Gravenberch

Gravenberch

Adolf Frederik Gravenberch (* 1. Februar 1811 in Clarenbeek; † 11. November 1906 in Paramaribo) war ein als Sklave geborener und wahrscheinlich der erste Arzt afrikanischer Abstammung in der niederländischen Kolonie Suriname.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Adolf Frederik wurde auf der Plantage Clarenbeek, 52 Jahre vor Abschaffung der Sklaverei durch die Niederlande geboren. Clarenbeek war eine bereits 1671 bestehende Zuckerrohr-Plantage am linken Ufer des Commewijne. Im Jahre 1821 vermeldet der Almanach von Suriname, dass die Plantage aufgegeben worden war. Zu diesem Zeitpunkt gehörte der Grundbesitz den Brüdern S. und S.H. de la Parra.

Paramaribo

Er wurde im Alter von 15 Jahren durch seinen Eigentümer S. de la Parra als Hilfskraft an den Mediziner A.G. Steglich gegeben. Steglich leitete in Paramaribo ein großes Hospital. Nach der Erkrankung von Steglich gab er den Jungen an seinen Freund und Kollegen Dr. George Cornelis Berch Gravenhorst, der ebenfalls in Paramaribo, an der Gravenstraat ein eigenes Hospital besaß. Hier vertiefte Adolf Frederik seine medizinischen Kenntnisse und wurde schließlich als Assistenzarzt angestellt.

Bereits diese „Karriere“ ist umso bemerkenswerter wenn man bedenkt, dass das Verbot um an Sklaven Schulunterricht zu geben erst 1844 aufgehoben wurde. Auch danach war es allerdings verboten um Sklaven niederländisch, die Amtssprache zu lehren und erst ab 1856 durfte an Sklaven in Suriname Schreibunterricht gegeben werden.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte der Unterricht unter der Sklavenbevölkerung in erster Linie durch Missionare der Evangelischen Brüdergemeine. Er war überwiegend auf christliche Inhalte beschränkt und erfolgte ausschließlich in Sranantongo.

Das Adolf Frederik aus genannten Gründen nie richtig niederländisch lesen und schreiben gelernt hatte, sollte ihm später noch zum Vorwurf gemacht werden.

Freikauf

Den Lohn den er für seine Tätigkeit verdiente musste er an seinen Eigentümer abtreten, dieser überließ seinem Sklaven allerdings einen Teil des Lohns. Nachdem Adolf Frederik genügend gespart hatte konnte er durch Vermittlung von Berch Gravenhorst 1842 einen Manumissiebrief (abgeleitet von manumissio, einem Begriff aus dem Römischen Recht) erwerben und sich hiermit von der Sklaverei beim Gouvernement freikaufen. Beim Eintrag in das Bürgerregister wählte er den Nachnamen Gravenberch. Das der Name Gravenberch gewählt wurde, geschah wahrscheinlich aus beiderseitigem Respekt zwischen dem Lehrmeister und dem ehemaligen Sklaven-Lehrling.

Nach der Datenbank des Nationaal Archief in Den Haag wurden durch Adolf Frederik Gravenberch vier Jahre später, 1846 Freikauf-Briefe für die Hausangestellte Adolphina Margaretha und sechs Kinder erworben, die ebenfalls die Nachnamen Gravenberch erhielten. Vermutlich handelt es sich hierbei um seine Frau und ihre Kinder- oder jedenfalls um Blutsverwandte.

Ab 1832 waren für Kinder 250 Gulden, für Sklaven älter als 40 Jahre 400 Gulden und für alle anderen Sklaven 500 Gulden an die öffentliche Hand zu zahlen. Weitere Voraussetzung für die Manumissie war, dass man eingetragenes Mitglied einer anerkannten Glaubensgemeinschaft sein musste. Zwei Jahre nach Erhalt des Manumissiebriefes konnte der ehemalige Sklave (in) die Bürgerrechte beanspruchen. Hierzu musste allerdings eine Erklärung über das untadeligen Betragen in den abgelaufenen zwei Jahren vorgelegt werden.

Arzt

Nach zwei abgewiesenen Anträgen wurde ihm dann 1855 durch königlichem Beschluss Honoris causa, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zuerkannt. Für diese Zeit, acht Jahre vor der Emanzipation ein Aufsehen erregender Vorgang, der nicht nur Zustimmung in der kolonialen Gesellschaft fand, denn die Kommission für Gesundheitswesen hatte sich erneut gegen die Zulassung des Afro-Surinamers ausgesprochen. In einem Brief an Gouverneur von Schmidt auf Altenstadt war die Hauptbeschwerde, dass Gravenberch kaum lesen und schreiben- und sich nur in Sranantongo ausdrücken könne, sodass es nicht möglich sei die Theorie der Heilkunde zu studieren. In seinem Antwortbrief teilte der Gouverneur unmissverständlich mit, dass er es für eine respektlose Anmaßung hielte dem König zu unterstellen er hätte vor seinem Beschluss nicht alle Umstände entsprechend gewürdigt. Der Brief verfehlte seine Wirkung nicht, denn die Kommission beeilte sich um am 1. August 1855 Gravenberch als Mitglied in das Kollegium Medikus einzuschreiben.

Kurze Zeit später eröffnete er in Paramaribo eine eigene Arztpraxis. Gravenberch übte seinen Beruf bis ins hohe Lebensalter aus und starb 1906 nach kurzer Krankheit.

In Paramaribo erinnert die Gravenberchstraat an den ehemaligen Sklaven und späteren Arzt.

Literatur

  • Bruijning, C.F.A. und Voorhoeve, J. (red.): Encyclopedie van Suriname. Amsterdam und Brussel 1977; B. V. Uitgeversmaatschappij Argus Elsevier, Seite 255, ISBN 9010018423.

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