- Grenzmaß
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Grenzmaße sind das Höchst- bzw. Größtmaß und das Mindest- bzw. Kleinstmaß, zwischen denen das Istmaß eines Werkstückes liegen muss.
Die Grenzmaße werden in der Regel durch den Konstrukteur in Form von Toleranzangaben auf der Zeichnung festgelegt. Ihre Einhaltung am Werkstück kann durch Messen oder Lehren festgestellt werden.
Siehe auch
Literatur
- DIN EN ISO 286 − Geometrische Produktspezifikation, ISO-Toleranzsystem für Längenmaße
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