Gnadenlosigkeit

Gnadenlosigkeit

Unter Gnade versteht man eine wohlwollende, freiwillige Zuwendung. In der christlichen Theologie ist die göttliche Gnade (lat. gratia, griech. charis) ein zentraler Begriff, besonders im Zusammenhang mit der Erlösung.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutungsraum der Gnade

Das Gegenteil von „Gnade“ ist die „Ungnade“, aufgefasst als willkürliche Strafe oder die Gnadenlosigkeit, verstanden als ungerechte, willkürliche Behandlung. In Ungnade zu fallen war an Höfen ein einschneidendes Missgeschick; ein literarisches Beispiel gibt hier Goethes Parzenlied von 1786.

Ein weiterer Gegensatz zur „Gnade“ ist das „Recht“, die Rechtsstaatlichkeit, sowie gesetzesmäßiges Handeln und Behandeln, das nicht willkürlich-gnädig oder von herrschaftlichen Gnaden ist. Hier vgl. auch Begnadigung und die Redensart Gnade vor Recht ergehen lassen.

Im christlich-religiösen Sinne ist das Gegenteil von Gnade auch als Ferne von Gott und Ausgeliefertsein an die Begierden des natürlichen Menschseins, das Gegenteil von Gnade auch das "Gesetz" sic![1] des Judentums, gemeint ist damit die Tora im speziellen und die Lehren und Traditionen des Judentums allgemein. Das Festhalten des Judentums an seinen „Gesetzen“ (sic!), wird im christlich-religiösen Sinne wiederum als Ferne von Selbstgerechtigkeit gedeutet und abgelehnt.

Sprachgeschichtliche Anmerkungen zum deutschen Wort „Gnade“

Das deutsche Wort Gnade leitet sich vom althochdeutschen ginada und vom mittelhochdeutschen genade her.[2] Sprachgeschichtlich verwandt ist es mit dem germanischen Wortstamm neth, dem indogermanischen *net und dem altindischen nath, was soviel heißt wie um Hilfe bitten.[3]

Redewendungen und Zitate

  • Gnade wird auch als Wohlgelittenheit bei Autoritäten oder höher gestellten Menschen bezeichnet (Er steht beim König in besonderen Gnaden).
  • Speziell ist die geschenkhafte Zuwendung einer Person an eine andere, die sich in personalen Akten äußert (Majestät hat mir die Gnade erwiesen, mich bei meinem Namen anzureden), (als Zeichen besonderer Gnade überreichte mir der Hohe Herr eine Schnupftabakdose mit seinem Bildnis) zu nennen.
  • Seit ich bei Hof in Ungnade gefallen bin, grüßen mich nicht einmal die Bauern mehr.
  • Der Klavierspieler mit besonderem Talent ist ein begnadeter Pianist.
  • Gnade vor Recht meint das christlich-ethische Prinzip, die Gnade, stehe höher als z.B. das bis zum Frühmittelalter geltende Römische Recht[4].
    • Die christliche antijüdische Polemik des Gnade vor Recht meint auch, die "neue" Gnade Gottes, des christlichen Gottesverständnisses, vermittelt durch Jesus Christus, stehe höher als das Gesetz (sic!) der Tora, des Alten Testaments. Nach dem Verständnis dieser Polemik des Neuen Testaments ist die neue christliche gnädige Ordnung, der des Judentum überlegen und habe diese alte abgelöst; das Christentum habe das Judentum "abgelöst", "verbessert", "erneuert" etc.; das Christentum sei das "neue" Israel etc.!
  • Gnade der späten Geburt – Die (häufige) Redewendung bezeichnet eine Unschuld derer, die im Nationalsozialismus noch nicht da oder für Verstrickungen zu jung waren. Neuerdings bedeutet im Zusammenhang mit verflachendem Medieninhalten eine „Gnade der frühen Geburt“, dass früher mehr kritischer Journalismus stattfand (so Jean Pütz auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk).

Das Verhältnis von Gnade zur Autorität

Verpflichtung zur Gnade bedeutet bei Führungsentscheiden, dass die Ausnahme höher gewichtet werden soll als die Regel. Sie setzt souveräne Autoritäten voraus und betont die Freiwilligkeit ihrer Entscheidungen. Das politisch-soziale Verständnis der Gnade hat in der europäischen Geschichte eine spezifische Entwicklung erfahren.

Das Römische Reich war in der Zeit der Bürgerkriege (bis 30 v. Chr.) stark gewachsen. Der militärischen Stärke der römischen Kultur stand eine Schwäche gegenüber, das Aufgebaute zu erhalten. Der Ausweg aus der Krise war eine starke Zentralisierung der Macht um die Person eines Kaisers (zwischen 44 v. Chr. und 41 n. Chr.). Um ihre Autorität zu festigen, wurde um die römischen Kaiser ein religiöser Kaiserkult betrieben. Erlasse des allmächtigen Kaisers, die im ganzen Reich durchgesetzt werden mussten, erschienen oft unverständlich und unmenschlich. Caligula, Nero, Domitian waren abschreckende Beispiele. Zu den oft unverstandenen Maßnahmen gehörten die üblichen Kollektivstrafen seit den Massenkreuzigungen nach dem Spartacusaufstand.[5] Die Verbindung von Gewaltmonopol und Vergeltung wurde etwa von Seneca in Frage gestellt. Auge für Auge war nicht bloß ein jüdisches Rechtsgebot, sondern in der Antike weit verbreitet.

In der Blütezeit des Römischen Rechts (1. bis 3. Jh. n. Chr.), und als Gegenbewegung zu ihm, gewann daher ein Autoritätsverständnis an Einfluss, dem zufolge die Untergebenen nicht nach Prinzipien, sondern individuell und verständnisvoll behandelt werden sollten. In diesen größeren Zusammenhang gehört auch der den Pharisäern zugeschriebene Legalismus im Neuen Testament. Die Pharisäer wurden politisch gefördert. Ihre Gesetzestreue passte zum Rechtsverständnis im römischen Staat. Daher stammt der ursprüngliche Antagonismus zwischen Gnade und Recht.

Im dünn besiedelten Europa des Frühmittelalters konnten die meisten Herrschaftsverhältnisse auf persönlichem Kontakt beruhen, daher war die Vorstellung der „gnädigen Autorität“ (mit Gott als höchstem Vorbild) der römischen Unterwerfung durch starke und stolze Machthaber überlegen. Autorität rechtfertigte sich durch die verpflichtende Gnade der höheren Autoritäten. Auf dem Gipfel dieser Pyramide stand das Gottesgnadentum der Monarchen.

Zur Vorstellung der Gnade gehört, dass sie von Autoritäten ausgeht, persönlich und situationsbezogen ist, dass sie nicht gefordert werden kann wie ein vereinbarter Lohn und auch sonst in keiner Weise machbar ist (wie etwa der eigene Tod, der als Gnade empfangen wird). Das strukturelle Problem einer auf Gnade beruhenden Hierarchie besteht darin, dass sie milde und gerechte (großmütige) Autoritäten voraussetzt, was nicht in jedem Fall gegeben ist. Der Konflikt verschärfte sich im Spätmittelalter, als die Landbevölkerung unter den sogenannten Raubrittern litt.[6]

In den Weltgerichtsspielen des Mittelalters wird der Grundsatz „Gnade vor Recht“ veranschaulicht. Oft wird dabei allerdings das Recht aufgewertet, mit dem Argument, dass im Härtefall die Gnade den Vorrang habe.[7] Bis zum Theater der Renaissance zeigen sich Reflexe dieser Argumentation (etwa in Shakespeares Der Kaufmann von Venedig, 1605).

Emanzipationsbestrebungen seit dem Spätmittelalter wenden sich gegen die Vorstellung der Gnade, von den Bauernkriegen bis zur Französischen Revolution. Das garantierte Recht wird in der Folge attraktiver als die Abhängigkeit von obrigkeitlicher Gnade. Die Französische Revolution stellt hier einen grundsätzlichen Wendepunkt dar, den man im Wandel des Künstlerbildes jener Zeit erkennen kann: Während Mozart noch als begnadeter Künstler gilt, der seine Begabung empfangen hat, gesteht man Beethoven ähnlich wie dem Feldherrn Napoléon zu, die bestehenden Traditionen eigenmächtig zu zerschlagen. – Oft werden Eigenmächtigkeiten mit einer Vorstellung des Naturrechts gerechtfertigt, auf das man gegenüber der willkürlichen Gnade fragwürdiger Autoritäten pochen könne.

Heute ist es nur noch in wenigen umstrittenen Fällen möglich, dass eine Autorität bestehendes Recht willkürlich außer Kraft setzt, um Gnade zu üben (Gnadenrecht, Ausnahmezustand). Im Absolutismus verstand sich der Herrscher erklärtermaßen noch außerhalb der Rechtsordnung, was selbst Friedrich der Große noch praktizierte (siehe Müller-Arnold-Fall).

Der politisch-soziale Konflikt, ob Gnade oder Recht den Vorrang haben, spiegelte sich während des Aufstrebens der Naturwissenschaften in theologischen Diskussionen: Ob Gott willig oder fähig dazu sei, Naturgesetze zu brechen, um ein Wunder zu üben. Einen berühmt gewordenen aufklärerischen Standpunkt vertrat gegen Mitte des 18. Jahrhunderts David Hume.[8]

Oft mit dem Begriff der Gnade in Zusammenhang gebracht wurden Privilegien oder Nachteile, die mit der nicht machbaren eigenen Abstammung verbunden waren – vor allem seit dem 19. Jahrhundert, als sie zunehmend in Frage gestellt wurden. Die damit verbundene Entlastung von Verantwortung und tendenzielle Ablehnung der Machbarkeit scheint noch in moderneren Begriffsbildungen auf („Gnade der späten Geburt“).

Christliche Theologie

Im christlichen-theologischen Sinn wird mit Gnade der freie und unverdienbare Hulderweis Gottes gegenüber den christusgläubigen Menschen, oder jenen, die noch christusgläubig sein könnten, also nicht explizit christusungläubig sind, bezeichnet. Alle Menschen, gleich welcher Religion, haben nach christlicher Auffassung die Sünden des Adam geerbt. Dies wird als „der Mensch habe in Adam gesündigt“ bezeichnet. Adam habe sich als erster Mensch dazu entschieden zu sündigen und ist somit schuldig geworden. Hier wird die biblische Erzählung des ersten Menschen also buchstäblich, wortwörtlich verstanden [9]. Sünde bedeutet grundsätzlich gegen Gottes Gebot zu verstoßen, also in erster Linie Gott und/oder seinen Nächsten nicht zu lieben, was christlich-theologisch gesehen dasselbe ist[10].

Nach christlicher Auffassung könne sich jeder Mensch auf Erden nicht selbst die Erlösung von seiner Schuld erarbeiten, sondern Gott kann jedem Menschen in göttlicher Gnade Vergebung schenken. Die christliche Lehre besagt zudem, dass Gott nicht jedem Menschen diese Gnade erweist, weil es Menschen gibt, die im Zustand der Ungnade leben. Dies gilt besonders für alle Menschen, die explizit nicht Christusgläubige sind, z. B. Ketzer. Die Ungnade kann man sich jedoch ebenso nicht verdienen, sie wird von Gott, ebenso wie die Gnade, „geschenkt“.[11] Dies bedeutet in der Analyse, dass nach christlichen Lehren der menschliche Wille bezüglich der Gnade eingeschränkt ist, d.h. man kann nicht Christusgläubig sein wollen, man ist es aus göttlicher Gnade heraus.

Gnade und Ungnade ist keine Wesenheit, die blind auf die Menschen einwirkt, sondern sie ist grundsätzlich an die Qualität der persönlichen Beziehung mit dem christlichen Gott gebunden und scheinbar willkürlich von Gott bestimmt. Ihr Wirkenvermögen hängt ab von der Tiefe und Intensität dieser Beziehung, die in der Taufe begründet wird. Sie bedingt diese Beziehung und wird zugleich von ihr bedingt. Es besteht ein Austausch, und die Gnade selbst ist dieser Austausch. Sie ist die Ursache ihres Wirkens, des Erblühens und Reifens einer gott-menschlichen Beziehung, ohne menschliche Beeinflussbarkeit. Der Christenmensch kann sich zu Lebzeiten dank kirchlicher Vermittlung (so die Lehre der römisch-katholischen Kirche) der Gnade Christi sicher sein, dass er göttliche Gnade erfährt, immer wenn er seine Sünden bereut, bekennt und sich dem Leben in Liebe wieder zuwendet.

Biblische Aussagen

Die Gnade ist im Neuen Testament durch Jesus Christus geworden:

Und von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Denn das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und Wahrheit ist durch Jesus Christus geworden. (Johannes 1,16-17)

Die Gnade steht im Gegensatz zum eigenen Rühmen:

Denn aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich nicht jemand rühme. (Epheser 2,8-9)

Die Gnade Gottes ermöglicht ein christliches Leben:

Denn es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen und nimmt uns in Zucht, daß wir absagen dem ungöttlichen Wesen und den weltlichen Begierden und besonnen, gerecht und fromm in dieser Welt leben und warten auf die selige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit des großen Gottes und unseres Heilands Jesus Christus, der sich selbst für uns gegeben hat, damit er uns erlöste von aller Ungerechtigkeit und reinigte sich selbst ein Volk zum Eigentum, das eifrig wäre zu guten Werken. (Titus 2,11-14)

Die Gnade Gottes ist unausschöpflich:

Denn so hoch der Himmel über der Erde ist, läßt er seine Gnade walten über denen, die ihn fürchten. (Psalm 103,11)

Die Gnade ist mächtiger als die Sünde:

Wo aber die Sünde mächtig geworden ist, da ist doch die Gnade noch viel mächtiger geworden (Römer 5,20)

Katholisch

Die Gnadenlehre des Augustinus von Hippo basiert auf der Vorstellung, dass es jedem Menschen freistehe, dem Willen Gottes zu gehorchen oder zu sündigen. Ohne die Gnade Gottes kann der Mensch nicht wirksam das Gute tun. Jedem Menschen aber steht es frei, sich bewusst gegen die Gnade zu stellen und sündig zu handeln (Kompendium 425, KKK 2002).

Zitat: „Du bist ein Kind der Gnade. Wenn Gott dir die Gnade deshalb gab, weil er sie umsonst gab, so liebe ihn auch umsonst. Liebe Gott nicht um Lohn, er selbst sei dein Lohn!“

Gnade ist Ausdruck der Liebe Gottes. Gott-Mensch-Sohn Jesus Christus erlöst die christusgläubigen Menschen, mit Hilfe der Gnade. Neben dem rechten Christusglauben soll der Gläubige noch die Gnadenmittel, das sind die Sakramente annehmen.

Der Wille der Menschen führt nicht allein zu einem guten christlich-ethischen gottgefälligen Gläubigen, es bedarf noch des Geschenks der Gnade, die oberstes christlich-ethisches Prinzip ist. Die willkürliche, selektierende Gnade, als Liebe Gottes, steht über Ethik und Gesetz, Rechten guten Werken und anderen Religionen. Diesen Teil der Gnade (gratia) nennt man „gratia praeveniens“, weil sie den ausgewählten Gläubigen ohne Beeinflussbarkeit durch Glauben, Denken oder Handeln gewährt wird.

Gnade soll auch in rechter Weise angenommen werden. Geschieht dies, so befähigt sie den Gläubigen zu guten Werken und wirkt solche mit ihm und durch ihn: das nennt man die „gratia cooperans“, weil sie mit dem Gläubigen zusammen wirkt.

Wichtig in der katholischen Theologie ist die Unterscheidung von ungeschaffener Gnade (d.i. Gott selbst in seiner Liebe) und geschaffener Gnade (d.i. der Mensch in der Weise, wie Gottes Zuwendung an ihm wirksam wird). Die heiligmachende Gnade erneuert den Menschen in grundlegender Weise (erstmals und grundlegend durch die Taufe), die helfende Gnade erleuchtet den Verstand und stärkt den Willen, Gott und den Nächsten zu lieben. Alles Gute und aller Glaube kommt also zuerst von Gott, der den Gläubigen zum richtigen Christusglauben erst befähigt.

Die Gnade wird angeboten und nicht aufgezwungen. Sie ist das Bewegungsfeld der frei- persönlichen und geheimen Beziehung einer Menschenseele mit ihrem Schöpfer. Siehe dazu auch: Zweites Vatikanisches Konzil

Invidentia fraternae gratiae

Die Kirche kennt den Neid auf die Gnadengaben eines anderen (lat. invidentia fraternae gratiae). Diese Sünde zählt sie zu den Sünden wider den Heiligen Geist, die nach Aussage der Bibel nicht vergeben werden.

Reformatorisch

Motiv Gesetz und Gnade auf dem Mittelteil des Cranach-Altars in Weimar

Der Mensch kann nach reformatorischem Verständnis von sich aus nicht vor Gott bestehen, er ist von sich aus immer gottlos und das heißt: Sünder. Gott allein kann den Menschen annehmen und ins Recht setzen. Dieser Vorgang der Rechtfertigung ist eine Tat Gottes allein aus Gnade (sola gratia). Kein Werk des Menschen kann die Rechtfertigung herbeiführen. Der Gnadenakt der Rechtfertigung gründet in der Erwählung des Menschen durch Gott in Jesus Christus. Bei der Rechtfertigung allein aus Gnade wird dem Gläubigen die Gerechtigkeit Jesu zugerechnet. Als von Gott allein aus Gnade gerechtfertigte Person kann sie vor Gott bestehen. Das reformatorische Gnadenverständnis ist von Martin Luther in aller Konsequenz in seiner Schrift „Vom unfreien Willen“ dargestellt.

Der sündige Mensch muss dabei Gott im Gebet um Vergebung bitten. Hier liegt der Unterschied zum katholischen Glauben: Der Katholik wendet sich in der Beichte an einen Priester, dieser vergibt dem Sünder in seiner Funktion als Vertreter Jesu Christi in Gottes Namen die Sünden, denn auch nach katholischem Verständnis kann allein Gott einem Menschen seine Sünden vergeben.

Im reformatorischen Glauben wendet sich der Gläubige im Gebet direkt an Jesus Christus, damit dieser ihm seine Sünden vergibt. Es ist also in beiden Fällen Jesus Christus, der handelt, beim Katholiken als Christus durch das Gebet eines Priesters, beim Evangelischen durch das direkte Gebet an Jesus Christus.

Baptistisch

Die Gnade Gottes bewirkt nach baptistischer Sicht nicht zwangsläufig die Erlösung des Menschen. Sie ist ein Angebot an alle Menschen, die das Evangelium von Jesus Christus hören, muss aber durch den Menschen im Glauben angenommen werden. Das äußere Zeichen, dass Gottes Gnade im Glauben angenommen wurde, ist die Taufe. Eine Ausnahme bilden dabei aber die unmündigen Kinder. Ihnen gehört nach Aussagen Jesu das Reich Gottes. Sie befinden sich im Zustand der Gnade - auch ohne persönlichen Glauben und Taufe.

Orthodox

In der orthodoxen Theologie gilt die Gnade grundsätzlich als ungeschaffene Energie (Tätigkeit) Gottes, die Idee von Gnade als einer geschaffenen Substanz wird hier abgelehnt. Die Heiligung steht hier im Vordergrund, die Rechtfertigung wird kaum thematisiert.

Die orthodoxe Kirche kennt die gleichen sieben Sakramente wie die katholische Kirche. Sie kennt ebenso die gleichen Ämter (Diakon, Priester und Bischof).

Die Vergebung der Sünden ist weitgehend mit dem katholischen Verständnis übereinstimmend. Eine wichtige Unterscheidung liegt in den Ämtern. In der katholischen Kirche dürfen nur Priester die Beichte abnehmen, in der orthodoxen Kirche dürfen alle Geistlichen die Beichte, im Sinne des Sündenbekenntnisses, abnehmen, die Absolution erfolgt durch einen Priester oder Bischof.

Siehe auch

Anmerkungen und Quellen

  1. Tora wird vor allem mit Lehre übersetzt, die weniger häufig zutreffende Übersetzung von Tora mit Gesetz wird vor allem in christlich-religiösen Kreisen in abfälliger Weise benutzt.
  2. Adelung, Band 2, S. 736-738 hier
  3. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Band 8, Spalten 505-570: hier
  4. Es scheint impliziert werden zu sollen, es hätte keine Möglichkeit der Gnadenhandlung im Römischen Recht gegeben. Das ist eine falsche Implikation.
  5. vgl. Donald G. Kyle, Spectacles of Death in Ancient Rome. London: Routledge 2001
  6. Kurt Andermann (Hrsg.): „Raubritter“ oder „Rechtschaffene vom Adel“? Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter. Sigmaringen: Thorbecke 199
  7. Dieter Trauden: Gnade vor Recht? Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam: Rodopi 2000
  8. vgl. etwa Robert J. Fogelin, Defense of ‚Hume on Miracles‘. Princeton: University Press 2003
  9. Röm 3, 9-20
  10. Mt 22,37-40
  11. Homolka, Walter (Hrsgb.); Die Lehren des Judentums nach den Quellen, Bd. III; Knesebeck, München, 1999.

Literatur

  • Henning Graf Reventlow, Robert Goldenberg, Eugen Ruckstuhl, Wolf-Dieter Hauschild, Klaus Otte: Gnade I. Altes Testament II. Judentum III. Neues Testament IV. Dogmengeschichtlich (Alte Kirche bis Reformationszeit) V. Neuzeit/Systematisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 13 (1984), S. 459-511 (umfassender Überblick mit weiterer Lit.)
  • Kurt Andermann (Hrsg.): „Raubritter“ oder „Rechtschaffene vom Adel“? Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter. Sigmaringen: Thorbecke 1997 (zur benachteiligenden Gnade)
  • Dieter Trauden: Gnade vor Recht? Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam: Rodopi 2000
  • Mathias Spohr: Das gemeinsame Maß. Ansätze zu einer allgemeinen Medientheorie. Salzburg: Mueller-Speiser 2003 (zur mediengeschichtlichen Bedeutung des Gnadenbegriffs)
  • (KKK) Katechismus der Katholischen Kirche, Neuübersetzung aufgrund der Editio Typica Latina, 1. Aufl. 2003 (1997), München, R. Oldenburg Verlag; Libreria Editrice Vaticana, Città del Vaticano (Vatikan-Stadt) - "große Studien-Ausgabe"
  • (Kompendium) Katechismus der Katholischen Kirche Kompendium, 1. Aufl. 2005, München, Patloch Verlag; Deutsche Bischofskonferenz, Bonn
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