Girosammelverfahren

Girosammelverfahren

Die Globalurkunde (auch Globalaktie oder Sammelaktie) ist eine Sammelurkunde für Wertpapiere, die (ggf. mit Ausnahme weniger effektiver Stücke) das Recht aller Inhaber verbrieft.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Da der größte Teil der Effekten von institutionellen und privaten Investoren in Wertpapierdepots bei Banken und Sparkassen liegt, werden für diese keine effektive Stücke mehr benötigt. Die Globalurkunde wird im Rahmen der Girosammelverwahrung (GS-Verwahrung)[1] bei einem Zentralverwahrer (in Deutschland Clearstream, vormals Kassenverein; in Österreich OeKB) verbucht. Einigung und Übergabe erfolgt durch Buchungen auf Depotkonten der Geschäftsbanken (Depot A für den Eigenhandel der Bank, Depot B für Kommissionsgeschäfte) beim Zentralverwahrer. Die Banken wiederum führen Depotkonten für ihre Kunden und tätigen die entsprechenden Gegenbuchungen.

Durch diese Art der Abwicklung wird das gesamte Wertpapiergeschäft stark vereinfacht, so entfällt die physische Übergabe der Wertpapiere durch Transport der effektiven Stücke und es muss bei Dividenden- und Zinszahlungen nur ein Kupon vom Bogen getrennt werden.

Geschichte

Die Sammelverwahrung von Wertpapieren ist in Deutschland bereits seit 1972 zulässig. Damals wurden diese Sammelurkunden technische Globalurkunden genannt, da ihre wertpapiermäßige Ausstattung nicht den damals gültigen Druckrichtlinien für Wertpapiere zu entsprechen brauchten und sie daher nicht börsenlieferfähig waren[2].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 5 Sammelverwahrung (Depotgesetz)
  2. Das „Fachkonzept“ zur Einführung der GS-Verwahrung (S.106 ff.)

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