Goldklausel

Goldklausel

Eine Goldklausel ist eine Form einer Wertsicherungsklausel. Sie richtet sich nach einer bestimmten Menge Gold oder dem Wert dieser Menge (Goldwertklausel).

Die Goldklausel war im Deutschen Reich in den Jahren nach Einführung der Renten- bzw. Reichsmark nach 1924 aus der Erfahrung der großen Inflation von 1923 in privaten Verträgen sehr häufig anzutreffen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind Goldklauseln für die D-Mark als Wertsicherungsklausel seit 1949 grundsätzlich verboten, siehe § 3 Währungsgesetz, das die Zustimmung der Bundesbank voraussetzt. Gleiches gilt seit dem 1. Januar 1999 für das Währungsgebiet des Euro.

Die Goldklausel wurde durch Gesetz vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I. S. 2402) mit Wirkung vom 1. Januar 2002 aufgehoben.[1]

Einzelnachweise

  1. http://www.verfassungen.de/de/de45-49/bizone-waehrungsgesetz48.htm

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  • Wertsicherungsklauseln — Die Wertsicherungsklausel (auch Preisklausel) ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die Geldsummenschulden wertbeständig gemacht werden sollen, um sie der Geldentwertung (Inflation) zu entziehen. Der Gläubiger soll immer den Betrag erhalten,… …   Deutsch Wikipedia

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  • Goldwertklausel — die Höhe einer Forderung nach dem Preis einer bestimmten Menge Goldes bestimmende Wertsicherungsklausel (⇡ Goldklausel). Nur mit Genehmigung der Deutschen Bundesbank zulässig (§ 3 Währungsgesetz) …   Lexikon der Economics

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