Gratulationsadresse

Gratulationsadresse

Eine Gratulation (gebräuchlich seit dem 16. Jahrh.) oder ein Glückwunsch ist eine Geste der positiven Anteilnahme an einem Ereignis, das vom Empfänger der Gratulation als freudig empfunden wird.

Gratuliert wird oft zu persönlichen Erfolgen, aber auch zu nicht aktiv vom Empfänger herbeigeführten Ereignissen wie etwa Geburtstagen oder Glücksfällen. Die gratulierende Person, der Gratulant (gebräuchlich seit dem 18. Jahrh.) drückt durch die Gratulation ihre Sympathie mit dem Glücklichen aus und zeigt, dass sie die Freude teilt.

Es wird jedoch stets zu persönlichen Ereignissen gratuliert. Zu allgemeinen wie etwa Weihnachten wird lediglich freundlich gegrüßt, wodurch sich der Gruß von der Gratulation unterscheidet.

Gratuliert wird in der Regel dadurch, dass die Gratulation verbal ausgesprochen (oder geschrieben) wird, oft in Form von Standardfloskeln wie z. B. "Herzlichen Glückwunsch zu ..." oder "Ich gratuliere dir/Ihnen zu ...". Die Gratulation wird im persönlichen Kontakt gelegentlich durch nonverbale Gesten wie etwa Händeschütteln oder Lächeln begleitet.

Gratulationen haben allerdings häufig eine eher formale oder gar rituelle Bedeutung, hinter der nicht unbedingt echte Anteilnahme stecken muss. So ist es etwa im Sport oder anderen wettkampfähnlichen Situationen üblich, dass der Verlierer dem Sieger zu dessen Sieg gratuliert, um dadurch geistige Größe zu demonstrieren und nicht als "schlechter Verlierer" dazustehen. Allgemein existiert ein gesellschaftlicher Zwang, Personen, zu denen man in einem bestimmten Verhältnis steht, zu positiven persönlichen Ereignissen wie etwa dem Geburtstag oder der Hochzeit zu gratulieren. Die Gratulation wird in solchen Fällen erwartet und ihre Unterlassung oft als Affront empfunden.

Seltener verwendet wird der Begriff der Gratulationsadresse, der eine sehr förmliche meist schriftliche Art der Gratulation bezeichnet.


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