- Gewerkenversammlung
-
Unter Gewerkenversammlung oder Gewerkentag versteht man eine beschlußfassende Versammlung der Anteilseigner einer Bergrechtlichen Gewerkschaft. Sie entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Das Stimmrecht auf der Gewerkenversammlung wird nach Kuxen und nicht nach Personen ausgeübt. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Die gesetzlichen Regelungen für die Gewerkenversammlung finden sich im Allgemeinen Berggesetz (ABG) von 1865, §§111ff.
Kategorie:- Bergrecht (Deutschland)
Wikimedia Foundation.