallee 55-57
15366 Hoppegarten

Das Bundesarchiv (BArch) ist eine dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte obere Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Grundlage hierfür bildet das Bundesarchivgesetz. Die Hauptdienststelle befindet sich in Koblenz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Erst 1919 und damit später als in anderen europäischen Staaten wurde in Deutschland ein zentrales Archiv für die Organe und Behörden des Reiches gegründet. Standort war der Brauhausberg in Potsdam. Dieses Reichsarchiv übernahm Unterlagen aller obersten Reichsbehörden seit Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und 1924 auch Überlieferungen des Deutschen Bundes und des Reichskammergerichts. Die ältesten Dokumente im Bundesarchiv entstammen diesen Verfahrensakten des Reichskammergerichts und reichen bis ins Jahr 1411 zurück; eine durchgehende Überlieferung beginnt 1867, vier Jahre vor der Reichsgründung. Die Bestände wurden und werden aktiv um Schriftgut nichtstaatlicher Herkunft sowie um filmische und fotografische Dokumente ergänzt. Trotz Auslagerung der wertvolleren Bestände entstanden durch Kriegseinwirkungen im Zweiten Weltkrieg erhebliche Überlieferungslücken. Nahezu vollständig vernichtet wurden die Bestände des bereits 1936 aus dem Reichsarchiv ausgegliederten Heeresarchivs.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1946 das Deutsche Zentralarchiv (ab 1973 das Zentrale Staatsarchiv) der DDR in Nachfolge des Reichsarchivs gegründet. Es nahm die durch Auslagerung erhalten gebliebenen Reichsbestände auf und erhielt Ende der 1950er Jahre Teile des bei Kriegsende durch die Sowjetunion beschlagnahmten Schriftgutes zurück.

In der Bundesrepublik Deutschland beschloss die Bundesregierung 1950 die Gründung des Bundesarchivs, das 1952 in Koblenz errichtet wurde. Die Vereinigten Staaten, Großbritannien und in geringerem Umfang auch andere Länder gaben nach Kriegsende beschlagnahmtes Schriftgut an das Bundesarchiv ab.[1] Im Unterschied zu den Nationalarchiven der meisten anderen Länder obliegt dem Bundesarchiv seit 1955 auch die dauerhafte Sicherung der militärischen Überlieferung des Bundes und seiner Vorläufer in der eigens dazu gebildeten Abteilung Militärarchiv. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Nutzungmöglichkeiten des Bundesarchivs sind im Bundesarchivgesetz vom 6. Januar 1988 verankert. Sie wurden nach Herstellung der deutschen Einheit durch Gesetzesänderungen erweitert.

Die Wiedervereinigung 1990 führte auch zur Vereinigung der deutschen Zentralarchive im Bundesarchiv. Das Staatliche Filmarchiv und das selbständige Militärarchiv der DDR gingen in den Abteilungen Film- und Militärarchiv des Bundesarchivs auf.

Die Bestände des Bundesarchivs umfassen heute die Reichsüberlieferungen ebenso wie die zentralen Provenienzen von zivilen und militärischen Stellen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und ihrer Parteien und Massenorganisationen. Das Staatliche Archivgut wird zusätzlich durch Nachlässe, Unterlagen von Parteien, Verbänden und Vereinen mit überregionaler Bedeutung und Zeitgeschichtliche Sammlungen ergänzt. Zum Archivgut zählen nicht nur Akten, sondern auch Filme, Fotos (z. B. Sammlung Beier), elektronische Datenträger, Karten, Plakate, Urkunden und Pläne.

Abgabepflichtig an das Bundesarchiv sind gemäß § 2 des Bundesarchivgesetzes alle "Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes". Dessen ungeachtet befinden sich Teile des staatlichen Archivgutes im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Mit der deutschen Einheit gingen zunächst nur die Überlieferungen zentraler staatlicher Stellen der DDR ins Bundesarchiv über. Rechtlich problematisch stellte sich hingegen die Sicherung der Archive und Bibliotheken der Parteien und Massenorganisationen der DDR dar. Diese waren keine staatlichen Institutionen, standen jenen aber aufgrund der politischen Struktur der DDR sehr nahe und dominierten sie im Falle der SED sogar. Da der Einigungsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen treffen konnte, kam es 1991 zu einer Bundestagsinitiative, die darauf abzielte, die Unterlagen der Parteien und Massenorganisationen der DDR ebenfalls dem Bundesarchiv zu unterstellen. Im Ergebnis dieser Initiative entstand ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, der die Errichtung einer unselbständigen Stiftung im Bundesarchiv vorsah und der nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 13. März 1992 in Kraft trat. Gemäß den neu ins Bundesarchivgesetz aufgenommenen Vorgaben wurde unter dem Namen Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet. Diese hat die Aufgabe, auf zentraler Ebene entstandene Unterlagen von Parteien sowie der mit diesen Parteien verbundenen Organisationen und juristischen Personen der DDR zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte. Die Stiftung nahm am 4. Januar 1993 ihre Arbeit auf.

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen des Bundesarchivs basieren auf dem Bundesarchivgesetz, der Benutzungsordnung, der Kostenverordnung und dem Stiftungserlass.

Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) vom 6. Januar 1988 (BGBl.I S. 62) trat am 15. Januar 1988 in Kraft und wurde zuletzt geändert durch § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl.I S. 2722). Es umfasst 13 Paragraphen.

Der § 1 umreißt die Aufgabe des Bundesarchivs, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. In § 2 werden die Stellen benannt, die dem Bundesarchiv ihre Unterlagen zur Übernahme anbieten müssen, sobald diese nicht mehr unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Abgebende Stellen sind demnach Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentliches Rechts sowie sonstige Stellen des Bundes. Als Unterlagen im Sinne des Gesetzes werden zudem aber auch solche der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der anderen Parteien der DDR und der mit diesen Parteien verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen definiert. Der gesonderte § 2a verankert die Errichtung der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ und deren Aufgaben. Die nachfolgenden Paragrafen enthalten Vorgaben für den Umgang mit den Unterlagen der abgebenden Stellen und regeln den Zugang zum Archivgut. So kann jedermann das Archigut des Bundes aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Zeit auf Antrag einsehen, sofern dem nicht besondere schutzwürdige Belange entgegen stehen. Schutzfristverkürzungen sind unter bestimmten Bedingungen, z. B. für wissenschaftliche Forschungsvorhaben möglich. Auf die Bestände der Stiftung findet die 30jährige Schutzfrist keine Anwendung. Das auf natürliche Personen bezogene Archivgut darf in der Regel erst 30 Jahre nach dem Tode des Betroffenen durch Dritte eingesehen werden. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, dass Geheimhaltungsvorschriften sowie schutzwürdige Belange Dritter verletzt oder der Erhaltungzustand des Archivgutes gefährdet würde, ist die Benutzung jedoch unzulässig.

Die Benutzungsordnung umfasst sieben Paragraphen und trat am 11. November 1993 in Kraft.

Unterteilt wird die Benutzungsordnung in die Punkte:

  • Benutzungsrecht (Auf Antrag hat jedermann das Recht das Archivgut zu benutzen.)
  • Benutzungsart (Archivgut wird im Original oder in Kopie vorgelegt.)
  • Benutzungsvoraussetzung (Benutzungsantrag ist schriftlich zu stellen. Antragsteller muss z. B. auf Urheberrechte achten.)
  • Sorgfaltspflicht des Benutzers (Archivgut muss im Benutzungsraum bleiben. Die innere Ordnung ist beizubehalten.)
  • Ausschluss von der Benutzung (Verstößt der Benutzer gegen die Vorschriften, kann er von der Benutzung ausgeschlossen werden.)
  • Nutzung durch Stellen des Bundes

Die Kostenverordnung umfasst sechs Paragraphen und trat am 8. Oktober 1997 in Kraft.[2] Die Benutzung von Archivgut ist im Bundesarchiv in der Regel kostenfrei. Ein der Kostenverordnung beigefügtes Kostenverzeichnis regelt die Gebühren, die in Ausnahmefällen bei der Benutzung und regulär bei der Herstellung von Kopien sowie bei der kommerziell genutzten Wiedergabe von Archivquellen anfallen. So können für Archivgut, dessen Benutzung besonderen Aufwand voraussetzt (z. B. Kinofilme, Tonträger und Karten), Kosten entstehen. Für mündliche und einfache schriftliche Anfragen werden jedoch keine Gebühren erhoben. Die Veröffentlichung von digitalisierten Bildern kostet beispielsweise auf kommerziellen Webseiten für den Zeitraum eines Jahres laut Ziffer 4.35 des Kostenverzeichnisses 191,73 Euro pro Bild (aktueller Stand vom 7. November 2000). Auf nichtkommerziellen Webseiten ist die Nutzung von niedrig aufgelösten Fotos (wie denjenigen, die das Bundesarchiv auf Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt hat) unter Angabe der kompletten "Credits" (Quelle Bundesarchiv, Bildsignatur / Urheber / ggfs. CC-BY-SA) gebührenfrei. Für die Bilder, die das Bundesarchiv auf Wikimedia Commons unter CC-BY-SA zur Verfügung gestellt hat, ist daneben auch die gebührenfreie kommerzielle Nutzung dieser niedrig aufgelösten Fotos unter Einhaltung der Lizenzbedingungen möglich.

Der Stiftungserlass umfasst 14 Paragraphen und trat am 6. April 1992 in Kraft.[3] In dem Erlass des Bundesministeriums des Inneren über die Errichtung einer „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ geht es vor allem um die Aufgabe der Stiftung, das Stiftungsvermögen und die Übertragung von Rechten zugunsten der Stiftung. Auch die Nutzung der Unterlagen und die Benutzung des Bibliotheksgutes sind hier verankert und die Organisation der Stiftung festgeschrieben. Die §§ 7, 8, 9 und 11 enthalten genauere Angaben zur Organisation (Kuratorium, Wissenschaftlicher Beirat und dem Beirat). In den restlichen Paragraphen finden sich Verweise auf das Bundesarchivgesetz, das auf das Archivgut der Stiftung entsprechend anzuwenden ist.

Standorte

Koblenz, Foyer des Hauptgebäudes (1998)

Abteilungen (Aufgaben)

Das Bundesarchiv ist in sieben Abteilungen und die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) gegliedert:

  • Abteilung Z
  • Abteilung G
  • Abteilung B
  • Abteilung R
  • Abteilung DDR
  • Abteilung MA
  • Abteilung FA
  • SAPMO

Abteilung Z

Die Abteilung Z ist zuständig für die zentralen Verwaltungsangelegenheiten des Archivs. Ihre Funktion besteht darin, die personellen, organisatorischen, technischen und finanziellen Mittel für die Wahrnehmung der archivischen Fachaufgaben in den einzelnen Dienststellen des Bundesarchivs bereitzustellen. Ihre Dienstsitze sind Koblenz und Berlin.

Abteilung G

Die Abteilung G ist zuständig für archivfachliche Grundsatzangelegenheiten und zentrale Fachdienstleistungen. Der Hauptsitz dieser Abteilung ist Koblenz. Das dazugehörige Referat für Bestandserhaltung, Werkstätten und Magazindienst befindet sich auch am Dienstort Berlin-Lichterfelde. Die Abteilung G gibt zudem die „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ heraus. Die im Schloss Rastatt beheimatete „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte“ untersteht ebenfalls der Abteilung G.

Abteilung B (Bundesrepublik Deutschland)

Die Abteilung B befasst sich mit den Überlieferungen der Verfassungsorgane, zivilen Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Bundes mit zentraler Zuständigkeit (seit 1949) sowie mit den Unterlagen aus den westlichen Besatzungszonen (1945 – 1949). Digitale Überlieferungen, Fotos, Plakate (Referat B6, Bildarchiv) und die Edition der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung werden ebenfalls von der Abteilung B erschlossen bzw. publiziert. Das Archivgut des Auswärtigen Amtes wird gegenwärtig im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes aufbewahrt, ebenso ein großer Teil seiner Überlieferung aus der Zeit vor 1945 sowie die gesamte Überlieferung des früheren Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR. Die Zwischenarchive für die obersten Bundesbehörden in Sankt Augustin-Hangelar (bei Bonn) und Hoppegarten (bei Berlin) sind ebenfalls der Abteilung B zugeordnet. Außerdem werden auch die Überlieferungen politischer Parteien, soweit diese keine eigenen Archive unterhalten, sowie Nachlässe berühmter Persönlichkeiten in der Abteilung B betreut. Der Hauptstandort der Abteilung B ist in Koblenz; dort findet auch die Benutzung statt. Ein weiterer Standort der Abteilung B beherbergt in Bayreuth das so genannte Lastenausgleichsarchiv, in dem die zentrale Archivierung der Unterlagen zum Lastenausgleich erfolgt. Es dokumentiert die erfassten Verluste an deutschem Eigentum und Vermögen in den Vertreibungs- und Aussiedlungsgebieten, das Vertreibungs- und Aussiedlerschicksal (anhand der Ost-Dokumentation), die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse in den Ostgebieten des Deutschen Reiches und in den ost- und südosteuropäischen Siedlungsgebieten in den Jahrzehnten bis zum Beginn der Vertreibungsmaßnahmen, die Lebensumstände der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten zwischen Kriegsende und Aussiedlung sowie Tätigkeit und Wirkungsweise der gesamten Lastenausgleichsverwaltung. Einsehbar sind dort auch die Unterlagen der Heimatauskunftsstellen, die Heimatortskarteien sowie zum Teil die Feststellungs- und Leistungsakten. Ergänzt werden diese bundesdeutschen Bestände durch die Unterlagen des Suchdienstes des Roten Kreuzes der DDR. Eine weitere Außenstelle der Abteilung B befindet sich in Ludwigsburg. Hier werden die bei der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg seit 1958 entstandenen Unterlagen aufbewahrt und für die historische Forschung sowie die achivpädagogische Arbeit genutzt.

Abteilung R (Deutsches Reich)

Die Abteilung R hat ihren Dienstort in der Finckensteinallee 63 in Berlin-Lichterfelde. Hier wurden die durch den Zweiten Weltkrieg und die Teilung Deutschlands zerrissen Bestände aus der Zeit bis 1945 zusammengeführt. 1994 übernahm die Abteilung R außerdem das seit 1945 in amerikanischem Gewahrsam befindliche Schriftgut der NSDAP, ihrer Verbände und Gliederungen aus dem Berlin Document Centers (BDC), darunter die Mitgliederkartei der NSDAP. Die Abteilung verwaltet die Unterlagen der zivilen Zentralbehörden aus der Zeit

Abteilung DDR

Die Abteilung DDR ist zuständig für die zivile Überlieferung des zentralen Staatsapparates der DDR und seiner Vorläuferbehörden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Dazu gehören die Parlamentsunterlagen (DDR-Volkskammer) ebenso wie das Schriftgut der obersten Organe der Staatsführung (u. a. Ministerrat der DDR, Präsident der DDR, DDR-Staatsrat) und einzelner Ministerien sowie deren nachgeordneter Einrichtungen. Das Archivgut des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR ist in der Abteilung Militärarchiv in Freiburg benutzbar. Die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit befindet sich noch in der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR (BStU). Das Archivgut des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (einschließlich der Auslandsvertretungen – Botschaften, Ständige Vertretungen, Generalkonsulate, Konsulate, Verkehrs- und Handelsvertretungen, Kulturzentren) wird gegenwärtig im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts (PAAA) aufbewahrt.

Abteilung MA

Hauptartikel: Bundesarchiv-Militärarchiv

Die Abteilung Militärarchiv wurde 1955, dem Jahr der Aufstellung der Bundeswehr, in Koblenz eingerichtet und 1968 an den damaligen Standort des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes nach Freiburg i. Br. verlegt, wo sie auch die Archivbestände der dortigen Dokumentenzentrale übernahm. Das Militärarchiv erfüllt neben endarchivischen Aufgaben auch zwischenarchivische Funktionen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zu dem im Militärarchiv verwalteten Archivgut gehören Unterlagen

Die militärhistorischen Unterlagen der sonstigen Staaten des Deutschen Bundes befinden sich in den Archiven der jeweiligen Länder. Das wenige Archivgut der provisorischen Zentralgewalt ab 1848 einschließlich der militärischen Anteile ist in der Abteilung Reich in Berlin-Lichterfelde benutzbar.

Abteilung FA

Die Abteilung Filmarchiv entwickelte sich durch die Eingliederung des Staatlichen Filmarchivs der DDR seit dem 3. Oktober 1990 zum zentralen deutschen Filmarchiv - einem der größten Filmarchive in der Welt. Sie sammelt deutsche Filme aller Genres, darunter Wochenschauen, Dokumentarfilme, Spielfilme und Trickfilme, außerdem auch Drehbücher, Programme, Fotos, Plakate sowie weitere begleitende Materialien und dokumentiert so mehr als 100 Jahre Filmgeschichte. Hauptsitz der Abteilung Filmarchiv ist Berlin. Weitere Dienstorte befinden sich in Dahlwitz-Hoppegarten, Berlin-Wilhelmshagen und Koblenz.

Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO)

Die Stiftung stellt - ohne generelle Sperrfristen - Archivgut aus der zentralen Leitungsebene der Parteien (SED, DBD und NDPD), der Gewerkschaften (Archiv der Gewerkschaftsbewegung, Berlin (FDGB)) sowie der DDR-Massenorganisationen (wie z. B. FDJ, Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Kulturbund der DDR) für die Benutzung bereit. Die Parteien und Massenorganisationen oder ihre Rechtsnachfolger haben ihr Archivgut, das sich mitunter auch auf die Zeit vor 1945 erstreckt, mit Einbringungsverträgen an die Stiftung übergeben. Zusätzlich zu den Archiven wurden auch die Bibliotheken des Instituts für Marxismus-Leninismus und anderer Organisationen in das Bundesarchiv übernommen und bilden dort den Grundstock für die archiveigene Dienstbibliothek. Das Archivgut der CDU befindet sich bereits seit 1990 im Archiv für Christlich-Demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Augustin und das Archivgut der LDPD wurde 1991 in das Archiv des Deutschen Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung in Gummersbach überführt. Zu beiden Parteien sind in der Stiftung lediglich Findmittel einsehbar.

Amtsleiter seit 1952

Karl Bruchmann (Direktor des Bundesarchives, 1961–1967)
1952–1960 Georg Winter (Direktor)
1961–1967 Karl Bruchmann (Direktor)
1967–1972 Wolfgang A. Mommsen (Präsident)
1972–1989 Hans Booms (Präsident)
1989–1999 Friedrich Kahlenberg (Präsident)
1999-2011 Hartmut Weber (Präsident)
seit 3. Mai 2011 Michael Hollmann (Präsident)[4]

Kooperation mit Wikimedia

Seit Dezember 2008 kooperiert das Bundesarchiv mit Wikimedia Commons und macht über 80.000 digitalisierte Fotografien öffentlich zugänglich.[5] Die Bilder werden unter der Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. Gleichzeitig werden Personendaten im Bundesarchiv mit Wikipedia-Artikeln und der so genannten Personennamendatei verknüpft.

Einzelnachweise

  1. Astrid M. Eckert, Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg. Steiner, Stuttgart 2004.
  2. Bundesarchiv: Kostenverordnung vom 29. September 1997 (16. Februar 2010). Abgerufen am 3. September 2010.
  3. Bundesarchiv: Errichtungserlass, in Kraft getreten 6. April 1992 (16. Februar 2010). Abgerufen am 3. September 2010.
  4. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Präsidentenwechsel beim Bundesarchiv, Pressemitteilung 109 vom 30. März 2011, abgerufen 31. März 2011
  5. Bundesarchiv-Bilder bei Wikipedia. Stuttgarter Zeitung, 10. Dezember 2008. Vgl. Bilder-Buch-Beziehung im Internet. Beispielhaftes Projekt von Public-Private-Partnership realisiert: Bundesarchiv stellt Wikipedia kostenfrei Online-Bilder zur Verfügung. Pressemitteilung des Bundesarchivs zur Pressekonferenz vom 4. Dezember 2008. Obwohl die Pressemitteilungen von 100.000 Bildern sprechen, wurden nur rund 82.000 Bilder zugänglich gemacht.

Quellen

Weblinks

 Commons: Bundesarchiv – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
50.34257.5725

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