- Grenzertragsfläche
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Als Grenzerstragsstandort oder Grenzertragsfläche bezeichnet man in der Landwirtschaft und der Ökologie eine Anbaufläche, auf der sich der Aufwand für die Bewirtschaftung und der zu erzielende Ertrag die Waage halten. Ob eine Fläche als Grenzertragsfläche einzustufen ist, ist abhängig von den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Einfluss haben die insgesamt zur Verfügung stehenden Anbauflächen, der erzielbare Ertrag sowie die Standortanforderungen der anzubauende Frucht. So wird Wein noch auf Steilhängen angebaut, der für einen Anbau mit Getreide nicht mehr in Frage kommt. Bei Grenzertragsflächen handelt es sich generell um agrarökologische Sonderstandorte.
Eine Einstufung als Grenzertragsfläche ist daher variabel und kann sich im Laufe der Zeit erheblich ändern. Insbesondere in der vorindustriellen Landwirtschaft wurden auch weniger günstig zu bewirtschaftende Teile der Kulturlandwirtschaft in die landwirtschaftliche Nutzung einbezogen, weil das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag noch in einem miteinander vereinbaren Verhältnis stand. Generell fand auf diesen Flächen jedoch im Vergleich zu optimalen Standorten eine extensive Landnutzung statt. Die Nutzungsrücknahme von einer intensiven zur extensiven Nutzung erfolgt dabei schrittweise. Wird die landwirtschaftliche Nutzung vollständig aufgegeben (Sozialbrache), erfolgt entweder eine Aufforstung oder über die natürliche Sukzession zunächst eine Verbuschung, aus der sich in Mitteleuropa ein Mischwald entwickeln kann.
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