- Werkstück
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Als Werkstück bezeichnet man ein einzelnes abgegrenztes Teil weitgehend festen Materials, das in irgendeiner Form bearbeitet wird. [1] Die Bearbeitungsmethode selbst spielt keine Rolle. Bei komplexeren Gegenständen wird darunter eher das einzelne Bauteil und seltener die bereits (teil-)montierte Baugruppe verstanden.
Der Begriff Werkstück hat sich im Handwerk und in der Industrie durchgesetzt. Er bezieht das Werk (vergleiche Bauwerk, Kunstwerk) als vollbrachte oder zu vollbringende Tätigkeit auf das Objekt (das Stück), an dem diese Tätigkeit ausgeführt wird.
Ein Rohling ist ein Werkstück, das in der Verarbeitungskette für einen weiteren Verarbeitungsschritt eingesetzt wird, aber aus dem Ausgangsmaterial schon bearbeitet ist.
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Institut für Normung: Norm DIN 8580 (September 2003). Fertigungsverfahren. Begriffe, Einteilung., S. 5.
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