- Grenzstein-Zeuge
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Marksteinzeugen wurden unter Grenzsteinen eingegraben, um bei Grenzstreitigkeiten oder bei Verlust des Steins deren genaue Lage zu bezeugen. Sie bestehen meist aus gebranntem Ton, glassiert oder unglassiert, manchmal aber auch aus Porzellan, Glas, Beton und Kunststoff. Hauptsächlich wurden die Grenzsteinzeugen im süddeutschen Raum verwendet, und hier vor allem in Württemberg. Aber auch aus Baden, Hessen, dem Elsass, der Nordschweiz, aus Bayern, Thüringen und Sachsen sind Zeugen überliefert. Die meisten Gemeinden verwendeten zuerst Ziegelbruchstücke, später kamen Tonplättchen mit den Anfangsbuchstaben der Gemeinden und zum Teil auch der Jahreszahl in Gebrauch. Zum Schluss der Verzeugung, vor etwa 50 Jahren, wurden überwiegend Zeugen mit Darstellungen der Gemeindewappen verwendet.
Für das Verlegen der Zeugen unter die Grenzsteine waren die so genannten "Untergänger" zuständig. Heute würde man die Untergänger als Messgehilfen bezeichnen. In Bayern waren sie unter dem Namen "Siebener" bekannt. Die Untergänger entschieden auch bei Grenzstreitigkeiten mit Hilfe ihres "Zeugengeheimnisses" über den Standort eines Steins. Ihre Aufgabe war auch die regelmäßige Überprüfung des Grenzverlaufs.
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