- Gewässergefahren
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Gewässergefahren sind Gefahren die bezüglich Beschaffenheit eines Gewässers bestehen. Bei einer Begutachtung eines Gewässers (oder Gewässerabschnittes) sind folgende Gefahren zu berücksichtigen:
- Das betrachtete Gebiet (Wie groß ist das begutachtete Areal und wie sieht es aus)
- Verwendung und Aktivitäten (welche Gebiete und Aktivitäten)
- Zugang für Rettungsdienste (Wie gut und schnell können Rettungsdienste das Gebiet erreichen)
- Öffentliche Rettungsmittel (welche öffentlichen Rettungsmittel und -einrichtungen stehen zur Verfügung)
- Signale / Zeichen (wird durch entsprechende Zeichen auf Gefahren hingewiesen)
- Öffentliche Sicherheitsinformationen (welche Sicherheitsinformationen sind wo erhältlich)
- Gefahren und Risiken (Gebiete und wie sind diese einzuschätzen)
- Wasserrettungsdienst-Einrichtungen (welche Einrichtungen und Ausrüstungen für den Wasserrettungsdienst sind notwendig, sind sie vorhanden und wo liegen sie)
Die Begutachtung einer Gefahrenstelle erfolgt regelmäßig, jedoch spätestens nach der Änderung eines Einflussfaktors.
Einstufung
Eine Gefahrenstelle wird entsprechend der Unfallhäufigkeit, Gefahrenpotentials und der wahrscheinlichen Erkennung der Gefahrenstelle eingestuft. Zur Einstufung kann die Methode der Gefahrenprioritätszahl (vergleiche Risikoprioritätszahl RPZ aus der FMEA des Qualitätswesen) angewendet werden.
Gefahrenprioritätszahl GPZ = U * P * E U=Unfallhäufigkeit; P=Gefahrenpotential; E=Erkennen der Gefahr Unfallhäufigkeit (U) Gefahrenpotential (P) Erkennen der Gefahr (E) 1 unwahrscheinlich geringe Verletzung, kaum wahrnehmbare Auswirkungen Für Kleinkinder erkenntlich, Durchkriechschutz und Beaufsichtigung, hoch 2-3 sehr gering Verletzung, unbedeutend, geringe Belästigung der Person Für Kinder erkenntlich, Absperrung des Gefahrenbereiches, mäßig 4-6 gering Verletzung mit anschließender Behandlung, mäßig schwerer Auswirkung Für Erwachsene und Jugendliche erkenntlich, Information über Infotafeln oä, gering 7-8 mäßig Verletzung mit ärztlicher Behandlung, schwere Auswirkung, Verärgerung Nur nach intensiven Studium der gegebenen Informationen erkenntlich, sehr gering 9-10 hoch Verletzung mit Notärztlicher Behandlung, äußerst schwerwiegende Auswirkung Nur mit Insiderwissen erkenntlich, unwahrscheinlich Für Gefahrenstellen mit hoher Prioritätszahl werden Maßnahmen eingeleitet. Bei Gefahrenstellen mit niedriger Prioritätszahl ist von einem geringen Unfallrisiko auszugehen.
- Beispiel
GPZ Einstufung Handlungsbedarf 1-54 gering kein 55-124 mittel Bald (Innerhalb 1 Jahr) 125- hoch Sofort Gefahren
Die Gefahren sind je nach Gewässerart (Fluss, Meer, See) stark unterschiedlich. Bei stark strömenden Gewässern ist das Betreten einer Eisfläche viel riskanter als im stehenden Gewässer. Andere Gefahren (z.B. Wasserwalzen) existieren in stehenden Gewässern nicht.
Einheit Potentielle Gefahr Potentielle Folgen des Gefahr Potentielle Ursachen der Gefahr Auftreten Unfall-
häufigkeitGefahren-
potentialErkennen der Gefahr Gefahren- Prioritäts- zahl (GPZ) 1. Das betrachtete Gebiet (Wie groß ist das begutachtete Areal und wie sieht es aus?) 1.1 Größe Breite (Abstand zur verunfallten Person, Schwimmstrecke für Retter) 1.1.1 Nichterreichen der Person Die Person ist aufgrund der Entfernung nicht mit einfachen Rettungsmitteln (Rettungsring, Leine, etc) zu erreichen. 1 1 1 1 1.2 Größe Länge (Breite des Strandes, Laufstrecke für Retter) 1.2.1 Nichterreichen der Person Der Retter kann aufgrund der Laufstrecke von seinem Fahrzeug, Boot oder Wachstation keine kontrollierte Rettung durchführen. 1 1 1 1 1.3 Kälte 1.3.1 Nicht rechtzeitiges Erreichen der Person Die Person kann sich nicht lange genug über Wasser halten. Der Kälteeinfluss führt zu einem schnellen Ertrinken. 1 1 1 1 1.3.2 Nicht rechtzeitiges Erreichen der Person Durch stellenweise kalt aufsteigende Strömung bei hoher Oberflächentemperatur wird eine Person in einen schockähnlichen Zustand versetzt. 1 1 1 1 1.3.3 Nicht rechtzeitiges Erreichen der Person Durch hohe Temperaturdifferenz zwischen Wasser und Land wird eine Person bei Betreten des Gewässers in einen schockähnlichen Zustand versetzt. 1 1 1 1 1.4 Aussehen (Beschaffenheit) 1.4.1 Nichterreichen der Person Die Person ist aufgrund der Gewässerbeschaffenheit nicht erreichbar. Die Zuwege sind unpassierbar und Höhendifferenz sind zu groß. 1 1 1 1 1.4.2 Nichtentdecken einer Person Der Zustand der Person ist Aufgrund der Frequentierung des Gewässers nicht einschätzbar. Ein Hilferufen oder ein plötzliches Verschwinden ist nicht erkennbar 1 1 1 1 1.5 Wasserqualität (meist in Verbindung mit Hochwasser) 1.5.1 Chemikalien Durch Chemikalien kann eine Vergiftung der Person erfolgen 1 1 1 1 1.5.2 Industrieabwässer 1 1 1 1 1.5.3 Biologische Belastung 1 1 1 1 1.5.4 Sumpfartiges Wasser Dickflüssige sumpfartige Gewässer verhindern die Fortbewegung 1 1 1 1 2. Verwendung und Aktivitäten (Welche Gebiete und Aktivitäten müssen ausgewiesen werden?) 2.1 Gebiete 2.1.1 Heraustreiben einer Person durch plötzliche Sogwirkung (Schiffe, Wetter, Wellen, plötzliche Regenfälle, etc.) Die Person wird durch plötzlich übermäßig einsetzende Sogwirkung vom begehbaren Bereich abgetrieben. Eine Eigenrettung ist kaum möglich. 1 1 1 1 2.1.2 Ertrinken durch Einbrechen in Eisflächen Unvollständige Eisbildung (wenig Kalttage) werden nicht erkannt. Gefahrenpotential ist mindestens 8 bei gleichzeitiger Strömung 1 1 1 1 2.1.3 Strömungs-
geschwindigkeitDie Person ist durch hohe Strömungsgeschwindigkeit nur schlecht ortbar. Eine Eigenrettung ist kaum möglich 1 1 1 1 2.1.4 Treibgut (Strömung) Die Person kann durch Treibgut verletzt werden (in Verbindung mit Strömung) 1 1 1 1 2.1.5 Strudel (Strömung) Die Person kann bei starker Strömung in einem Strudel festgehalten werden 1 1 1 1 2.1.5 Tiefenwalze bei Wehren und künstliche Anlagen (Strömung) Die Person kann in einer Tiefenwalze geraten. Eigenrettung nicht möglich. 1 1 1 1 2.1.6 Tiefenwalze bei Wasserfällen (Strömung) Die Person kann in einer Tiefenwalze geraten. Eigenrettung nicht möglich. 1 1 1 1 2.1.7 Rückströmung bei Buhnen (Strömung) Die Person kann in eine Rückströmung im Bereich einer Buhne geraten. Durch entstehende Wirbel wird die Person heruntergezogen. 1 1 1 1 2.1.8 Verblockung (Strömung) Die Person kann durch Gegenstänge im fließenden Gewässer (Felsen etc) verletzt werden 1 1 1 1 2.1.9 „Strainer“ (Siebe / Rechen) (Strömung) Durch Zäune, Äste o.ä. wird die Person im Wasser festgehalten. Eine Eigenrettung ist nicht möglich 1 1 1 1 2.1.10 Verklausungen (Strömung) Künstliche Umlenkung oder Verengung des Gewässers erhöhen Fließgeschwindigkeit und Verletzungsrisiko. 1 1 1 1 2.1.11 Siphons / Unterspülungen (Strömung) Wasser fließt unter einen Felsen und erzeugt einen starken Sog, der die Person hinunterzieht oder festhält. 1 1 1 1 2.1.12 Hochwasser (Strömung) Eine genaue Betrachtung bezüglich überspülte Gefahrenstellen, elektrische Anlagen, unter Wasserdruck stehende Türen muss separat beurteilt werden. 1 1 1 1 2.2 Aktivitäten 2.2.1 Verletzung durch Schiffs-(Boots-) verkehr Die Person verunfallt im schiffbaren Gewässer oder Schiffe (Boote) befahren das Badegewässer 1 1 1 1 3. Zugang für Rettungsdienste (Wie gut und schnell können Rettungsdienste das Gebiet erreichen?) 3.1 Zugang Gebiet 3.1.1 Nicht- oder zu spätes Erreichen der verunfallten Person Unkenntnis der Zufahrts-(Zugangs-) wege für die Rettungsmanschaften 1 1 1 1 3.1.2 Nicht- oder zu spätes Erreichen der verunfallten Person Zufahrt- (Zugangs-) wege sind unpassierbar und werden nicht gepflegt 1 1 1 1 3.1.3 Nicht- oder zu spätes Erreichen der verunfallten Person Zufahrt- (Zugangs-) wege sind durch Schranken, parkende Fahrzeuge oder andere Gegenstände versperrt 1 1 1 1 3.2 Anfahrtszeit Ersthelfer 3.2.1 Nicht- oder zu spätes Erreichen der verunfallten Person Alarmierung wird durch Unkenntnis der Beobachter verzögert 1 1 1 1 3.2.2 Nicht- oder zu spätes Erreichen der verunfallten Person Ortsangabe der Beobachter können nur ungenau angegeben werden 1 1 1 1 4. Öffentliche Rettungsmittel (Welche öffentlichen Rettungsmittel und -einrichtungen stehen zur Verfügung?) 4.1 Rettungsmittel 4.1.1 Ertrinken durch fehlende Auftriebsmittel (Rettungsring, Schwimmweste, etc) Dem Verunfallten können keine Auftriebsmittel zugeworfen werden. 1 1 1 1 4.1.2 Abtreiben und Ertrinken durch fehlende Rettungsleinen, -Stangen Dem Verunfallten können keine Abschleppmittel zugeworfen werden 1 1 1 1 5. Signale / Zeichen (Wird durch entsprechende Zeichen auf Gefahren hingewiesen?) 1 1 1 1 6. Öffentliche Sicherheitsinformationen: (Welche Sicherheitsinformationen sind wo erhältlich?) 1 1 1 1 7. Gefahren und Risiken (Gebiet und wie sind diese einzuschätzen?) 1 1 1 1 8. Wasserrettungsdienst-Einrichtungen: (Welche Einrichtungen und Ausrüstungen für den Wasserrettungsdienst sind notwendig, sind sie vorhanden und wo liegen sie?) 1 1 1 1
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