- Gliederpfeiler
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Ein Kantonierter Pfeiler ist ein Pfeiler, bei dem die Kanten (Ecken) gefast und mit Halb- oder Dreiviertelsäulen besetzt sind.[1] Kantoniert kann sich in diesem Zusammenhang auch auf Mauerecken beziehen.[1]
Wie viele Termini der Architekturgeschichte wird der Begriff nicht einheitlich verwendet: Der Kunsthistoriker Hans Jantzen bezeichnet im Zusammenhang mit seinen Untersuchungen der Kathedralen der Gotik diejenigen Pfeiler zwischen Mittelschiff und Seitenschiff als „kantoniert“, die mit (vier) Diensten umstellt sind und insofern vom Fußpunkt her eine Stütze erhalten.[2] Kantonierte Pfeiler in seiner Definition traten zuerst in der Kathedrale von Chartres (Baubeginn 1194) auf. Frühere Lösungen im Seitenschiff von Notre Dame de Paris und in der Kathedrale von Laon betrachtet er in diesem Zusammenhang als Vorstufen der Frühgotik. In der Kathedrale von Reims (begonnen 1211) und der Kathedrale von Amiens (ab 1220) wurde die in Chartres gefundene Form aufgegriffen. Andere Autoren halten die Bezeichnung Kantonierter Pfeiler bezogen auf „gotisch gegliederte Pfeiler“ für „fälschlich“ und verwenden den Begriff Gliederpfeiler, den sie als die Vorstufe zum Bündelpfeiler sehen.[3]
Einzelnachweise und Fußnoten
- ↑ a b Satz nach Günther Wasmuth (Hrsg.): Wasmuths Lexikon der Baukunst, Berlin, 1929-1932 (4 Bände), Lemma Kantoniert
- ↑ vgl. Hans Jantzen: Kunst der Gotik. Klassische Kathedralen Frankreichs Chartres, Reims, Amiens, Abschnitt 1.1 Das Langhaus, Rowohlt, 1957/1968, S. 24 ff.
- ↑ so Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur, 4. Auflage, Stuttgart, Kröner, 2005, Lemma Kantoniert + Gliederpfeiler. Ansonsten deckt sich deren allgemeine Definition mit der von Wasmuth
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